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EV Digital Invest stellt Antrag auf Insolvenz

Beunruhigende Nachrichten für Anleger der Crowdfunding-Plattform EV Digital Invest: Wie der Vorstand der EV Digital Invest AG am 4. Juli 2025 angekündigt hat, wird er Insolvenzantrag stellen. Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt haben. Anleger, die sich über die Plattform an verschiedenen Immobilienprojekten beteiligt haben, machen sich nun Sorgen um ihr investiertes Geld.

Der Schwarmfinanzierer EV Digital Invest (EVDI) ist Lizenznehmer der Marke Engel & Völkers. Nach Angaben von fondsprofessionell.de wurden Crowdfinanzierungen im Wert von rund 230 Millionen Euro vermittelt. Nun folgte der Insolvenzantrag. Mehrheitsaktionärin an der EV Digital Invest AG ist das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin. Diesem schiebt die Gesellschaft auch den „schwarzen Peter“ für die Insolvenz zu. In der Mitteilung von EDVI heißt es, dass das Versorgungswerk eine „vertraglich verbindliche Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung“ verweigert habe. Die Zahlung wäre notwendig gewesen, um eine einmalige außerordentliche Verbindlichkeit zu begleichen. Da auch keine alternative Möglichkeit zur Zahlung gefunden werden konnte, müsse nun unverzüglich Insolvenzantrag gestellt werden. 

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin hat die Vorwürfe nach Medienberichten entschieden zurückgewiesen. Die Aktie der EDVI ist nach der Ankündigung des Insolvenzantrags massiv eingebrochen.

„Für die Anleger, die sich über die Plattform an Crowdfinanzierungen beteiligt haben, dürfte die Frage nach der Verantwortung für die Insolvenz zweitrangig sein. Für sie geht es um ihr investiertes Geld“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Anleger konnten sich über die Plattform an diversen Immobilienprojekten beteiligen. Dies geschah u.a. dadurch, dass sie Nachrangdarlehen für Immobilienobjekte gewährt haben. Die Frage ist, wie es nach dem Insolvenzantrag mit den Anleger-Geldern weitergeht.

Schon in der Vergangenheit lief es bei den über die EVDI-Plattform vermittelten Immobilienprojekten nicht immer rund. Das Landgericht Berlin hat Anlegern des Immobilienprojekts „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ bereits in drei Fällen Schadenersatz zugesprochen, weil es eine Täuschung der Anleger sah. Das LG Ravensburg hat mit Urteil vom 7. Februar entschieden, dass auch eine Crowdfunding-Plattform auf Schadenersatz haftet, wenn sie Anleger nicht über ihr Totalverlustrisiko aufklärt.

Auch die Anleger, die sich an Schwarmfinanzierungen über EDVI beteiligt haben, können ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Wichtig ist solvente Anspruchsgegner zu finden. Das können z.B. Anlageberater sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Ansprüche im Insolvenzverfahren können erst geltend gemacht werden, wenn ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.