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ELBFONDS DIREKT INVEST POLEN 3 – KOSTENLOSE INTERESSENGEMEINSCHAFT FÜR ANLEGER

ELBFONDS DIREKT INVEST POLEN 3 – KOSTENLOSE INTERESSENGEMEINSCHAFT FÜR ANLEGER

27.06.2017

Die Elbtreuhand Martius GmbH darf einem Kommanditisten einer Fondsgesellschaft nicht die Herausgabe der Namen und Adressen der anderen Anleger verweigern. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese am 15. März 2017 entschieden.

Die Klägerin, vertreten von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hatte sich an dem Elbfonds Direkt Invest Polen 3 beteiligt. Wie bei anderen Elbfonds auch, entwickelte sich die Fondsgesellschaft nicht wie von den Anlegern erhofft. Die Anlegerin verlangte nun von der Elbtreuhand Martius GmbH als treuhänderischer Kommanditistin Auskunft über die Mitgesellschafter, um angesichts der Schieflage der Fondsgesellschaft Kontakt zu diesen aufnehmen zu können.

„Wie zu erwarten war, verweigerte die Treuhänderin die Auskünfte. Doch das Gericht spielte dabei nicht mit. Unsere Mandantin hat einen Anspruch auf die Auskünfte“, erklärt Rechtsanwalt Frederick Gisevius. Das Gericht betonte, dass die Klägerin, wie jeder andere Gesellschafter auch, grundsätzlich einen Anspruch auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter habe, nicht zuletzt, um sich mit ihnen abzustimmen. Dieses Recht könne weder durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder im Treuhandvertrag und schon gar nicht durch einen Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen werden, stellte das Gericht klar.

„Die Elbtreuhand Martius GmbH ist zwar in Berufung gegangen, hat aber die Frist zur Begründung verstreichen lassen. Daher hat das Landgericht Hamburg bereits signalisiert, die Berufung als unzulässig abzuweisen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gründet nun eine kostenlose Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger des Elbfonds Direkt Invest Polen 3. Ziel ist es, die Interessen der Anleger zu bündeln und effektiv durchsetzen zu können. So kommt beispielsweise die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die vermittelnde Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht.

ELBFONDS DIREKT INVEST POLEN: ANGESPANNTE SITUATION VOR GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN

ELBFONDS DIREKT INVEST POLEN: ANGESPANNTE SITUATION VOR GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN

21.09.2015

Stuttgart, den 21.09.2015: Die Investition in die geschlossenen Fonds Elbfonds Direkt Invest Polen hat sich für die Anleger zu einem Desaster entwickelt. Daher dürften sie mit Spannung auf die Gesellschafterversammlungen der Fonds Direkt Invest Polen 2 und 3 am 22. September und der Fonds Direkt Invest Polen 5 und 7 blicken.

In Erinnerung sind noch die Aufsehen erregenden Versammlungen im Frühling. Alle vier Fondsgesellschaften setzten ihren Geschäftsführer Stephan Groht vor die Tür. Die Vorwürfe gegen den Chef des Hamburger Emissionshauses waren massiv und führten zu seinem Rauswurf. Die Rede ist von überhöhten Kaufpreisen für die Immobilien und teuren Anwerbungen von Mietern, undurchsichtigen Gebührenabrechnungen und fragwürdigen Geldtransfers in Form von Darlehen innerhalb der Elbfonds-Gruppe oder dem geplanten Verkauf von sechs Fondsimmobilien, der inzwischen aber gestoppt wurde. Da ist es kein Wunder, dass die hohen prospektierten Renditen nicht erreicht wurden. Rund 5000 Anleger sollen in die Elbfonds Direkt Invest Polen 2,3,5 und 7 insgesamt knapp 100 Millionen Euro investiert haben. Doch statt Gewinne mit Immobilen in Polen zu erzielen, drohen den Anlegern massive finanzielle Verluste.

„Die Anleger haben aber auch noch die Möglichkeit, die Reißleine zu ziehen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Besonders die interne Darlehensvergabe dürfte nicht dem Zweck der Gesellschaften gedient haben. „Generell können die Prospektangaben unter die Lupe genommen werden. Wurde den Anlegern die Investition mit unvollständigen, falschen oder irreführenden Informationen schmackhaft gemacht, kann das zu Schadensersatz aus Prospekthaftung führen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Ebenso könnten aber auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Die Rede vom Betongold ist ein Märchen. Immobilien sind etlichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen z.B. Schwankungen auf den Immobilienmärkten, sinkende Mieteinnahmen, drohende Leerstände oder ein erhöhter Sanierungsaufwand. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust stehen. Daher müssen sie über diese Risiken auch aufgeklärt werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten

Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.