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MÖGLICHES AUTOKARTELL – MERCEDES BESTÄTIGT ANTRAG AUF KRONZEUGENREGELUNG

20.10.2017

Ende Juli sorgte die Nachricht von einem möglichen Autokartell für Schlagzeilen. Demnach bestehe der Verdacht, dass Mercedes, VW, Porsche, Audi und BMW illegale Absprachen u.a. zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen getroffen haben. Daimler bestätigte nun, dass der Konzern einen Antrag auf Kronzeugenregelung bei der EU-Kommission gestellt hat, berichtet die F.A.Z. am 20. Oktober 2017 online.

 

Einen ähnlichen Antrag soll auch VW eingereicht haben. Der Vorteil der Kronzeugenregelung ist, dass der „Kronzeuge“ mit einer deutlich geringeren Strafe durch die Kartellbehörden zu rechnen hat, wenn sich die Vorwürfe illegaler Kartellabsprachen bestätigen sollten. „Alleine, dass sich gleich zwei Autobauer bei den EU-Behörden melden, zeigt, dass selbst VW und Daimler befürchten, bei den Absprachen den Rahmen des Erlaubten gesprengt zu haben. Sollten die Kartellbehörden zu der Überzeugung kommen, dass wettbewerbswidrige Absprachen getroffen wurden, droht den Kartellanten nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Schadensersatzansprüche ihrer Kunden, die durch die Absprachen betrogen wurden und zu viel für die Autos gezahlt haben“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte in Stuttgart. Bei der EU-Kommission laufen derzeit Voruntersuchungen, ob es zu Kartellrechtsverstößen gekommen.

 

Pikant bei den möglichen Wettbewerbsverstößen ist, dass es auch Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen gegeben haben soll. Angesichts des Dieselskandals könnte das ein entscheidender Faktor gewesen sein, warum Grenzwerte nur auf dem Prüfstand aber nicht im Straßenverkehr eingehalten werden. Die Folgen sind bekannt: Diesel-Besitzer erleiden derzeit einen enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge und zugleich drohen ihnen auch noch Fahrverbote in Städten und Ballungsgebieten.

 

Zuletzt gab es bei VW, Porsche, Audi oder Mercedes immer wieder Rückrufaktionen wegen Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung. Mal wurden die Rückrufaktionen vom Bundesverkehrsministerium angeordnet, mal riefen die Autobauer die Fahrzeuge freiwillig zurück. „Ob nun eine Betrugs-Software eingesetzt wurde oder nicht – die Autobauer haben bei ihren Kunden viel Vertrauen verspielt“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Neben anderen rechtlichen Möglichkeiten wie den Widerruf des Autokredits oder auch Anspruch auf Mangelbeseitigung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags bieten auch die möglichen Kartellabsprachen einen Ansatz für die Käufer, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat daher eine kostenlose Interessenvertretung für betroffene Autokäufer gegründet. Hier werden die Interessen gebündelt und die Ansprüche auf Schadensersatz geprüft. Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

Melden Sie sich doch einfach kostenlos bei der Interessengemeinschaft an: www.ig-auto-kartell.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.