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Canada Gold Trust: Anleger weiter verunsichert - Informationsveranstaltung

26.01.2016

Von goldenen Zeiten träumen die Anleger der Canada Gold Trust Fonds wohl schon lange nicht mehr. Vielmehr drängt sich inzwischen die Frage auf, wie es mit den Fonds weitergehen soll und welche Verluste den Anlegern drohen können. Mögliche Antworten gibt es bei einer Informationsveranstaltung für die Anleger am 29. Januar in Korntal-Münchingen.

 

Schlechte Nachrichten sind die Anleger der CGT-Fonds in den vergangenen Wochen und Monaten schon gewöhnt. „Auch jetzt sollten sie nicht unbedingt mit vielen guten Neuigkeiten rechnen“, befürchtet Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das lässt ein Blick auf die Themen auch gar nicht zu. Es geht um Sanierungskonzepte, Mittelverwendung oder Auflösung. Bisher konnte die Xolaris Verwaltungs GmbH nur wenig Licht ins Dunkel bringen. Nur eins ist klar: Die Anleger müssen um ihr Geld bangen.

 

Um die Fonds flüssig zu halten, wurden die Anleger bereits im vergangen Jahr zur Rückzahlung eines Teils der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Auch diese Forderung dürfte weiterhin im Raum stehen. Obwohl nach wie vor nicht die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen geklärt ist. Ebenso wenig ist klar, ob eine nachhaltige Sanierung der Fondsgesellschaften dadurch überhaupt gelingen kann.

 

In dieser Situation können sich die Anleger juristischen Rat holen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Es ist zu klären, ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Ausschüttungen gibt und ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Seifert. Die Chancen für die Anleger beurteilt er dabei durchaus optimistisch. „Ansprüche können in alle Richtungen geprüft werden. Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, können Forderungen gegen die Vermittler bestehen, ebenso kann es aber auch Ansprüche aus Prospekthaftung geben, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder falsch waren. Sollten Anlegergelder tatsächlich veruntreut worden sein, können auch daraus Ansprüche erwachsen“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.