Rückrufservice

EV Digital Invest stellt Antrag auf Insolvenz

Beunruhigende Nachrichten für Anleger der Crowdfunding-Plattform EV Digital Invest: Wie der Vorstand der EV Digital Invest AG am 4. Juli 2025 angekündigt hat, wird er Insolvenzantrag stellen. Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt haben. Anleger, die sich über die Plattform an verschiedenen Immobilienprojekten beteiligt haben, machen sich nun Sorgen um ihr investiertes Geld.

Der Schwarmfinanzierer EV Digital Invest (EVDI) ist Lizenznehmer der Marke Engel & Völkers. Nach Angaben von fondsprofessionell.de wurden Crowdfinanzierungen im Wert von rund 230 Millionen Euro vermittelt. Nun folgte der Insolvenzantrag. Mehrheitsaktionärin an der EV Digital Invest AG ist das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin. Diesem schiebt die Gesellschaft auch den „schwarzen Peter“ für die Insolvenz zu. In der Mitteilung von EDVI heißt es, dass das Versorgungswerk eine „vertraglich verbindliche Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung“ verweigert habe. Die Zahlung wäre notwendig gewesen, um eine einmalige außerordentliche Verbindlichkeit zu begleichen. Da auch keine alternative Möglichkeit zur Zahlung gefunden werden konnte, müsse nun unverzüglich Insolvenzantrag gestellt werden. 

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin hat die Vorwürfe nach Medienberichten entschieden zurückgewiesen. Die Aktie der EDVI ist nach der Ankündigung des Insolvenzantrags massiv eingebrochen.

„Für die Anleger, die sich über die Plattform an Crowdfinanzierungen beteiligt haben, dürfte die Frage nach der Verantwortung für die Insolvenz zweitrangig sein. Für sie geht es um ihr investiertes Geld“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Anleger konnten sich über die Plattform an diversen Immobilienprojekten beteiligen. Dies geschah u.a. dadurch, dass sie Nachrangdarlehen für Immobilienobjekte gewährt haben. Die Frage ist, wie es nach dem Insolvenzantrag mit den Anleger-Geldern weitergeht.

Schon in der Vergangenheit lief es bei den über die EVDI-Plattform vermittelten Immobilienprojekten nicht immer rund. Das Landgericht Berlin hat Anlegern des Immobilienprojekts „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ bereits in drei Fällen Schadenersatz zugesprochen, weil es eine Täuschung der Anleger sah. Das LG Ravensburg hat mit Urteil vom 7. Februar entschieden, dass auch eine Crowdfunding-Plattform auf Schadenersatz haftet, wenn sie Anleger nicht über ihr Totalverlustrisiko aufklärt.

Auch die Anleger, die sich an Schwarmfinanzierungen über EDVI beteiligt haben, können ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Wichtig ist solvente Anspruchsgegner zu finden. Das können z.B. Anlageberater sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Ansprüche im Insolvenzverfahren können erst geltend gemacht werden, wenn ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.