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Exporo - OLG Hamburg eröffnet Musterverfahren - Anleger können sich anschließen

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am 30. Juli 2025 ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Exporo AG und die Exporo Forderungshändler II eröffnet (Az.: 13 Kap 2/25). Anleger des Immobilienprojekts „Am Hamburger Stadtpark“ können sich bis zum 16. Februar 2026 anmelden und sich dem Musterverfahren anschließen. 

Über die Investitionsplattform Exporo konnten sich Anleger ab einer Summe von 500 Euro an dem Immobilienprojekt „Am Hamburger Stadtpark“ beteiligen. Rund 2,5 Millionen Euro kamen durch die Schwarmfinanzierung zusammen, doch das Immobilienprojekt scheiterte und konnte nicht bis zum Ende der Laufzeit im März 2020 fertiggestellt werden. Damit waren auch große Teile des investierten Geldes der Anleger verbrannt. Ihnen wurde lediglich eine Rückzahlungsquote in Höhe von 20 Prozent angeboten.

Das Geld muss jedoch noch nicht verloren sein, denn das OLG Hamburg hat ein KapMuG-Musterverfahren eröffnet und Anleger können sich der Klage bis zum 16. Februar 2026 anschließen. Im Kern soll in dem Verfahren festgestellt werden, ob die Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben.

Die Klage stützt sich in wesentlichem darauf, dass die Anleger nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Die Angaben in dem Exposé zu dem Projekt „Am Hamburger Stadtpark“ sollen irreführend, falsch und unvollständig gewesen sein. Insbesondere sollen die Angaben zur Grundschuld und zur Treuhänderin falsch bzw. irreführend gewesen sein. Zudem soll ein belastendes Darlehen ebenso verschwiegen worden sein wie mögliche Interessenskonflikte. Zudem sei das Projekt fehlerhaft mit der Exporo-Klasse mit „A“ bewertet worden, so dass den Anlegern ein zu geringes Risiko suggeriert wurde.

„Da die Beteiligung über die Plattform Exporo an die Anleger vermittelt wurde, wird das Gericht prüfen, ob Exporo verpflichtet war, die Anleger über alle Aspekte, die für ihre Anlageentscheidung wesentlich sein können, aufzuklären. Dazu gehören auch die Risiken einer Geldanlage“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Erste Urteile hat es bereits gegen Exporo gegeben. Ebenso haben Gerichte schon entschieden, dass Investitionsplattformen als Anlagevermittler auftreten und dementsprechend in der Haftung stehen können.

Durch die Eröffnung des Musterverfahrens haben Anleger die Möglichkeit sich ohne großes Prozesskostenrisiko der Schadenersatzklage anzuschließen. Das Urteil ist zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagten bindend. Stellt das Gericht fest, dass sich die Beklagten schadenersatzpflichtig gemacht haben, bekommt der einzelne Anleger noch kein Geld. Er muss dann seinen persönlichen Schadenersatzanspruch individuell geltend machen. Die entscheidenden Streitfragen sind dann aber schon geklärt und müssen im Einzelfall nicht mehr entschieden werden. Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Musterverfahren muss zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

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