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BIOVOLT AG – WARNUNG VOR KAUFEMPFEHLUNG ERNST NEHMEN

BIOVOLT AG – WARNUNG VOR KAUFEMPFEHLUNG ERNST NEHMEN

13.11.2018

Nachdem die Börsen Stuttgart und Wien den Handel mit der Aktien der Biovolt AG eingestellt hatten, hat die Stuttgarter Börse den Handel nun zumindest eingeschränkt wieder aufgenommen. Wie die Biovolt AG am 12. November 2018 mitteilte, werden die Aktien in Stuttgart für den Zeitraum von sechs Wochen weitergehandelt. Danach wird der Handel entweder fortgeführt oder eingestellt. Dies hänge auch von den Ermittlungsergebnissen der Behörden, u.a. der BaFin, ab. Ziel des Unternehmens ist, dass auch der Handel an der Börse in Wien wieder aufgenommen wird.

 

Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte am 23. Oktober vor Kaufempfehlungen in einem Börsenbrief für die Biovolt-Aktien gewarnt, weil der Behörde Anhaltspunkte vorliegen, dass durch falsche oder irreführende Informationen in dem Börsenbrief der Kurs der Biovolt-Aktie künstlich in die Höhe getrieben werden soll und bestehende Interessenkonflikte verschwiegen wurden.

 

Nachdem der Handel an der Börse Stuttgart eingeschränkt wieder aufgenommen wurde, gab es den nächsten Börsenbrief von Swissinvestor mit Kaufempfehlungen für die Biovolt-Aktie. In dem Newsletter wird empfohlen, die aktuelle Verunsicherung der Anleger zu nutzen und möglichst viele Aktien zum günstigen Kurs zu kaufen, um dann bei wieder steigenden Kursen beim Weiterverkauf ordentlich Kasse zu machen. „So einfach wird es wohl nicht funktionieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. „Anleger sollten die Warnung der BaFin vor den Kaufempfehlungen weiterhin sehr ernst nehmen.“

 

Denn es ist durchaus möglich, dass die Aktienkurse durch Dritte, die einen großen Teil der Wertpapiere halten, gezielt in die Höhe getrieben werden sollen. Ist der Kurs gestiegen, verkaufen diese ihre Aktien mit Gewinn und anschließend bricht der Kurs wieder ein. „Diese Masche ist leider immer wieder zu beobachten und den Schaden haben die restlichen Anleger“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Für den erfahren Rechtsanwalt steht die wichtigste Information in dem Börsenbrief von Swissinvestor daher auch am Ende. Hier weist der Herausgeber des Briefes, die Börse Media GmbH aus Cottbus, darauf hin, dass im Rahmen der Veröffentlichung des Börsenbriefs Interessenkonflikte bestehen, weil die Börse Media GmbH und ihr nahestehende Personen Aktien der Biovolt AG besitzen und beabsichtigen, diese zu verkaufen. Ein weiterer Interessenkonflikt bestehe in der finanziellen Vergütung, die Herausgeber und verantwortliche Redakteure des Börsenbriefs erhalten.

 

„Es handelt sich also keineswegs um eine unabhängige Empfehlung“, so Rechtsanwalt Seifert. Sollte der Kurs der Biovolt-Aktie bewusst manipuliert und die Anleger dadurch sittenwidrig geschädigt werden, können diese ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

BIOVOLT AG – BÖRSEN STUTTGART UND WIEN SETZEN AKTIE VOM HANDEL AUS

BIOVOLT AG – BÖRSEN STUTTGART UND WIEN SETZEN AKTIE VOM HANDEL AUS

12.11.2018

Die Aktien der Biovolt AG (ISIN: CH0328339665) sind an den Börsen Stuttgart und Wien vom Handel ausgesetzt worden, teilte das Unternehmen am 8. November 2018 in einer Ad-Hoc-Meldung mit. Nach Angaben des Unternehmens werde daran gearbeitet, dass der Handel so schnell wie möglich wieder aufgenommen wird. Außerdem hat es einen Wechsel in der Geschäftsführung gegeben.

 

Innerhalb kurzer Zeit ist das die nächste schlechte Nachricht für Anleger der Biovolt AG. Erst am 23. Oktober hatte die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin vor Kaufempfehlungen für die Biovolt-Aktien durch eine Börsenbrief gewarnt. Die BaFin befürchtet, dass die Wertpapiere künstlich gepusht werden sollen und Anleger durch falsche oder irreführende Angaben in dem Börsenbrief zum Kauf der Aktien verleitet werden sollen. Außerdem gebe es Anhaltspunkte, dass bestehende Interessenkonflikte bewusst verschwiegen wurden.

 

Die Biovolt AG hatte sich dazu geäußert und mitgeteilt, dass das Unternehmen die Kaufempfehlungen nicht in Auftrag gegeben habe, sondern von einem Aktionär der Gesellschaft. Die Biovolt AG selbst sei von dem Börsenbrief kontaktiert worden und konnte in den Veröffentlichungen keine Anhaltspunkte für unrichtige oder irreführende Angaben entdecken.

 

„Die Warnung der BaFin sollten Anleger der Biovolt AG keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Es kommt immer wieder vor, dass Aktienkurse gezielt in die Höhe getrieben werden. Im Hintergrund ziehen oft Dritte die Fäden, die einen Großteil der Papiere halten und sie verkaufen, wenn der Kurs anzieht. Anschließend bricht der Kurs wieder ein und den Schaden haben dann die restlichen Aktionäre“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Die Untersuchungen werden zeigen müssen, ob der Kurs der Biovolt-Aktie manipuliert werden soll. „Derartige Manipulationen sind natürlich verboten, weil sie Anleger in sittenwidriger Weise schädigen können. Sollte dies bei der Biovolt AG der Fall sein und Anleger erhebliche Verluste erleiden, können sie ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

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Aktuelle News


Eine Dividende wird es für Aktionäre der Biovolt AG erneut nicht geben. Auch 2019 machte das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz wieder einen Verlust in Millionenhöhe wie das Unternehmen nun bekannt gab. Nach der Prüfung des Jahresabschlusses für 2019 weist die Revisionsstelle darauf hin, dass die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist.
Aktuelles

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet. 

Der Bundesgerichtshof hat die Position der Verbraucher beim Widerruf von Darlehen gestärkt. Mit Urteil vom 21. Oktober 2025 (XI ZR 133/24) machte der BGH deutlich, dass Darlehensverträge, die vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben der Bank, z.B. zum effektiven Jahreszins, nicht korrekt oder unvollständig waren.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG am 4. November 2025 eröffnet (Az. 3616 IN 3447/25). Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie es um Ausschüttungen oder Rückzahlungen bestellt ist.

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.