Rückrufservice

Ex-Vorstand der Geno Wohnbaugenossenschaft zu Haftstrafe verurteilt

Der Traum von den eigenen vier Wänden hat sich für Anleger der Geno Wohnbaugenossenschaft eG nicht erfüllt. Stattdessen gerieten sie in einen Alptraum aus Betrug, Insolvenz und finanziellen Verlusten. Der Schaden für die Anleger soll bei rund 30 Millionen Euro liegen.

Nach jahrelangen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im März 2020 Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Geno wegen Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug und Untreue erhoben. Rund ein Jahr später steht das Urteil fest: Das Landgericht Stuttgart befand den ehemaligen Vorstand wegen Betrugs in 161 tateinheitlichen Fällen, in drei Fällen der Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott und wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung für schuldig. Dafür verhängte es eine Haftstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut der Anklage hatte der ehemalige Vorstand jahrelang Mitglieder über den finanziellen Zustand des Genossenschaft getäuscht und so zu Investitionen veranlasst. Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen. Nun schickt das Landgericht Stuttgart den Mann für mehrere Jahre hinter Gitter.

„Das Urteil dürfte für die geschädigten Genossenschaftsmitglieder eine Genugtuung sein, auch wenn sie ihr Geld dadurch nicht wiedersehen. Um ihre Investitionen zu retten, können die Anleger andere rechtliche Möglichkeiten nutzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Auch die Insolvenzquote wird nicht ausreichen, um die finanziellen Verluste auszugleichen. „Es können aber auch Schadenersatzansprüche gegen die ehemaligen Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden. Die Chancen sind nach dem aktuellen Urteil weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Seifert, die zahlreiche geschädigte Mitglieder der Geno Wohnbaugenossenschaft vertritt.

Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlagevermittler bzw. -berater bestehen, wenn sie nicht über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/geno-wohnbaugenossenschaft-eg/

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Amtsgericht München hat am 31. März 2025 das Insolvenzverfahren über die HPI AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 1501 IN 12207/24). Die Gläubiger und Anleger der Anleihen können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 16. Mai 2025 anmelden.

Die Schufa muss einen Negativeintrag sofort löschen, wenn der Schuldner die Forderung beglichen hat und die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen ist. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 10. April 2025 entschieden (Az.: 15 U 249/24).

Verstößt eine Bank gegen ihre Informationspflicht, kann sie ihren Anspruch auf Zinsen und Kosten verlieren. Das hat der EuGH mit Urteil vom 13. Februar 2025 entschieden (Az.: C-472/23). Demnach muss die Bank den effektiven Jahreszins, seine Berechnung und Änderungen an der Vertragsdurchführung für den Verbraucher klar und verständlich angeben.

Mit der ADAC-Kreditkarte gibt es Probleme. Cyberkriminelle haben sich offenbar Zugang zu den sensiblen Kundendaten verschafft und Geld von den Konten ihrer Opfer abgebucht. Der ADAC spricht von Betrugsfällen im oberen dreistelligen Bereich.

Fast 50.000 Euro hatten Cyber-Kriminelle von einem Geschäftskonto abgebucht. Das geschädigte Unternehmen kam jedoch mit dem Schrecken davon, denn das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 24. August 2024, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss (Az.: 37 O 120/22).

Der DWS wird Greenwashing vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat deshalb nun nach dreijähriger Ermittlungszeit eine Geldbuße in Höhe von 25 Millionen Euro gegen die Fondstocher der Deutschen Bank verhängt. Die DWS hat das Bußgeld akzeptiert, wie sie am 2. April 2025 mitteilte.