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ELBFONDS DIREKT INVEST POLEN 3 – KOSTENLOSE INTERESSENGEMEINSCHAFT FÜR ANLEGER

ELBFONDS DIREKT INVEST POLEN 3 – KOSTENLOSE INTERESSENGEMEINSCHAFT FÜR ANLEGER

27.06.2017

Die Elbtreuhand Martius GmbH darf einem Kommanditisten einer Fondsgesellschaft nicht die Herausgabe der Namen und Adressen der anderen Anleger verweigern. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese am 15. März 2017 entschieden.

Die Klägerin, vertreten von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hatte sich an dem Elbfonds Direkt Invest Polen 3 beteiligt. Wie bei anderen Elbfonds auch, entwickelte sich die Fondsgesellschaft nicht wie von den Anlegern erhofft. Die Anlegerin verlangte nun von der Elbtreuhand Martius GmbH als treuhänderischer Kommanditistin Auskunft über die Mitgesellschafter, um angesichts der Schieflage der Fondsgesellschaft Kontakt zu diesen aufnehmen zu können.

„Wie zu erwarten war, verweigerte die Treuhänderin die Auskünfte. Doch das Gericht spielte dabei nicht mit. Unsere Mandantin hat einen Anspruch auf die Auskünfte“, erklärt Rechtsanwalt Frederick Gisevius. Das Gericht betonte, dass die Klägerin, wie jeder andere Gesellschafter auch, grundsätzlich einen Anspruch auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter habe, nicht zuletzt, um sich mit ihnen abzustimmen. Dieses Recht könne weder durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder im Treuhandvertrag und schon gar nicht durch einen Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen werden, stellte das Gericht klar.

„Die Elbtreuhand Martius GmbH ist zwar in Berufung gegangen, hat aber die Frist zur Begründung verstreichen lassen. Daher hat das Landgericht Hamburg bereits signalisiert, die Berufung als unzulässig abzuweisen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gründet nun eine kostenlose Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger des Elbfonds Direkt Invest Polen 3. Ziel ist es, die Interessen der Anleger zu bündeln und effektiv durchsetzen zu können. So kommt beispielsweise die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die vermittelnde Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht.

ELBFONDS DIREKT INVEST POLEN: ANGESPANNTE SITUATION VOR GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN

ELBFONDS DIREKT INVEST POLEN: ANGESPANNTE SITUATION VOR GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN

21.09.2015

Stuttgart, den 21.09.2015: Die Investition in die geschlossenen Fonds Elbfonds Direkt Invest Polen hat sich für die Anleger zu einem Desaster entwickelt. Daher dürften sie mit Spannung auf die Gesellschafterversammlungen der Fonds Direkt Invest Polen 2 und 3 am 22. September und der Fonds Direkt Invest Polen 5 und 7 blicken.

In Erinnerung sind noch die Aufsehen erregenden Versammlungen im Frühling. Alle vier Fondsgesellschaften setzten ihren Geschäftsführer Stephan Groht vor die Tür. Die Vorwürfe gegen den Chef des Hamburger Emissionshauses waren massiv und führten zu seinem Rauswurf. Die Rede ist von überhöhten Kaufpreisen für die Immobilien und teuren Anwerbungen von Mietern, undurchsichtigen Gebührenabrechnungen und fragwürdigen Geldtransfers in Form von Darlehen innerhalb der Elbfonds-Gruppe oder dem geplanten Verkauf von sechs Fondsimmobilien, der inzwischen aber gestoppt wurde. Da ist es kein Wunder, dass die hohen prospektierten Renditen nicht erreicht wurden. Rund 5000 Anleger sollen in die Elbfonds Direkt Invest Polen 2,3,5 und 7 insgesamt knapp 100 Millionen Euro investiert haben. Doch statt Gewinne mit Immobilen in Polen zu erzielen, drohen den Anlegern massive finanzielle Verluste.

„Die Anleger haben aber auch noch die Möglichkeit, die Reißleine zu ziehen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Besonders die interne Darlehensvergabe dürfte nicht dem Zweck der Gesellschaften gedient haben. „Generell können die Prospektangaben unter die Lupe genommen werden. Wurde den Anlegern die Investition mit unvollständigen, falschen oder irreführenden Informationen schmackhaft gemacht, kann das zu Schadensersatz aus Prospekthaftung führen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Ebenso könnten aber auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Die Rede vom Betongold ist ein Märchen. Immobilien sind etlichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen z.B. Schwankungen auf den Immobilienmärkten, sinkende Mieteinnahmen, drohende Leerstände oder ein erhöhter Sanierungsaufwand. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust stehen. Daher müssen sie über diese Risiken auch aufgeklärt werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten

Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.