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MÖGLICHES AUTOKARTELL – MERCEDES BESTÄTIGT ANTRAG AUF KRONZEUGENREGELUNG

20.10.2017

Ende Juli sorgte die Nachricht von einem möglichen Autokartell für Schlagzeilen. Demnach bestehe der Verdacht, dass Mercedes, VW, Porsche, Audi und BMW illegale Absprachen u.a. zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen getroffen haben. Daimler bestätigte nun, dass der Konzern einen Antrag auf Kronzeugenregelung bei der EU-Kommission gestellt hat, berichtet die F.A.Z. am 20. Oktober 2017 online.

 

Einen ähnlichen Antrag soll auch VW eingereicht haben. Der Vorteil der Kronzeugenregelung ist, dass der „Kronzeuge“ mit einer deutlich geringeren Strafe durch die Kartellbehörden zu rechnen hat, wenn sich die Vorwürfe illegaler Kartellabsprachen bestätigen sollten. „Alleine, dass sich gleich zwei Autobauer bei den EU-Behörden melden, zeigt, dass selbst VW und Daimler befürchten, bei den Absprachen den Rahmen des Erlaubten gesprengt zu haben. Sollten die Kartellbehörden zu der Überzeugung kommen, dass wettbewerbswidrige Absprachen getroffen wurden, droht den Kartellanten nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Schadensersatzansprüche ihrer Kunden, die durch die Absprachen betrogen wurden und zu viel für die Autos gezahlt haben“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte in Stuttgart. Bei der EU-Kommission laufen derzeit Voruntersuchungen, ob es zu Kartellrechtsverstößen gekommen.

 

Pikant bei den möglichen Wettbewerbsverstößen ist, dass es auch Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen gegeben haben soll. Angesichts des Dieselskandals könnte das ein entscheidender Faktor gewesen sein, warum Grenzwerte nur auf dem Prüfstand aber nicht im Straßenverkehr eingehalten werden. Die Folgen sind bekannt: Diesel-Besitzer erleiden derzeit einen enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge und zugleich drohen ihnen auch noch Fahrverbote in Städten und Ballungsgebieten.

 

Zuletzt gab es bei VW, Porsche, Audi oder Mercedes immer wieder Rückrufaktionen wegen Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung. Mal wurden die Rückrufaktionen vom Bundesverkehrsministerium angeordnet, mal riefen die Autobauer die Fahrzeuge freiwillig zurück. „Ob nun eine Betrugs-Software eingesetzt wurde oder nicht – die Autobauer haben bei ihren Kunden viel Vertrauen verspielt“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Neben anderen rechtlichen Möglichkeiten wie den Widerruf des Autokredits oder auch Anspruch auf Mangelbeseitigung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags bieten auch die möglichen Kartellabsprachen einen Ansatz für die Käufer, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat daher eine kostenlose Interessenvertretung für betroffene Autokäufer gegründet. Hier werden die Interessen gebündelt und die Ansprüche auf Schadensersatz geprüft. Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

Melden Sie sich doch einfach kostenlos bei der Interessengemeinschaft an: www.ig-auto-kartell.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.