KRISE DER CONTAINERSCHIFFFAHRT BIRGT GEFAHREN FÜR SCHIFFSFONDS-ANLEGER
Es herrscht Flaute in der Containerschifffahrt. Für viele Schiffsfonds-Anleger kann diese Flaute allerdings zu stürmischen Zeiten führen. Schon in Folge der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten. Zahlreiche Insolvenzen bei Schiffsfonds und hohe Verluste für die Anleger singen ein Lied davon.
Die Krise der Containerschifffahrt hält nach wie vor an. Das belegt z.B. der Baltic Dry Index, der als wichtiger Frühindikator für die globale Konjunktur gilt und die Frachtraten für Rohstoffe erfasst. Der Index befindet sich schon längere Zeit im Abwärtstrend und ist inzwischen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, unter das Niveau von 2008 gerutscht. Die Weltwirtschaft, besonders auch die Konjunktur in den wichtigen Schwellenländern, schwächelt. Das bleibt nicht ohne Folgen. Die ohnehin schon niedrigen Frachtraten für Container sind noch weiter gefallen sind. Nils Andersen, Chef der weltweit größten Container-Reederei Maersk, bringt das Ausmaß der Krise in der Süddeutschen Zeitung in einem Satz auf den Punkt. Es sei schlimmer als 2008, sagt er.
„Bedenkt man, welche Folgen die Finanzkrise 2008 auf die Containerschifffahrt und damit auch auf viele Schiffsfonds hatte, wird die Dimension dieser Aussage deutlich. Anleger müssen sich erneut auf eine dauerhafte Krise einstellen, die nicht nur dazu führt, dass prospektierte Ausschüttungen nicht erreicht werden, sondern auch hohe finanzielle Verluste bringen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Um gegen die Folgen der kriselnden Containerschifffahrt gewappnet zu sein, können Schiffsfonds-Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. So kann eine fehlerhafte Anlageberatung Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Dass die Realität oftmals anders aussah, ist hinlänglich bekannt. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds wie die konjunkturellen Entwicklungen aber auch die meist langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile aufgeklärt werden müssen. „Insbesondere hätten die Anleger auch über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt werden müssen. Ist eine entsprechende Risikoaufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Darüber hinaus hätten die Banken die Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, zwingend offenlegen müssen. „Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank über diese sog. Kick-Backs aufklären damit der Kunde das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. Und das deckt sich nicht automatisch mit den Anlagezielen des Kunden“, so Rechtsanwalt Seifert.
Allerdings müssen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auch die Verjährungsfristen beachtet werden. Spätestens nach zehn Jahren sind die Forderungen verjährt, so dass Anleger ggf. umgehend handeln müssen, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen.
Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.