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BEMA

ANLEGER FÜRCHTEN UM IHRE EINLAGEN BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE VERTRETEN BETROFFENE ANLEGER

Stuttgart 04.03.2011

Etwa 2300 Anleger, die sich als atypisch stille Beteiligte an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt haben, fürchten derzeit um ihre Einlagen. Hintergrund ist eine Subventionsaffäre um den norwegischen Investor Per Harald Lökkevik und seinen Yachthafen „Hohe Düne“ in Warnemünde.  

Die BEMA ist Teil des Firmenimperiums von Lökkevik bei der der Norweger ebenso wie bei der Dachgesellschaft ODIN AG Geschäftsführer ist.

Sollte sich der Verdacht des Subventionsbetrugs bestätigen, so könnten nach einem Bericht in der Online Ausgabe der Schweriner Volkszeitung vom 24.02.2011 auch die ca. 2300 Bema-Anleger davon betroffen sein. Schlimmstenfalls steht den Anlegern ein Totalverlust bevor. 

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Wir betreuen bereits zahlreiche BEMA-Anleger, die ihre Beteiligungen über ein Darlehen bei der Ostseesparkasse Rostock finanziert haben.

Nach unseren Erkenntnissen hat die Ostseesparkasse Rostock sehr eng mit dem Initiator zusammen gearbeitet, weswegen wir davon ausgehen, dass in rechtlicher Hinsicht ein sogenanntes verbundenes Geschäft vorliegt. Dies ermöglicht es Anlegern, bei Vorliegen bestimmter Umstände, eine Rückabwicklung zu verlangen. Wir haben daher bereits Klagen für Anleger gegen die Ostseesparkasse Rostock eingereicht.“

Anlegern, die sich an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt haben, ist daher dringend zu empfehlen, von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob Möglichkeiten bestehen, das Anlagegeschäft rückabzuwickeln.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.