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ANLEGER FORDERN SCHADENSERSATZ!

SOLAR MILLENNIUM: ERLANGER SOLARKRAFTWERKHERSTELLER HAT INSOLVENZ ANGEMELDET!

Stuttgart/Erlangen 13.01.2011

Nachdem die Solar Millennium AG Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen konnte, musste sie mit Datum vom 21.12.2011 einen Antrag auf Insolvenz stellen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 21.12.2011 (Az.: 503 IN 948/11) wurde die vorläufige Insolvenz angeordnet.

Verfügungen sind jetzt nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Wohl über 30.000 betroffene Anleger hoffen nun auf Schadensbegrenzung.

Für die Aktionäre der Solar Millennium AG stellt sich die Sachlage wohl am fatalsten dar: sie werden gegenüber den Gläubigern der Solar Millennium AG für den Fall der Insolvenz nachrangig behandelt und erst im Rahmen einer etwaigen Liquidation – also nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – berücksichtigt.

Weitere 15.000 Anleger haben ihr Geld in Form von Inhaberschuldverschreibungen in das Unternehmen investiert. Auch sie müssen mit einem Totalverlust rechnen, denn als Gläubiger werden sie mit ihren Ansprüchen im Insolvenzverfahren idR ebenfalls nachrangig behandelt.

Anleger der von der Solar Millennium AG aufgelegten geschlossenen Fonds „Andasol Fonds GmbH & Co. KG“ und „Ibersol Fonds GmbH & Co. KG“ dürften ebenfalls momentan um ihre Einlagen bangen. 

Ob diese allerdings von der Insolvenz der Muttergesellschaft betroffen wären, ist derzeit noch offen. BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern der Solar Millennium AG alsbald möglich die entsprechenden Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.Hier gilt es, keine Fehler zu machen.

Ein weiterer Ansatz für die Interessen von Anlegern stellt der Umstand dar, dass viele Anleger gerade nicht über die bestehenden Risiken der Anlage bei Abschluss aufgeklärt worden sein dürften. BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt daher, alle Unterlagen aufzubewahren, um Ansprüche – gegebenenfalls auch aus Prospekthaftung – gegenüber den Verantwortlichen im Einzelfall prüfen zu können.

Oftmals ergeben sich auf Grundlage unrichtiger Beratung bzw. Darstellung hinsichtlich der Kapitalanlage Regressmöglichkeiten für Anleger bis hin zur kompletten Rückabwicklung der Anlagen nebst entgangenem Gewinn.

Gerade in vorliegendem Fall drängt sich auf, dass den Anlegern die konkreten Risiken der Anlage von den entsprechenden Beratern, Beratung

Aktuelles

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Über drei Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20. Februar 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die betroffenen Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Ihnen drohen bei einer Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste.Konkret hat das AG Lingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über folgende Gesellschaften angeordnet:

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Schon wieder haben Bankräuber zugeschlagen und Schließfächer aufgebrochen. Diesmal ist eine Filiale der Volksbank im niedersächsischen Stuhr betroffen. Offenbar sind die Täter durch einen Lichtschacht eingestiegen und haben sich Zugang zu den Schließfächern verschafft.

Der Immobilienfonds Greenman Open hat im Dezember 2025 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Grund für die Aussetzung sind erhöhte Rückgabewünsche der Anleger. Dafür verfüge der Fonds nicht über ausreichend Liquidität, teilte das Unternehmen mit.

Betrüger hatten sich die sensiblen Kontodaten eines Ehepaars erschlichen und Überweisungen in einer Gesamthöhe von rund 24.000 Euro von dem Konto getätigt. Das Ehepaar kann jedoch aufatmen, denn es bleibt nicht auf dem Schaden sitzen. Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 3. Dezember 2025 entschieden, dass die Bank den Schaden ersetzen muss (Az. 2 O 64/24).