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ANLEGER FORDERN SCHADENSERSATZ!

SOLAR MILLENNIUM: ERLANGER SOLARKRAFTWERKHERSTELLER HAT INSOLVENZ ANGEMELDET!

Stuttgart/Erlangen 13.01.2011

Nachdem die Solar Millennium AG Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen konnte, musste sie mit Datum vom 21.12.2011 einen Antrag auf Insolvenz stellen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 21.12.2011 (Az.: 503 IN 948/11) wurde die vorläufige Insolvenz angeordnet.

Verfügungen sind jetzt nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Wohl über 30.000 betroffene Anleger hoffen nun auf Schadensbegrenzung.

Für die Aktionäre der Solar Millennium AG stellt sich die Sachlage wohl am fatalsten dar: sie werden gegenüber den Gläubigern der Solar Millennium AG für den Fall der Insolvenz nachrangig behandelt und erst im Rahmen einer etwaigen Liquidation – also nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – berücksichtigt.

Weitere 15.000 Anleger haben ihr Geld in Form von Inhaberschuldverschreibungen in das Unternehmen investiert. Auch sie müssen mit einem Totalverlust rechnen, denn als Gläubiger werden sie mit ihren Ansprüchen im Insolvenzverfahren idR ebenfalls nachrangig behandelt.

Anleger der von der Solar Millennium AG aufgelegten geschlossenen Fonds „Andasol Fonds GmbH & Co. KG“ und „Ibersol Fonds GmbH & Co. KG“ dürften ebenfalls momentan um ihre Einlagen bangen. 

Ob diese allerdings von der Insolvenz der Muttergesellschaft betroffen wären, ist derzeit noch offen. BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern der Solar Millennium AG alsbald möglich die entsprechenden Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.Hier gilt es, keine Fehler zu machen.

Ein weiterer Ansatz für die Interessen von Anlegern stellt der Umstand dar, dass viele Anleger gerade nicht über die bestehenden Risiken der Anlage bei Abschluss aufgeklärt worden sein dürften. BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt daher, alle Unterlagen aufzubewahren, um Ansprüche – gegebenenfalls auch aus Prospekthaftung – gegenüber den Verantwortlichen im Einzelfall prüfen zu können.

Oftmals ergeben sich auf Grundlage unrichtiger Beratung bzw. Darstellung hinsichtlich der Kapitalanlage Regressmöglichkeiten für Anleger bis hin zur kompletten Rückabwicklung der Anlagen nebst entgangenem Gewinn.

Gerade in vorliegendem Fall drängt sich auf, dass den Anlegern die konkreten Risiken der Anlage von den entsprechenden Beratern, Beratung

Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.