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MÖGLICHES AUTOKARTELL – MERCEDES BESTÄTIGT ANTRAG AUF KRONZEUGENREGELUNG

20.10.2017

Ende Juli sorgte die Nachricht von einem möglichen Autokartell für Schlagzeilen. Demnach bestehe der Verdacht, dass Mercedes, VW, Porsche, Audi und BMW illegale Absprachen u.a. zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen getroffen haben. Daimler bestätigte nun, dass der Konzern einen Antrag auf Kronzeugenregelung bei der EU-Kommission gestellt hat, berichtet die F.A.Z. am 20. Oktober 2017 online.

 

Einen ähnlichen Antrag soll auch VW eingereicht haben. Der Vorteil der Kronzeugenregelung ist, dass der „Kronzeuge“ mit einer deutlich geringeren Strafe durch die Kartellbehörden zu rechnen hat, wenn sich die Vorwürfe illegaler Kartellabsprachen bestätigen sollten. „Alleine, dass sich gleich zwei Autobauer bei den EU-Behörden melden, zeigt, dass selbst VW und Daimler befürchten, bei den Absprachen den Rahmen des Erlaubten gesprengt zu haben. Sollten die Kartellbehörden zu der Überzeugung kommen, dass wettbewerbswidrige Absprachen getroffen wurden, droht den Kartellanten nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Schadensersatzansprüche ihrer Kunden, die durch die Absprachen betrogen wurden und zu viel für die Autos gezahlt haben“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte in Stuttgart. Bei der EU-Kommission laufen derzeit Voruntersuchungen, ob es zu Kartellrechtsverstößen gekommen.

 

Pikant bei den möglichen Wettbewerbsverstößen ist, dass es auch Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen gegeben haben soll. Angesichts des Dieselskandals könnte das ein entscheidender Faktor gewesen sein, warum Grenzwerte nur auf dem Prüfstand aber nicht im Straßenverkehr eingehalten werden. Die Folgen sind bekannt: Diesel-Besitzer erleiden derzeit einen enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge und zugleich drohen ihnen auch noch Fahrverbote in Städten und Ballungsgebieten.

 

Zuletzt gab es bei VW, Porsche, Audi oder Mercedes immer wieder Rückrufaktionen wegen Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung. Mal wurden die Rückrufaktionen vom Bundesverkehrsministerium angeordnet, mal riefen die Autobauer die Fahrzeuge freiwillig zurück. „Ob nun eine Betrugs-Software eingesetzt wurde oder nicht – die Autobauer haben bei ihren Kunden viel Vertrauen verspielt“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Neben anderen rechtlichen Möglichkeiten wie den Widerruf des Autokredits oder auch Anspruch auf Mangelbeseitigung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags bieten auch die möglichen Kartellabsprachen einen Ansatz für die Käufer, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat daher eine kostenlose Interessenvertretung für betroffene Autokäufer gegründet. Hier werden die Interessen gebündelt und die Ansprüche auf Schadensersatz geprüft. Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

Melden Sie sich doch einfach kostenlos bei der Interessengemeinschaft an: www.ig-auto-kartell.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.