Soll das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden, wird häufig Erbschaftssteuer fällig. „Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten und vorausschauende Planung kann die Erbschaftssteuer ganz legal vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Um die Steuerbelastung bei der Übertragung von Vermögen auf Angehörige zu reduzieren, sollten die gesetzlichen Steuerfreibeträge, die sowohl bei Erbschaften als auch bei Schenkungen gelten, gezielt genutzt werden. Derzeit gelten folgende Freibeträge:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder, Stiefkinder: 400.000 Euro pro Elternteil
- Enkel: 200.000 Euro (wenn deren Eltern bereits verstorben sind, sonst 100.000 Euro)
- Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Andere Erben: 20.000 Euro
Erst darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer.
Schenkung alle 10 Jahre steuerfrei möglich
„Der Vorteil der Schenkung ist, dass der Freibetrag alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden kann“, so Rechtsanwalt Looser. Das bedeutet, dass jeder Elternteil seinem Kind beispielsweise alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken kann. Bei geschickter Planung lässt sich so ein großes Vermögen stückweise und steuerfrei übertragen.
Beispiel: Ein Ehepaar besitzt gemeinsam 1,6 Millionen Euro Vermögen und hat ein Kind. Jeder Elternteil kann dem Kind 400.000 Euro schenken – also zusammen 800.000 Euro. Zehn Jahre später können sie dasselbe nochmal tun. So lassen sich die gesamten 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen.
Erbrecht
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Nutzungsrechte vereinbaren
Es sollte aber auch bedacht werden, dass eine Schenkung rechtlich bindend und endgültig ist. Das bedeutet, dass der Schenker in der Regel die Verfügungsmacht über das übertragene Vermögen verliert, sofern nicht bestimmte Rechte wie z.B. Nießbrauch vertraglich vereinbart wurden. Rechtsanwalt Looser: „Eine Rückabwicklung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Daher sollte eine Schenkung immer umsichtig geplant sein.“ So können bspw. bestimmte Nutzungsrechte für den Schenker wie ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht bei Immobilien vereinbart werden.
Unterm Strich lässt sich durch eine gut durchdachte Schenkung unter Ausnutzung der Zehn-Jahres-Frist und der steuerlichen Freibeträge die Steuerlast erheblich reduzieren. Zudem kann der Schenker noch zu Lebzeiten Einfluss darauf nehmen, was mit seinem Vermögen geschieht.
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