Rückrufservice

BMW im Abgasskandal

Rückruf wegen Manipulationen am Abgassystem

BMW hat im Abgasskandal stets betont, dass der Münchener Autobauer keine Abschalteinrichtungen verwende. Dieses „Saubermann-Image“ hat nach einem Bericht des ZDF Magazins Wiso tiefe Kratzer bekommen. Denn nach Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deutet nun doch einiges auf eine illegale Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung der Dieselmotoren hin. Der Bericht rief auch das Bundesverkehrsministerium auf den Plan, das die Vorwürfe gegen BMW prüfen lassen will.

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Wiso hatten einen BMW 320 Diesel, Baujahr 2016, auf den Prüfstand gestellt und eben nicht nur auf den Prüfstand, sondern auch im Straßenverkehr getestet. Das Ergebnis: Der Stickoxid-Ausstoß ist im normalen Straßenverkehr deutlich höher als unter Laborbedingungen. Bei den Tests wurde die Motorsteuerung des BMW 320 Diesel mit Hilfe externer Spezialisten überprüft. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass die Abgasreinigung bei steigender Drehzahl zunächst reduziert und schließlich abgeschaltet wird. Für die DUH sind die Messergebnisse ein deutliches Indiz auf das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. BMW selbst hat die Vorwürfe dementiert und verweist auf Untersuchungen des TÜV Süd, nach denen die Emissionswerte im zulässigen Bereich liegen.

 

Nun ist offenbar das Kraftfahrt-Bundesamt am Zug und wird den betroffenen BMW überprüfen. „Sollten sich die Vorwürfe dann bestätigen, droht den BMW-Modellen mit dem entsprechenden Motor der Verlust der Zulassung. Der Abgasskandal hätte BMW dann endgültig erreicht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Erstaunlich sei aber, dass nun erst eine Untersuchung durch die DUH nötig wurde, um entsprechende Überprüfungen anzustellen. „Das Thema illegale Abschalteinrichtungen wird uns noch länger beschäftigen und die Opfer sind die Käufer, die im Vertrauen auf zulässige Emissionswerte sich für einen bestimmten Pkw entschieden haben. Sie leiden jetzt unter dem Wertverlust, dem gebrauchte Diesel-Fahrzeuge generell ausgesetzt sind und unter drohenden Fahrverboten“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Ein eleganter Ausweg aus diesem Dilemma kann der Widerruf des Autokredits sein. Der ist ganz unabhängig davon möglich, ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. „Entscheidend ist einzig und alleine, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Nach unserer Auffassung ist das bei vielen Banken der Fall. Zuletzt wurde schon entschieden, dass sich Autokredite der VW Bank widerrufen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Bei Autofinanzierungen handelt es sich in der Regel um sog. verbundene Geschäfte. Das bringt für den Verbraucher den Vorteil, dass nach einem erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und bekommt sein Geld zurück. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank einen Wertersatz verlangen. Strittig ist aber, ob dieser Wertersatz auch bei Kreditverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällig wird.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelle News

29.08.2024

Die Natur hat Rechte – das zeigte sich jetzt auch in einem Verfahren zum Abgasskandal. Mit Urteil vom 2. August 2024 sprach das Landgericht Erfurt dem Käufer eines BMW 750 d xDrive wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises - 6.670 Euro - zu (Az.: 8 O 1373/21).
23.08.2024

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.
18.07.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Nürnberg-Fürth BMW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 6 O 4212/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem BMW X3 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt und der Kläger deshalb Anspruch auf Schadenersatz hat.
29.05.2024

Das OLG Dresden hat BMW im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 5a U 802/23). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass es sich bei dem in dem BMW X3 xDrive 35d des Klägers verbauten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und sich BMW dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
Aktuelles
20.04.2020

Der Begriff Thermofenster taucht im Abgasskandal immer wieder auf. Autohersteller benutzen sie bei der Abgasreinigung und halten sie aus Motorschutzgründen für notwendig und zulässig. Verschiedene Gerichte sehen das anders. Sie halten Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilen die Hersteller zum Schadensersatz. Nun wurde auch erstmals BMW im Dieselskandal verurteilt. Das Landgericht Düsseldorf hat BMW mit Urteil vom 31. März 2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 67/19).
Aktuelles
10.10.2024

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.
01.10.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Frankfurt dem Käufer eines Porsche Macan Schadenersatz zugesprochen. Da in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, habe sich die Konzernschwester Audi als Herstellerin des Motors schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 21. Mai 2024 (Az.: 24 U 25/22).
27.09.2024

Besitzer eines VW Touareg erhalten derzeit Post von Volkswagen. Sie sollen ihren Touareg mit der Abgasnorm Euro 5 in die Werkstatt bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um das Emissionsverhalten des Fahrzeugs zu verbessern. Der Rückruf läuft unter dem Aktionscode 23M7.
20.09.2024

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gibt es einen neuen Rückruf für Modelle des VW Caddy, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 13. September 2024 veröffentlicht hat. Demnach müssen weltweit rund 65.000 VW Caddy der Baujahre 2010 bis 2020 in die Werkstatt, in Deutschland sind es rund 29.000. Die Rückrufaktion läuft unter dem Code 23EN.
17.09.2024

VW muss rund 1,3 Millionen Fahrzeuge in die Werkstatt rufen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Betroffen sind Modelle des VW T5 und VW Crafter, VW Polo, VW Amarok und VW Touareg. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf vor wenigen Tagen veröffentlicht. Grund ist demnach ein Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind mehr als 300.000 Fahrzeuge betroffen.
13.09.2024

Das OLG Köln hat einem Kläger im Mercedes-Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zugesprochen (Az.: 30 U 20/22). Grund ist, dass in dem Mercedes C 250 CDI des Klägers nach Überzeugung des Gerichts unzulässige Abschalteinrichtungen in Form eines Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) verbaut ist.