BMW im Abgasskandal
BMW hat im Abgasskandal stets betont, dass der Münchener Autobauer keine Abschalteinrichtungen verwende. Dieses „Saubermann-Image“ hat nach einem Bericht des ZDF Magazins Wiso tiefe Kratzer bekommen. Denn nach Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deutet nun doch einiges auf eine illegale Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung der Dieselmotoren hin. Der Bericht rief auch das Bundesverkehrsministerium auf den Plan, das die Vorwürfe gegen BMW prüfen lassen will.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Wiso hatten einen BMW 320 Diesel, Baujahr 2016, auf den Prüfstand gestellt und eben nicht nur auf den Prüfstand, sondern auch im Straßenverkehr getestet. Das Ergebnis: Der Stickoxid-Ausstoß ist im normalen Straßenverkehr deutlich höher als unter Laborbedingungen. Bei den Tests wurde die Motorsteuerung des BMW 320 Diesel mit Hilfe externer Spezialisten überprüft. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass die Abgasreinigung bei steigender Drehzahl zunächst reduziert und schließlich abgeschaltet wird. Für die DUH sind die Messergebnisse ein deutliches Indiz auf das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. BMW selbst hat die Vorwürfe dementiert und verweist auf Untersuchungen des TÜV Süd, nach denen die Emissionswerte im zulässigen Bereich liegen.
Nun ist offenbar das Kraftfahrt-Bundesamt am Zug und wird den betroffenen BMW überprüfen. „Sollten sich die Vorwürfe dann bestätigen, droht den BMW-Modellen mit dem entsprechenden Motor der Verlust der Zulassung. Der Abgasskandal hätte BMW dann endgültig erreicht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Erstaunlich sei aber, dass nun erst eine Untersuchung durch die DUH nötig wurde, um entsprechende Überprüfungen anzustellen. „Das Thema illegale Abschalteinrichtungen wird uns noch länger beschäftigen und die Opfer sind die Käufer, die im Vertrauen auf zulässige Emissionswerte sich für einen bestimmten Pkw entschieden haben. Sie leiden jetzt unter dem Wertverlust, dem gebrauchte Diesel-Fahrzeuge generell ausgesetzt sind und unter drohenden Fahrverboten“, so Rechtsanwalt Seifert.
Ein eleganter Ausweg aus diesem Dilemma kann der Widerruf des Autokredits sein. Der ist ganz unabhängig davon möglich, ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. „Entscheidend ist einzig und alleine, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Nach unserer Auffassung ist das bei vielen Banken der Fall. Zuletzt wurde schon entschieden, dass sich Autokredite der VW Bank widerrufen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Bei Autofinanzierungen handelt es sich in der Regel um sog. verbundene Geschäfte. Das bringt für den Verbraucher den Vorteil, dass nach einem erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und bekommt sein Geld zurück. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank einen Wertersatz verlangen. Strittig ist aber, ob dieser Wertersatz auch bei Kreditverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällig wird.
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