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ESP European SunPower Verwaltungs GmbH: Anlegern droht nach Insolvenz der Totalverlust

20.03.2017

ESPFür die Anleger der ESP European SunPower Verwaltungs GmbH könnten die schlimmsten Befürchtungen wahr werden. Das Unternehmen ist insolvent. Das Amtsgericht Schweinfurt hat am 6. Februar 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: IN 225/16).

Für die Gläubiger bedeutet dies zwar, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 10. März beim Insolvenzverwalter anmelden konnten, für die Anleger besteht allerdings kaum Hoffnung, dass sie im Insolvenzverfahren Berücksichtigung finden werden. „Die Anleger konnten sich bei der ESP European SunPower Verwaltungs GmbH über Nachrangdarlehen beteiligen. Nachrangdarlehen bergen von vornherein ein hohes Risiko. Denn im Insolvenzfall werden die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt, d.h. es werden zunächst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Anleger im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen werden, sehr hoch“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für einige Anleger könnte es sogar noch schlimmer kommen. Denn die ESP SunPower Verwaltungs GmbH bot unterschiedliche Beteiligungsvarianten an. Die Anleger konnten zwischen einer Einmalzahlung oder Ratenzahlungen wählen. Anleger, die ihre Raten noch nicht voll eingezahlt haben, könnten trotz der Insolvenz aufgefordert werden, weiterhin ihre Zahlungen zu leisten.

„Damit die Beteiligung nicht zum Loch ohne Boden für die Anleger wird, können aber rechtliche Schritte geprüft werden, um die finanziellen Verluste abzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Seifert, der bereits zahlreiche Anleger vertritt. Nach Ansicht des erfahrenen Rechtsanwalts waren die Nachrangdarlehen der ESP European SunPower Verwaltungs GmbH von Anfang an eine riskante Geldanlage und dementsprechend auch nur – wenn überhaupt – für risikofreudige Anleger geeignet. Die ersten Probleme tauchten auch schon im Herbst 2015 auf, als es zu Verzögerungen bei den Rückzahlungen der Darlehen gekommen ist. Die negative Entwicklung setzte sich fort bis schließlich ein Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die ESP European SunPower Verwaltungs GmbH stellte.

„Nachrangdarlehen sind immer auch Verlustrisiken ausgesetzt. Aufgrund der nachrangigen Behandlung im Insolvenzverfahren droht häufig auch der Totalverlust. Allerdings hätten die Anlageberater und Vermittler die Anleger auch über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Unserer Erfahrung nach wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber häufig verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Aus solch einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

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