Rückrufservice

Erbschaftssteuer legal vermeiden - Schenkung umsichtig planen

Soll das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden, wird häufig Erbschaftssteuer fällig. „Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten und vorausschauende Planung kann die Erbschaftssteuer ganz legal vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Um die Steuerbelastung bei der Übertragung von Vermögen auf Angehörige zu reduzieren, sollten die gesetzlichen Steuerfreibeträge, die sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen gelten, gezielt genutzt werden. Derzeit gelten folgende Freibeträge: 

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder, Stiefkinder: 400.000 Euro pro Elternteil
  • Enkel: 200.000 Euro (wenn deren Eltern bereits verstorben sind, sonst 100.000 Euro)
  • Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Andere Erben: 20.000 Euro

Erst darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer.

 

Schenkung alle 10 Jahre steuerfrei möglich

 

„Der Vorteil der Schenkung ist, dass der Freibetrag alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden kann“, so Rechtsanwalt Looser. Das bedeutet, dass jeder Elternteil seinem Kind beispielsweise alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken kann. Bei geschickter Planung lässt sich so ein großes Vermögen stückweise und steuerfrei übertragen.

Beispiel: Ein Ehepaar besitzt gemeinsam 1,6 Millionen Euro Vermögen und hat ein Kind. Jeder Elternteil kann dem Kind 400.000 Euro schenken – also zusammen 800.000 Euro. Zehn Jahre später können sie dasselbe nochmal tun. So lassen sich die gesamten 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen.

Erbrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Nutzungsrechte vereinbaren

 

Es sollte aber auch bedacht werden, dass eine Schenkung rechtlich bindend und endgültig ist. Das bedeutet, dass der Schenker in der Regel die Verfügungsmacht über das übertragene Vermögen verliert, sofern nicht bestimmte Rechte wie z.B. Nießbrauch vertraglich vereinbart wurden. Rechtsanwalt Looser: „Eine Rückabwicklung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Daher sollte eine Schenkung immer umsichtig geplant sein.“ So können bspw. bestimmte Nutzungsrechte für den Schenker wie ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht bei Immobilien vereinbart werden.

Unterm Strich lässt sich durch eine gut durchdachte Schenkung unter Ausnutzung der Zehn-Jahres-Frist und der steuerlichen Freibeträge die Steuerlast erheblich reduzieren. Zudem kann der Schenker noch zu Lebzeiten Einfluss darauf nehmen, was mit seinem Vermögen geschieht. 

Bei Fragen zu Erbschaft und Schenkung bietet BRÜLLMANN Rechtsanwälte Ihnen eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/erbrecht-und-schenkungsrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Berliner Testament ist bei Eheleuten beliebt. Dabei setzen sie sich in der Regel gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Bei den Vorteilen des Berliner Testaments sollte aber auch bedacht werden, dass es eine hohe Bindungswirkung entfaltet und Änderungen nach dem Tod des Ehepartners kaum möglich sind.

Für die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft gilt in der Regel eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrunds. Eine Anfechtung wegen Irrtums kann auch nach Ablauf der Frist möglich sein, wenn sich der Erbe über die Verschuldung des Nachlasses im Irrtum befand.

Mit einem Testament oder Erbvertrag kann ein Erbe unter Umgehung der gesetzlichen Erbfolge eingesetzt werden. Um die letztwillige Verfügung umzusetzen, muss das Testament aber auch auffindbar sein. Ansonsten kann die gesetzliche Erbfolge eintreten, wie ein Fall vor dem OLG Celle zeigt.

Das OLG München bestätigt Recht auf Testierfreiheit und sieht Grenze zur Sittenwidrigkeit nicht überschritten (Az. 33 Wx 325/23)

Ein Testament ist nicht ungültig, weil es nicht auffindbar ist. An die Beweisanforderung bei verlorenen Testamenten sind aber strenge Maßstäbe anzulegen, machte das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 3. April 2025 deutlich (Az. 3 W 53/24).

Erben müssen ihren Anspruch auf den Pflichtteil innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls bzw. der Enterbung geltend machen. Auch für uneheliche Kinder, die noch die Vaterschaft des Erblasser feststellen lassen müssen, gibt es nach einem Urteil des BGH vom 12. März 2025 keine Ausnahme von der Frist (Az. IV ZR 88/24).