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EuGH spricht Hammer-Urteil im Abgasskandal - C-693/18

Es ist das erwartete Hammer-Urteil des EuGH im Abgasskandal. Mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschied der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-693/18, dass Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur in sehr begrenztem Rahmen möglich sind. „Das Urteil trifft nicht nur VW, sondern viele andere Hersteller wie Daimler, BMW, Opel und andere. Der Dieselskandal kommt richtig ins Rollen, denn in Millionen von Dieselfahrzeugen unterschiedlicher Hersteller steckt vermutlich eine unzulässige Abschalteinrichtung und die Fahrzeug-Halter können dagegen vorgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Ursprünglich ging es in dem Verfahren um den durch den Dieselskandal bekannt gewordenen VW-Motor des Typs EA 189. Ein französisches Gericht wollte vom EuGH einerseits klären lassen, ob VW in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und andererseits, unter welchen Bedingungen eine Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zulässig sein kann.

Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig

Die Antwort des EuGH fiel eindeutig aus. Im Motor des Typs EA 189 hat VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Das hatte auch der BGH bereits im Mai entschieden und geurteilt, dass VW sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Das Urteil des EuGH geht jedoch noch einen großen Schritt weiter. Die Richter entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur sehr bedingt zulässig sind. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen den Ausführungen der Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hatte in ihrem Schussantrag vom 30. April 2020 deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen.

Ausnahmen seien nur sehr begrenzt und nur dann möglich, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Dies umfasse aber nur den Schutz des Motors vor unmittelbaren und plötzlichen Schäden und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Wertverlust oder Abnutzung.

Urteil trifft auch Daimler, BMW, Opel, etc.

„Das heißt, dass eine ganze Reihe von Abschalteinrichtungen wie Thermofenster, schnelle Aufheizfunktion, Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung etc. unzulässig sind. Solche Funktionen haben Autohersteller fast durch die Bank verwendet. Das Urteil betritt somit auch andere Hersteller wie Daimler aber auch den VW-Motor EA 288, den Nachfolgemotor des EA 189. Selbst das Software-Update beim EA 189 ist betroffen. Geschädigte Autokäufer haben nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.