Beunruhigende Nachrichten für Anleger der Crowdfunding-Plattform EV Digital Invest: Wie der Vorstand der EV Digital Invest AG am 4. Juli 2025 angekündigt hat, wird er Insolvenzantrag stellen. Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt haben. Anleger, die sich über die Plattform an verschiedenen Immobilienprojekten beteiligt haben, machen sich nun Sorgen um ihr investiertes Geld.
Der Schwarmfinanzierer EV Digital Invest (EVDI) ist Lizenznehmer der Marke Engel & Völkers. Nach Angaben von fondsprofessionell.de wurden Crowdfinanzierungen im Wert von rund 230 Millionen Euro vermittelt. Nun folgte der Insolvenzantrag. Mehrheitsaktionärin an der EV Digital Invest AG ist das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin. Diesem schiebt die Gesellschaft auch den „schwarzen Peter“ für die Insolvenz zu. In der Mitteilung von EDVI heißt es, dass das Versorgungswerk eine „vertraglich verbindliche Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung“ verweigert habe. Die Zahlung wäre notwendig gewesen, um eine einmalige außerordentliche Verbindlichkeit zu begleichen. Da auch keine alternative Möglichkeit zur Zahlung gefunden werden konnte, müsse nun unverzüglich Insolvenzantrag gestellt werden.
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin hat die Vorwürfe nach Medienberichten entschieden zurückgewiesen. Die Aktie der EDVI ist nach der Ankündigung des Insolvenzantrags massiv eingebrochen.
„Für die Anleger, die sich über die Plattform an Crowdfinanzierungen beteiligt haben, dürfte die Frage nach der Verantwortung für die Insolvenz zweitrangig sein. Für sie geht es um ihr investiertes Geld“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Anleger konnten sich über die Plattform an diversen Immobilienprojekten beteiligen. Dies geschah u.a. dadurch, dass sie Nachrangdarlehen für Immobilienobjekte gewährt haben. Die Frage ist, wie es nach dem Insolvenzantrag mit den Anleger-Geldern weitergeht.
Schon in der Vergangenheit lief es bei den über die EVDI-Plattform vermittelten Immobilienprojekten nicht immer rund. Das Landgericht Berlin hat Anlegern des Immobilienprojekts „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ bereits in drei Fällen Schadenersatz zugesprochen, weil es eine Täuschung der Anleger sah. Das LG Ravensburg hat mit Urteil vom 7. Februar entschieden, dass auch eine Crowdfunding-Plattform auf Schadenersatz haftet, wenn sie Anleger nicht über ihr Totalverlustrisiko aufklärt.
Auch die Anleger, die sich an Schwarmfinanzierungen über EDVI beteiligt haben, können ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Wichtig ist solvente Anspruchsgegner zu finden. Das können z.B. Anlageberater sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Ansprüche im Insolvenzverfahren können erst geltend gemacht werden, wenn ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.
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