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EECH AG

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KLAGE IM URKUNDSPROZESS EINGEREICHT

Stuttgart 14.03.2008

„Derzeit befürchten viele von uns vertretene Anleger, die ihr Geld bei der EECH European Energy Consult Holding AG (EECH AG) angelegt haben, dass sie möglicherweise nichts mehr davon wieder sehen werden, denn die Negativschlagzeilen über die EECH reißen nicht ab“, berichtet Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch bei der von der EECH Group AG emittierten Anleihe „Art Invest“ laufen die Dinge nicht „rund“. Die eigentlich zum 25.01.2008 fällige Zinszahlung soll – so die EECH in einer E-Mail-Mitteilung an die Anleger vom 29.02.2008 – voraussichtlich erst im Juni 2008 erfolgen.

Viele EECH-Anleger waren in der Vergangenheit bereit, gegenüber der EECH im Rahmen eines Vergleichs auf einen Teilbetrag der Inhaberschuldverschreibung zu verzichten, nur damit sie vorzeitig wieder ihr Geld zurück erhalten. Doch auch ein solcher Vergleich ist, wie die Praxis zeigt, keine Garantie für den Anleger, dass Geld auch tatsächlich zu erhalten.

„Für einen Anleger, der sich mit der EECH AG vergleichsweise auf die vorzeitige Rückzahlung in Raten geeinigt hatte, haben wir, nachdem die EECH bereits die erste Rate nicht zurückgezahlt hat, nun Klage im Urkundsprozess eingereicht“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Bei einem Urkundsprozess handelt es sich um eine besondere Prozessart, die in der Regel dann angewandt wird, wenn der Anspruch auf Zahlung mit Urkunden bewiesen werden kann und nicht damit zu rechnen ist, dass der Gegner im sich an den Urkundsprozess anschließenden Nachverfahren Einwendungen gegen den Anspruch geltend machen kann; der Kläger erhält auf diese Weise schnell ein so genanntes Vorbehaltsurteil, aus dem er sofort vollstrecken kann. 

EECH GROUP AG

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SCHLECHTE NACHRICHTEN FÜR ANLEGER DER „ART INVEST 2006“!

Stuttgart 04.03.2008 

Die Zinsen für die Art Invest 2006 Anleger, die eigentlich am 25.01.2008 hätten überwiesen werden sollen, sollen nun erst mit mehreren Monaten Verspätung ausbezahlt werden, so jedenfalls die aktuelle Ankündigung der EECH Group AG in einem Rundschreiben an die Art Invest Anleger vom 29.02.2008.

Bereits in einer E-Mail vom 24.01.2008 sind die Anleger vertröstet worden; darin wurde seitens der EECH Group AG behauptet, dass sich die Zinszahlung wegen „Umstrukturierungsmaßnahmen“ verzögern würde, eine Zahlung aber im Februar erfolge.

In dem Rundschreiben vom 29.02.2008 heißt es jetzt, dass die Zinsen „vermutlich erst im Juni 2008“ geleistet werden können. Als Grund gibt die EECH an, dass es beim Verkauf von Anlagevermögen des Konzerns „erhebliche Verzögerungen“ gibt.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Das klingt für uns nach vorgeschobenen Gründen; im Übrigen halten wir es für äußert bedenklich, wenn „Anlagevermögen“ verkauft werden muss, um an die Anleger die fälligen Zinsen zahlen zu können.

Wenn jetzt schon die Zahlung der Zinsen derartige Probleme bereitet, dass das „Tafelsilber“ verkauft werden muss, wie wird es dann um die Rückzahlung der Anleihe selbst stehen?“

„Das Vertrauen der von uns vertretenen EECH-Anleger in die Gesellschaft und deren Management ist wegen der bislang leeren Versprechungen mittlerweile gleich null; für viele Mandanten, bei denen die Voraussetzungen für eine Klage vorliegen, werden daher die entsprechenden gerichtlichen Schritte eingeleitet“, ergänzt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

EECH AG

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WIEDER BANGEN DIE ANLEGER UM DIE ZINSEN!

