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Ex-Vorstand der Geno Wohnbaugenossenschaft zu Haftstrafe verurteilt

05.03.2021

Der Traum von den eigenen vier Wänden hat sich für Anleger der Geno Wohnbaugenossenschaft eG nicht erfüllt. Stattdessen gerieten sie in einen Alptraum aus Betrug, Insolvenz und finanziellen Verlusten. Der Schaden für die Anleger soll bei rund 30 Millionen Euro liegen.

Nach jahrelangen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im März 2020 Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Geno wegen Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug und Untreue erhoben. Rund ein Jahr später steht das Urteil fest: Das Landgericht Stuttgart befand den ehemaligen Vorstand wegen Betrugs in 161 tateinheitlichen Fällen, in drei Fällen der Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott und wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung für schuldig. Dafür verhängte es eine Haftstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut der Anklage hatte der ehemalige Vorstand jahrelang Mitglieder über den finanziellen Zustand des Genossenschaft getäuscht und so zu Investitionen veranlasst. Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen. Nun schickt das Landgericht Stuttgart den Mann für mehrere Jahre hinter Gitter.

„Das Urteil dürfte für die geschädigten Genossenschaftsmitglieder eine Genugtuung sein, auch wenn sie ihr Geld dadurch nicht wiedersehen. Um ihre Investitionen zu retten, können die Anleger andere rechtliche Möglichkeiten nutzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Auch die Insolvenzquote wird nicht ausreichen, um die finanziellen Verluste auszugleichen. „Es können aber auch Schadenersatzansprüche gegen die ehemaligen Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden. Die Chancen sind nach dem aktuellen Urteil weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Seifert, die zahlreiche geschädigte Mitglieder der Geno Wohnbaugenossenschaft vertritt.

Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlagevermittler bzw. -berater bestehen, wenn sie nicht über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

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