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Canada Gold Trust: Anleger weiter verunsichert - Informationsveranstaltung

26.01.2016

Von goldenen Zeiten träumen die Anleger der Canada Gold Trust Fonds wohl schon lange nicht mehr. Vielmehr drängt sich inzwischen die Frage auf, wie es mit den Fonds weitergehen soll und welche Verluste den Anlegern drohen können. Mögliche Antworten gibt es bei einer Informationsveranstaltung für die Anleger am 29. Januar in Korntal-Münchingen.

 

Schlechte Nachrichten sind die Anleger der CGT-Fonds in den vergangenen Wochen und Monaten schon gewöhnt. „Auch jetzt sollten sie nicht unbedingt mit vielen guten Neuigkeiten rechnen“, befürchtet Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das lässt ein Blick auf die Themen auch gar nicht zu. Es geht um Sanierungskonzepte, Mittelverwendung oder Auflösung. Bisher konnte die Xolaris Verwaltungs GmbH nur wenig Licht ins Dunkel bringen. Nur eins ist klar: Die Anleger müssen um ihr Geld bangen.

 

Um die Fonds flüssig zu halten, wurden die Anleger bereits im vergangen Jahr zur Rückzahlung eines Teils der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Auch diese Forderung dürfte weiterhin im Raum stehen. Obwohl nach wie vor nicht die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen geklärt ist. Ebenso wenig ist klar, ob eine nachhaltige Sanierung der Fondsgesellschaften dadurch überhaupt gelingen kann.

 

In dieser Situation können sich die Anleger juristischen Rat holen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Es ist zu klären, ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Ausschüttungen gibt und ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Seifert. Die Chancen für die Anleger beurteilt er dabei durchaus optimistisch. „Ansprüche können in alle Richtungen geprüft werden. Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, können Forderungen gegen die Vermittler bestehen, ebenso kann es aber auch Ansprüche aus Prospekthaftung geben, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder falsch waren. Sollten Anlegergelder tatsächlich veruntreut worden sein, können auch daraus Ansprüche erwachsen“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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