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ERWE Immobilien AG - Anleger sollen über Änderung der Anleihe-Bedingungen abstimmen

Die ERWE Immobilien AG steckt in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Erste Auswirkungen haben die Anleger der Anleihe schon zu spüren bekommen: die am 10. Juni 2023 fällige Zinszahlung ist ausgeblieben. Auch die Rückzahlung der Anleihe Ende des Jahres kann wahrscheinlich nicht geleistet werden. Wie das Unternehmen am 11. Juni in einer Ad-hoc-Meldung mitteilte, wird spätestens mit Fälligkeit der Schuldverschreibung am 10. Dezember 2023 mit einer Liquiditätsunterdeckung gerechnet. Abhilfe soll eine umfassende finanzielle Restrukturierung bringen, die vor allem die Anleihe betrifft.

Die Erwe Immobilien AG hatte die Anleihe 2019 mit einem Volumen von 40 Millionen Euro und einer Laufzeit bis zum 10. Dezember 2023 aufgelegt (WKN: A255DO / ISIN: DE000A255DO5). Nachdem die Zinszahlung im Juni schon ausgeblieben ist, steht auch die Rückzahlung der Anleihe im Dezember in den Sternen. Grund für die Schwierigkeiten seien stark gestiegene Zinsen und ein schwieriges Marktumfeld, das zu einer angespannten Liquiditätslage geführt hat, wie das Unternehmen mitteilt.

Durch eine finanzielle Restrukturierung sollen nun die Fremdverbindlichkeiten der Erwe Immobilien gesenkt werden. Das beinhaltet auch eine Restrukturierung der Anleihe. So sollen die Anleihe-Anleger die am 10. Juni ausgefallene Zinszahlung bis zum 10. Dezember stunden und auf ihre Kündigungsrechte aufgrund der ausgebliebenen Zinszahlung sowie der verspäteten Veröffentlichung des Konzernabschlusses zum 31.12.2022 verzichten. Zudem sollen die Schuldverschreibungen in Eigenkapital umgewandelt werden. Das heißt, die Anleger sollen ihre Schuldverschreibungen gegen neue Aktien des Unternehmens eintauschen. Über diese Maßnahmen sollen die Anleger bei einer Abstimmung ohne Versammlung vom 29. Juni bis zum 2. Juli 2023 entscheiden.

„Mit der Umwandlung der Anleihen in Aktien gehen die Anleger ins Risiko. Zumal keineswegs gesagt ist, dass das Unternehmen dann wieder über ausreichend Liquidität verfügt. Daher sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben der Kündigung der Anleihe ist auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen denkbar, sofern die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anleihe-Anlegern der Erwe Immobilien AG gerne eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

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