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MDM GROUP AG MUSS EINLAGENGESCHÄFT ABWICKELN – ANLEGER FÜRCHTEN UM IHR GELD

28.11.2017

Im April 2017 setzte die Stiftung Warentest die MDM Group AG aus Meggen in der Schweiz auf ihre Warnliste. Die Nachrangdarlehen der MDM Group seien keineswegs die beworbene sichere Geldanlage. Denn bei Nachrangdarlehen stehen die Anleger grundsätzlich im Risiko. Sie können im Insolvenzfall ihr gesamtes investiertes Geld verlieren.

Genau dieses Totalverlustrisiko könnte für die Anleger bittere Realität werden. Denn die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat der MDM Group AG mit Bescheid vom 6. November 2017 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung ihres Einlagegengeschäftes aufgeben.

Nach Mitteilung der BaFin habe die MDM Group unternehmerische Beteiligungen in Form festverzinslicher Nachrangdarlehen beworben. Auf Grundlage dieser Darlehensverträge habe sie Gelder angenommen und damit ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft auch in Deutschland betrieben, ohne im Besitz der notwendigen Genehmigung dafür zu sein. „Nach dem Bescheid der BaFin müssen die Gelder an die Anleger zurückgezahlt werden. Ob das Unternehmen dazu überhaupt in der Lage ist, ist fraglich. Es könnte also die Insolvenz drohen und dann würden die Anleger aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen vermutlich leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Um den drohenden Totalverlust zu vermeiden, können die Anleger aber ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Zunächst kann festgestellt werden, ob der Rangrücktritt der Anleger überhaupt wirksam vereinbart wurde. Zudem haben die Verantwortlichen der MDM Group ihr Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. „Damit können sie sich gegenüber den Anlegern schadensersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Schadensersatzansprüche können auch gegen die Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese die Anleger nicht über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

Die MDM Group AG plante zudem einen Börsengang und bot den Anlegern Aktien an. Der Börsengang kam aber nicht zu Stande. Auch hier können Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung entstanden sein.

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Aktuelles

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland