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Erneuter Rückruf des KBA für Mercedes Sprinter

27.10.2021

Daimler muss im Abgasskandal noch mehr Mercedes Sprinter als bisher bekannt zurückrufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 25. Oktober 2021 veröffentlichte, müssen nun auch Sprinter der Baujahre 2011 bis 2013 zurück in die Werkstatt. Das KBA hat den Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Erst Mitte September wurde bekannt, dass Daimler weltweit ca. 260.000 Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 zurückrufen muss. Betroffen sind davon knapp 99.000 Fahrzeuge in Deutschland, die unter dem Code NC3II6515R in die Werkstatt gerufen werden. Nun kommt noch der Rückruf für weltweit ca. 5.800 Sprinter der Baujahre 2011 bis 2013 hinzu. Davon sind in Deutschland ca. 3.400 Fahrzeuge betroffen, die unter dem Code NC3I6515R in die Werkstatt bestellt werden, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird.

Das gilt auch für insgesamt rund 89.000 Mercedes Vito und Viano der Baujahre 2010 bis 2014 für die das KBA ebenfalls einen Rückruf angeordnet hat.

Der Rückruf ist für die betroffenen Mercedes-Halter verpflichtend, d.h. ohne Software-Update kann den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung drohen. Welche Folgen das Software-Update langfristig auf den Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist jedoch ungewiss. Ein Ausweg aus dieser Situation kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein.

„Daimler hat die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und Behörden und Kunden über die Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht. Die Käufer haben dadurch schon mit Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten, der sich auch durch die Installation eines Software-Updates nicht beseitigen lässt. Die Käufer haben daher Anspruch auch Schadenersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch wenn Daimler nach wie vor behauptet, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind, sehen dies die Gerichte zunehmend anders. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn der Emissionsausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus.

„Die Rechtsprechung hat sich im Mercedes-Abgasskandal verbraucherfreundlich entwickelt, so dass gute Chancen bestehen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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