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Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH unter Druck

Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH unter Druck

Erfolg für einen Mandanten der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH zu Schadensersatz verurteilt

Stuttgart, 29.10.2008

Erneut wurde die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH zum Schadensersatz verurteilt.

Das Landgericht Stuttgart sprach mit Endurteil vom 23.10.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig).

Die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er bislang über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft geleistet hat, sondern auch seine außergerichtlichen Kosten.

Rechtsanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Die von der Analysis angebotenen Beteiligungen sind hoch riskant. Das Risiko, das die Anleger mit einer solchen Beteiligung eingehen, reicht bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Nach der ständigen Rechtsprechung müssen Anleger auf solche Risiken vor Vertragsabschluss hingewiesen werden. Dies ist bei den Mandanten, die wir derzeit gegenüber der Analysis vertreten, nicht der Fall gewesen.“

„Nach unseren Erkenntnissen haben die Berater die Anlage oft sogar als zur Altersvorsorge geeignet empfohlen. In dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde zudem festgestellt, dass der Emissionsprospekt der Analysis fehlerhaft ist“, so Rechtsanwalt Looser weiter.

„In einem Parallelverfahren gegen die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH - ebenfalls vor dem Landgericht Stuttgart – erwarten wir daher in Kürze ebenfalls ein positives Urteil. Die Analysis hat zwar zwischenzeitlich ein Vergleichsangebot unterbreitet; dieses wird jedoch der Sach- und Rechtslage nicht ansatzweise gerecht“, so Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Da in vielen Fällen zum Jahresende die Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht, ist betroffenen Anlegern dringend zu empfehlen, sich von einem im Kapitalanlagerecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, ob verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Hansjörg Looser

Die Fa. Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH steht unseren Erkenntnissen zufolge in keinem Zusammenhang mit der Fa. Analysis Gesellschaft für Beteiligungen mbH (Analysisweb).

Analysis-Finanz GmbH

Analysis-Finanz GmbH

Unternehmensbeteiligungen mit Totalverlustrisiko!

Die Analysis Finanz Immobilienverwaltungs GmbH aus Markgröningen bot für Kleinanleger so genannte atypisch stille Beteiligungen an. Die Anleger konnten dabei wählen, ob sie ihre Einlageverpflichtung per Einmalzahlung oder per Ratenzahlung erfüllen.

In den meisten Fällen haben sich die Anleger verpflichtet, der Analysis-Finanz GmbH das Kapital langfristig zur Verfügung zu stellen, oft über 20 Jahre.

Viele Anleger, die nach Einschätzung von Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit in Aussicht gestellten Steuervorteilen zum Abschluss derartiger Verträge bewogen wurden, wissen nicht, welche Risiken sie mit einer atypisch stillen Beteiligung eingegangen sind. Dass das Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reicht, ist für die Anleger in der Regel eine schockierende Erkenntnis.

Wegen der Risiken, insbesondere des Totalverlustrisikos bei atypisch stillen Beteiligungen, sind diese in der Regel nicht für den sicheren Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge geeignet. Dennoch, so die Erfahrung von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, werden atypisch stille Beteiligungen immer wieder als zur zusätzlichen Altersvorsorge geeignet empfohlen.

Für Anleger, die sich schlecht beraten fühlen, stellt sich mithin die Frage, was sie unternehmen können, denn eine vorzeitige Kündigung ist meist vertraglich ausgeschlossen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz zu fordern und so eine Rückabwicklung der Verträge zu erreichen.

Im Rahmen der Beratung ist ein Anlageberater gegenüber dem Anleger verpflichtet, diesen über alle für den Anlageentschluss wesentlichen Umstände umfassend aufzuklären. Zudem muss der Berater die empfohlene Anlage so vorschlagen, dass diese dem individuellen Anlageziel des Anlegers entspricht.

Ein Anlageberater verstößt gegen die ihm aus dem Beratungsvertrag obliegende Pflicht, eine geeignete Anlage vorzuschlagen, in der Regel dann, wenn er eine atypisch stille Beteiligung als für die Altersvorsorge geeignet empfiehlt ohne auf die Risiken hinzuweisen. Der Anleger hat dann gute Chancen, Schadensersatz zu bekommen.

Den Schadensersatzanspruch kann der Anleger dabei meist auch gegenüber der Beteiligungsgesellschaft selbst geltend machen, da der Anlageberater als deren „Erfüllungsgehilfe“ anzusehen ist, für dessen Fehlverhalten die Beteiligungsgesellschaft gemäß § 278 BGB haftet.

Anleger, die über die tatsächlichen Risiken einer atypisch stillen Beteiligung nicht aufgeklärt wurden, sollten mit einem auf dem Gebiet des Anlegerrechts erfahrenen Anwalt im Rahmen einer Erstberatung besprechen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner ein Vorgehen möglich ist.

Ansprechpartner:  Rechtsanwalt Hansjörg Looser

Die Fa. Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH steht unseren Erkenntnissen zufolge in keinem Zusammenhang mit der Fa. Analysis Gesellschaft für Beteiligungen mbH (Analysisweb).

Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.