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COSMA GRUPPE – SILBERSTREIF FÜR GESCHÄDIGTE ANLEGER

19.09.2017

Bekanntlich ist nicht alles Gold, was glänzt. Aber für die geschädigten Anleger der insolventen Cosma Gruppe gibt es zumindest einen Silberstreif am Horizont. Grund für den Optimismus ist eine Mitteilung der Insolvenzverwalter der Cosma Deutschland AG, Cosma Service GmbH und Cosma Verwaltungs GmbH.

 

Demnach können die Anleger im Insolvenzverfahren zumindest damit rechnen, dass sie einen Teil ihrer Forderungen erhalten werden. Denn durch die Beschlagnahmungen und Arrestierungen von Vermögen durch die Ermittlungsbehörden konnte Vermögen sichergestellt werden, das in die Insolvenzmasse einfließen und dementsprechend auch an die Gläubiger ausgezahlt werden kann. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird und wann das Geld an die Anleger ausgezahlt werden kann, ist allerdings noch unklar.

 

Dies liege nach Angaben der Insolvenzverwalter daran, dass die Zuordnung der beschlagnahmten Vermögenswerte aufgrund der verschiedenen Cosma-Gesellschaften schwierig sei. Außerdem müsse geklärt werden, ob sich Teile des beschlagnahmten Goldes konkret geschädigten Anlegern zuordnen lassen. „Die Anleger brauchen also weiterhin Geduld. Dennoch war es wichtig, die Forderungen anzumelden, damit sie im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden können. Auch wenn die Frist für die Forderungsanmeldung bereits abgelaufen ist, können Forderungen noch nachgemeldet werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Unterdessen teilte die Staatsanwaltschaft Mannheim Anfang Juni mit, dass sie Anklage gegen zwei Verantwortliche der Cosma-Gruppe erhoben hat. Ihnen wird gemeinschaftlicher Betrug vorgeworfen. Sie sollen Kunden durch unrichtige Angaben über die Sicherheit der Anlagemodelle und zur Renditeerwartung getäuscht haben. Das Geld der Anleger soll demnach zu einem erheblichen Teil für die Kosten des Geschäftsbetriebs und für Vermittler-Provisionen verwendet worden als auch in die eigenen Taschen der Angeklagten gewandert sein, so die Staatsanwaltschaft.

 

„Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, können die Anleger noch weitere Ansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert. Sowohl das Insolvenzverfahren als auch das Strafverfahren können sich aber noch hinziehen. So lange müssen die Anleger aber nicht abwarten. Unabhängig von den Verfahren können sie schon jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Ansprüche können sich nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch gegen die Vermittler richten. Diese hätten im Rahmen ihrer Informationspflicht über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Zudem hätten sie die Anlagemodelle auch auf ihre Plausibilität hin überprüfen müssen. Sind sie ihren Pflichten nicht nachgekommen, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.

 

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.