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BEMA

ANLEGER FÜRCHTEN UM IHRE EINLAGEN BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE VERTRETEN BETROFFENE ANLEGER

Stuttgart 04.03.2011

Etwa 2300 Anleger, die sich als atypisch stille Beteiligte an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt haben, fürchten derzeit um ihre Einlagen. Hintergrund ist eine Subventionsaffäre um den norwegischen Investor Per Harald Lökkevik und seinen Yachthafen „Hohe Düne“ in Warnemünde.  

Die BEMA ist Teil des Firmenimperiums von Lökkevik bei der der Norweger ebenso wie bei der Dachgesellschaft ODIN AG Geschäftsführer ist.

Sollte sich der Verdacht des Subventionsbetrugs bestätigen, so könnten nach einem Bericht in der Online Ausgabe der Schweriner Volkszeitung vom 24.02.2011 auch die ca. 2300 Bema-Anleger davon betroffen sein. Schlimmstenfalls steht den Anlegern ein Totalverlust bevor. 

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Wir betreuen bereits zahlreiche BEMA-Anleger, die ihre Beteiligungen über ein Darlehen bei der Ostseesparkasse Rostock finanziert haben.

Nach unseren Erkenntnissen hat die Ostseesparkasse Rostock sehr eng mit dem Initiator zusammen gearbeitet, weswegen wir davon ausgehen, dass in rechtlicher Hinsicht ein sogenanntes verbundenes Geschäft vorliegt. Dies ermöglicht es Anlegern, bei Vorliegen bestimmter Umstände, eine Rückabwicklung zu verlangen. Wir haben daher bereits Klagen für Anleger gegen die Ostseesparkasse Rostock eingereicht.“

Anlegern, die sich an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt haben, ist daher dringend zu empfehlen, von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob Möglichkeiten bestehen, das Anlagegeschäft rückabzuwickeln.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Über die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH hat das Amtsgericht Hameln am 10. Februar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 36 IN 8/25 -4). Ebenso wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Muttergesellschaft Degag Deutsche Grundbesitz Holding AG eröffnet (Az.: 36 IN 7/25 -4).

Das Amtsgericht Hamburg hat am 6. Februar 2025 die Insolvenzverfahren über die My House AG und die My House Vertriebsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 und 67g IN 387/24). Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter nun bis zum 24. März 2025 anmelden.

Für Phishing-Angriffe auf ihre Opfer nutzen Betrüger verschiedene technische Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mail, SMS oder Messenger-Dienste. Das Ziel ist aber immer dasselbe: Die Betrüger wollen Zugriff auf sensible Bankdaten erhalten, um das Konto zu plündern. Das musste auch ein Kunde der Volksbank erleben. Kriminelle buchten rund 17.000 Euro von seinem Konto ab. Die Volksbank muss ihm den Schaden nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen (Az.: 4 O 62/24).

Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.

Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.