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EN Storage GmbH – Schadensersatzklagen gegen Anlagevermittler und Wirtschaftsprüfer eingereicht

TechnologyUm die Schadensersatzansprüche der Anleger der insolventen EN Storage GmbH durchzusetzen, hat die Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte mehrere Klagen gegen die Wirtschaftsprüfer und Anlagevermittler eingereicht.

Einst wurde die insolvente EN Storage GmbH groß gefeiert, heute wird vor allem ein Anlageskandal mit ihr in Verbindung gebracht. Wurden die Investitionen der Anleger in Datenspeicher vor gar nicht allzu langer Zeit noch als rentable Geldanlage gepriesen, stehen die Investoren heute vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Rund 90 Millionen Euro Anlegergelder sind in Gefahr. Der größte Teil der Server wurde von der EN Storage GmbH nie angeschafft.

Die ehemaligen Geschäftsführer der EN Storage GmbH sitzen weiter in Untersuchungshaft und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Suche nach dem Geld geht weiter. Angesichts der Umstände können die geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren wahrscheinlich nicht viel erwarten. Das heißt aber nicht, dass ihr Geld verloren sein muss. „Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist erfolgversprechend“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Kanzlei mit Sitz in Stuttgart hat längst eine kostenlose Interessengemeinschaft für die geschädigten Anleger der EN Storage GmbH gegründet, um deren Interessen effizient durchsetzen zu können.

 

Um das Geld für die Anleger zurückzuholen, kommen vor allem zwei Gruppen als Anspruchsgegner in Betracht: die Anlagevermittler und die Wirtschaftsprüfer. Rechtsanwalt Seifert erklärt: „Nach einer Vielzahl von Gesprächen mit den geschädigten Anlegern sind wir sicher, dass die Vermittler ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sind. Sie haben den Anlegern das Blaue vom Himmel versprochen und gleichzeitig die bestehenden Risiken der Geldanlage verschwiegen. Allerdings hätten sie über das Totalverlustrisiko für die Anleger zwingend informieren müssen. Diese Aufklärung ist unserer Überzeugung nach vielfach ausgeblieben, so dass die Vermittler schadensersatzpflichtig sind.“

 

Allerdings sind die Vermittler nicht die einzigen Anspruchsgegner. Der EN Storage GmbH wurden immer wieder glänzende Zahlen bescheinigt. Daher steht die Frage im Raum, wie die Wirtschaftsprüfer überhaupt zu dieser Überzeugung gekommen sind. „Sie haben der EN Storage GmbH im Grunde genommen Geschäfte bescheinigt, die es so nie gab und stehen daher ebenfalls in der Verantwortung. Wir haben für die Anleger daher mehrere Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfer persönlich und gegen verschiedene Anlagevermittler eingereicht“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

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Zudem ist BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit den Anwälten der Wirtschaftsprüferkanzlei in Verhandlungen über eine Musterprozessvereinbarung. Ebenso werden auch Gespräche mit einem großen Prozessfinanzierer geführt. „Wir wissen, dass viele geschädigte Anleger der EN Storage GmbH ihre Ansprüche zwar geltend machen wollen, aber davor zurückscheuen, weil sie nicht rechtsschutzversichert sind. Auf diese Weise wollen wir auch diesen Anlegern eine Prozessfinanzierung ermöglichen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Anleger, die rechtsschutzversichert sind, erleben auf der anderen Seite immer wieder, dass der Versicherer nicht eintreten will. Allerdings können sich auch die Rechtsschutzversicherer nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen.  BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat bereits ein entsprechendes Urteil (noch nicht rechtskräftig) gegen die Württembergische Versicherung AG errungen.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.