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THOMASLLOYD CLEANTECH INFRASTRUKTURGESELLSCHAFT CTI – RISIKEN DER ANLEGER

29.08.2018

Die ThomasLloyd Infrastrukturfonds beteiligen sich an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund GmbH, die wiederum in die Infrastruktur in Asien vorwiegend im Bereich der Erneuerbaren Energien investiert. Ein Schwerpunkt der Investitionsobjekte befindet sich auf den Philippinen.

 

Dazu bietet ThomasLloyd u.a. drei geschlossene Fonds an. Die Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft - kurz CTI 5 D – prognostiziert bei einer Laufzeit von 5 Jahren und einer Mindestbeteiligung von 5000 Euro jährliche Ausschüttungen bis zu 7,2 Prozent. Bei der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft – CTI 9 D – beträgt die Mindestbeteiligung 10.000 Euro bei einer neunjährigen Laufzeit. Der CTI 9 D prognostiziert Ausschüttungen von bis zu 11 Prozent. Die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft – CTI Vario D – bietet einen Beteiligung mit monatlichen Raten und einer Laufzeit von 30 Jahren an.

 

Die Haftungssumme der Anleger ist bei allen drei Angeboten auf 0,1 Prozent der Pflichtanlage begrenzt. Das hört sich zunächst wenig und nach einem überschaubaren Risiko für die Anleger an. „Davon sollten sich die Anleger nicht täuschen lassen. Fondsbeteiligungen sind spekulative Geldanlagen mit erheblichen Risiken. Kann die Gesellschaft keine Gewinne erzielen oder gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz, haftet der Anleger mit seiner Einlage. Er trägt also ein Totalverlustrisiko“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Neben den allgemeinen Risiken, die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds verbunden sind, kommen bei den ThomasLloyd Cleantech Fonds noch einige spezifische Risiken hinzu. So beteiligen sich die Fondsgesellschaften an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund GmbH. In welche Projekte diese Gesellschaft konkret investiert, ist für den Anleger unklar. Damit kann er die Erfolgsaussichten praktisch nicht beurteilen. Er investiert in einen Blind Pool und muss darauf vertrauen, dass die Investitionsprojekte erfolgreich verlaufen.

 

Da das Geld der Anleger zu einem großen Teil in Projekte auf den Philippinen investiert wird, kommt noch ein weiteres kaum zu kalkulierendes Risiko hinzu. Auch wenn Asien als Wachstumsmarkt gilt, sind die Philippinen politisch und wirtschaftlich nicht unbedingt als stabiles Land einzuordnen. Es ist daher auch schwer zu prognostizieren wie sich Unruhen auf Investitionen in dem Inselstaat auswirken können und inwieweit auch künftig auf Erneuerbare Energien gesetzt wird.

 

Rechtsanwalt Seifert: „Über die bestehenden Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein. Wurde den Anlegern die Beteiligung an den CTI-Fonds als vermeintlich sichere Geldanlage dargestellt, können sie schon jetzt ihre rechtlichen Möglichleiten vom Ausstieg aus der Beteiligung bis hin zu Schadensersatzansprüchen prüfen lassen, bevor es ein böses Erwachen gibt.“

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.