Stuttgart 31.01.2008

Nachdem die EECH in den letzten Monaten immer wieder mit Negativschlagzeilen die Aufmerksamkeit auf sich zog, ist es nun wieder so weit: Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Dieses Mal hat es die EECH-Anleger erwischt, die in die so genannte Anleihe ‚Art Invest’ investiert haben. Laut den Anleihebedingungen waren die Zinsen am 25.01.2008 fällig. Wie uns schon jetzt mehrere besorgte Anleger berichteten, haben sie bisher vergeblich auf die Überweisung der Zinsen gewartet.“

Die EECH ließ dazu in einer Pressemitteilung verlautbaren, dass sie „im vergangenen Herbst eine Restrukturierungsphase begonnen“ habe, „um die zukünftige Geschäftstätigkeit neu auszurichten und zu fokussieren“; durch diese Maßnahmen – so die EECH – sei „auch die kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung betroffen“. 

Nicht zum erstem Mal ist die EECH ihrer Verpflichtung, die Zinsen auszuzahlen, nicht (rechtzeitig) nachgekommen; aus diesem Grund wurde die EECH von Anlegerschutzkanzleien in mehreren Hundert Verfahren zur Verantwortung gezogen.

Außerdem ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gegen Verantwortliche der EECH. Das sind Fakten, die nicht unbedingt geeignet sind, das Vertrauen der Anleger zurück zu gewinnen.   Die betroffenen Anleger sind verunsichert und fragen sich, wie sie sich gegenüber der EECH wegen der verspäteten Zinszahlung verhalten sollen.

„Wir raten den betroffenen Anlegern, dass sie zunächst selbst ein Schreiben an die EECH veranlassen, worin dieser eine Frist zur Zahlung gesetzt wird“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert. „Ist auch diese Frist abgelaufen, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist, so ist in der Regel die Hinzuziehung eines Anwalts angezeigt. Dieser sollte anhand des jeweils individuell zu ermittelnden Sachverhalts prüfen, ob die Voraussetzug für eine vovorzeitige Kündigung der Anleihe vorliegen“.

EECH

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STAATSANWALTSCHAFT ERMITTELT GEGEN UNTERNEHMENSVERANTWORTLICHE

Stuttgart 06.01.2007

Das Emissionshauses European Energy Consult Holding AG (EECH) aus Hamburg hat mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen für Anleger herausgegeben.

Die im Vergleich zu anderen Anlagen überdurchschnittliche Verzinsung der Anleihen – so glaubten es die Anleger, die diese Anleihen zeichneten - wollte die EECH durch die Investition in Solar- und Windkraftanlagen erzielen.

Der Traum von einer guten Verzinsung des eingesetzten Kapitals könnte jedoch jäh enden. Mittlerweile ermittelt nämlich die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Verantwortliche der EECH wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.

Aus Kreisen der Staatsanwaltschaft hieß es, dass der Verdacht bestehe, dass Kundengelder in zweistelliger Millionenhöhe anstatt für Wind- und Solarenergieprodukte für andere Zwecke genutzt worden seien. Die Ermittlungen werden jedoch Monate dauern.

Mittlerweile haben bereits mehrere Hundert Anleger auf Grund dieser äußerst beunruhigenden Nachrichten gegenüber der EECH die sofortige Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibungen verlangt.

Vor dem Landgericht Hamburg sind bereits mehrere Hundert Verfahren verhandelt worden.  Dabei hat das LG Hamburg regelmäßig zugunsten der Anleger entschieden, dass die vorzeitige Kündigung der Inhaberschuldverschreibungen rechtmäßig sei.

Zuletzt hat allerdings die EECH gegen den Richter, der die Entscheidungen zu lasten der EECH getroffen hat, einen Befangenheitsantrag gestellt, der mittlerweile auch beschieden wurde. Jetzt wird ein anderer Richter entscheiden müssen.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Nach unserer Einschätzung sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob auch sie die vorzeitige Rückzahlung verlangen können.

Dies ist von individuellen Voraussetzungen abhängig und kann daher auch nur Einzelfallbezogen beantwortet werden. Nach unserer Auffassung verbietet sich diesbezüglich daher jegliche Pauschalierung.“  

Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.