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BaFin: Bonitätsanleihen für private Anleger zu riskant

25.08.2016

Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, freut sich über die historisch niedrigen Zinsen. Wer aber umgekehrt nach einer Geldanlage sucht, die noch ein bisschen Rendite bringt, verzweifelt fast. In diesem Zusammenhang rücken Bonitätsanleihen in den Fokus. „Die bringen zwar Zinsen, sind aber auch riskant. Anleger können dabei auch ihren gesamten Einsatz verlieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Genau deshalb will die Finanzaufsicht BaFin nun auch den Stecker ziehen. Sie möchte aus Gründen des Anlegerschutzes die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden verbieten. Es geht der Finanzaufsicht nicht darum, Bonitätsanleihen generell zu verbieten. Denn für institutionelle Investoren könnten sie durchaus eine interessante Anlageform sein. Für private Anleger seien sie aber zu riskant, so die BaFin. Denn Bonitätsanleihen seien komplexe Produkte bei denen Kreditrisiken des Referenzunternehmens ausschlaggebend für Verzinsung und Rückzahlung des investierten Geldes sind. „Vereinfacht ausgedrückt: Der Anleger wettet darauf, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Er ist aber in der Regel überhaupt nicht in der Lage, dies beurteilen zu können“, so Rechtanwalt Seifert.

 

Ein weiteres Problem sieht die BaFin auch darin, dass der Anleger auch nicht erkennen könne, wie hoch das Kreditrisiko ist und ob dieses Risiko durch die Zinsen auch entsprechend vergütet wird. Darüber hinaus sei auch die Bezeichnung „Bonitätsanleihe“ schon irreführend. Denn es handele sich eben nicht um eine klassische Anleihe, bei der der Anleger ein Darlehen zur Verfügung stellt. Vielmehr rutscht er in die Rolle eines Versicherers, der das Ausfallrisiko übernimmt. Für die Anleger ergebe sich aber der Eindruck, dass die Bonitätsanleihen Zinspapiere seien.

 

Untersuchungen der Finanzaufsicht hätten zudem ergeben, dass Bonitätsanleihen auch gezielt an private Anleger vermittelt würden. Die Beratungsqualität lasse dabei aber zu wünschen übrig. Die Funktionsweise der Bonitätsanleihen werde den Anlegern in der Regel nicht adäquat erklärt. „Wurden Risiko oder die Funktionsweise der Bonitätsanleihen nicht ausreichend erläutert, dürften sich die Verträge aufgrund der fehlerhaften Anlageberatung rückabwickeln lassen. Anleger, die durch ihre Investition Geld verloren haben, können dann auch Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.