Rückrufservice

BMW im Abgasskandal

Rückruf wegen Manipulationen am Abgassystem

BMW hat im Abgasskandal stets betont, dass der Münchener Autobauer keine Abschalteinrichtungen verwende. Dieses „Saubermann-Image“ hat nach einem Bericht des ZDF Magazins Wiso tiefe Kratzer bekommen. Denn nach Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deutet nun doch einiges auf eine illegale Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung der Dieselmotoren hin. Der Bericht rief auch das Bundesverkehrsministerium auf den Plan, das die Vorwürfe gegen BMW prüfen lassen will.

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Wiso hatten einen BMW 320 Diesel, Baujahr 2016, auf den Prüfstand gestellt und eben nicht nur auf den Prüfstand, sondern auch im Straßenverkehr getestet. Das Ergebnis: Der Stickoxid-Ausstoß ist im normalen Straßenverkehr deutlich höher als unter Laborbedingungen. Bei den Tests wurde die Motorsteuerung des BMW 320 Diesel mit Hilfe externer Spezialisten überprüft. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass die Abgasreinigung bei steigender Drehzahl zunächst reduziert und schließlich abgeschaltet wird. Für die DUH sind die Messergebnisse ein deutliches Indiz auf das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. BMW selbst hat die Vorwürfe dementiert und verweist auf Untersuchungen des TÜV Süd, nach denen die Emissionswerte im zulässigen Bereich liegen.

 

Nun ist offenbar das Kraftfahrt-Bundesamt am Zug und wird den betroffenen BMW überprüfen. „Sollten sich die Vorwürfe dann bestätigen, droht den BMW-Modellen mit dem entsprechenden Motor der Verlust der Zulassung. Der Abgasskandal hätte BMW dann endgültig erreicht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Erstaunlich sei aber, dass nun erst eine Untersuchung durch die DUH nötig wurde, um entsprechende Überprüfungen anzustellen. „Das Thema illegale Abschalteinrichtungen wird uns noch länger beschäftigen und die Opfer sind die Käufer, die im Vertrauen auf zulässige Emissionswerte sich für einen bestimmten Pkw entschieden haben. Sie leiden jetzt unter dem Wertverlust, dem gebrauchte Diesel-Fahrzeuge generell ausgesetzt sind und unter drohenden Fahrverboten“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Ein eleganter Ausweg aus diesem Dilemma kann der Widerruf des Autokredits sein. Der ist ganz unabhängig davon möglich, ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. „Entscheidend ist einzig und alleine, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Nach unserer Auffassung ist das bei vielen Banken der Fall. Zuletzt wurde schon entschieden, dass sich Autokredite der VW Bank widerrufen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Bei Autofinanzierungen handelt es sich in der Regel um sog. verbundene Geschäfte. Das bringt für den Verbraucher den Vorteil, dass nach einem erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und bekommt sein Geld zurück. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank einen Wertersatz verlangen. Strittig ist aber, ob dieser Wertersatz auch bei Kreditverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällig wird.

 

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Aktuelle News


Die Natur hat Rechte – das zeigte sich jetzt auch in einem Verfahren zum Abgasskandal. Mit Urteil vom 2. August 2024 sprach das Landgericht Erfurt dem Käufer eines BMW 750 d xDrive wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises - 6.670 Euro - zu (Az.: 8 O 1373/21).

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Nürnberg-Fürth BMW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 6 O 4212/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem BMW X3 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt und der Kläger deshalb Anspruch auf Schadenersatz hat.

Das OLG Dresden hat BMW im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5a U 802/23). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass es sich bei dem in dem BMW X3 xDrive 35d des Klägers verbauten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und sich BMW dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
Aktuelles

Der Begriff Thermofenster taucht im Abgasskandal immer wieder auf. Autohersteller benutzen sie bei der Abgasreinigung und halten sie aus Motorschutzgründen für notwendig und zulässig. Verschiedene Gerichte sehen das anders. Sie halten Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilen die Hersteller zum Schadensersatz. Nun wurde auch erstmals BMW im Dieselskandal verurteilt. Das Landgericht Düsseldorf hat BMW mit Urteil vom 31. März 2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 67/19).
Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).