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EN Storage GmbH – Insolvenzverwalter bittet Anleger zur Kasse

TechnologyAnleger der insolventen EN Storage GmbH könnten demnächst unangenehme Post vom Insolvenzverwalter in ihren Briefkästen finden. In dem Schreiben werden sie aufgefordert, erhaltene Auszahlungen zurückzuzahlen. Für die gebeutelten Anleger der nächste Schock.

Mit einem Schneeballsystem wurden die Anleger der EN Storage GmbH um mehr als 80 Millionen Euro betrogen. Im Insolvenzverfahren konnten sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle zwar anmelden, doch eine allzu hohe Insolvenzquote ist nicht zu erwarten, da der größte Teil der Speichersysteme überhaupt nicht existiert. Für die Anleger sind dementsprechend hohe Verluste zu befürchten. Jetzt könnte es für die Anleger noch dicker kommen. Sie werden vom Insolvenzverwalter ggf. zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert.

Diese Aufforderung zur Rückzahlung wird damit begründet, dass die EN Storage GmbH überhaupt keine Erträge erwirtschaftet habe und die Auszahlungen nur aus neu eingeworbenen Anlegergeldern finanziert worden seien. Den Zahlungen aus diesem Schneeballsystem stünden also tatsächlich keine Gegenleistungen gegenüber und könnten dementsprechend zurückgefordert werden. „Für die Anleger ist das natürlich die nächste Hiobsbotschaft. Bevor der Rückzahlungsaufforderung nachgekommen wird, sollte aber geprüft werden, ob der Anspruch des Insolvenzverwalters tatsächlich gerechtfertigt ist. In jedem Fall sollte auf ein Schreiben des Insolvenzverwalters reagiert werden, auch um eine mögliche Klage zur Zahlung abzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Auch wenn die Strafverfahren gegen die Geschäftsführer der EN Storage GmbH inzwischen laufen und schon bald mit einem Urteil zu rechnen ist, ist die Lage für die betrogenen Anleger nicht einfacher geworden. Im Insolvenzverfahren drohen ihnen hohe Verluste und nun auch noch Zahlungsaufforderungen durch den Insolvenzverwalter. „Umso wichtiger ist es, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Seifert. Die Ansprüche können sich sowohl gegen die Anlagevermittler als auch gegen die Wirtschaftsprüfer der EN Storage GmbH richten. Rechtsanwalt Seifert: „Die Vermittler hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Unserer Überzeugung nach sind sie dieser Informationspflicht vielfach nicht nachgekommen. Ebenso stehen aber auch die Wirtschaftsprüfer in der Verantwortung, die der EN Storage glänzende Geschäfte bescheinigt haben, die es tatsächlich nie gegeben hat. Wir haben für unsere Mandanten daher schon Schadensersatzklagen gegen Vermittler und Wirtschaftsprüfer eingereicht.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat eine kostenlose Interessengemeinschaft für die geschädigten Anleger der EN Storage GmbH gegründet, um deren Interessen effizient durchsetzen zu können. Die Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

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Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.