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EN STORAGE GMBH: GESCHÄDIGTE ANLEGER KÖNNEN KOSTENLOS INTERESSENGEMEINSCHAFT BEITRETEN

15.03.2017

Nach dem Absturz und dem Insolvenzantrag der EN Storage GmbH müssen die Anleger der Inhaber-Teilschuldverschreibungen im schlimmsten Fall den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten, wenn sie keine rechtlichen Schritte einleiten.
 

Aus einem vermeintlich zukunftsträchtigen Geschäft mit Datenspeichern ist eine Pleite geworden. Die EN Storage GmbH ist insolvent. Nicht nur die Insolvenz, sondern auch die weiteren Entwicklungen rund um das Unternehmen, wie z.B. die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, beunruhigen die Anleger. „Die Anleger sind verunsichert. Schon kurz nach dem Bekanntwerden der Betrugsvorwürfe und der Insolvenz haben sich viele Anleger bei uns gemeldet, weil sie um ihr investiertes Geld fürchten. Zum Informationsaustausch und um die Anleger effektiv vertreten zu können, haben wir daher eine Interessengemeinschaft gegründet, der die geschädigten Anleger kostenlos beitreten können“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.
 

Festzustellen ist auch, dass bei einer ganzen Reihe von Anlegern unaufgefordert E-Mails eingehen. Hier wird Hilfe angeboten, um schnell und unkompliziert das investierte Geld zurückzubekommen. „Bei solchen Angeboten sollten die Anleger genau hinschauen und sich auch die Frage stellen, woher die Absender überhaupt die Mail-Adressen haben. Auch wird häufig davon abgeraten, gegen die Vermittler und Anlageberater auf Schadensersatz zu klagen. Dabei können diese sehr wohl Anspruchsgegner sein, wenn sie ihre Aufklärungspflichten verletzt haben. Vorsicht ist auch geboten, wenn ausgerechnet die Vermittler Rechtsrat leisten oder bestimmte Anwälte empfehlen. Dahinter können Absprachen stehen, dass eben die Vermittler und Berater nicht in Anspruch genommen werden. Den Schaden haben dann die Anleger“, erklärt Rechtsanwalt Looser.
 

Grundsätzlich bleibt zunächst festzuhalten, dass Anlageberater und Vermittler eine Aufklärungspflicht gegenüber den Anlegern haben. Sie müssen die Anleger z.B. über die bestehenden Risiken informieren oder dürfen eine Geldanlage nicht als „sicher“ empfehlen obwohl ein Totalverlust-Risiko besteht. Zudem müssen sie auch die wirtschaftliche Plausibilität oder Seriosität der Geldanlage prüfen. Haben sie gegen diese Pflichten verstoßen, können sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. „Dann können auch Forderungen gegen sie geltend gemacht werden. Da die meisten Anlageberater oder Vermittler eine Vermögens-Haftpflichtversicherung haben, bestehen im Erfolgsfall auch gute Aussichten das Geld zurückzuerhalten“, so Rechtsanwalt Looser.
 

Natürlich kommen auch die Unternehmensverantwortlichen oder auch die Wirtschaftsprüfer für Schadensersatzforderungen in Betracht, wenn sie z.B. tatsächlich mit falschen Zahlen hantiert haben sollten, um u.a. die Anleger für das Anlagemodell zu begeistern.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Ein Anlageberater und ein Wirtschaftsprüfer der insolventen EN Storage GmbH müssen einer Anlegerin Schadensersatz leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 30. Januar 2019 entschieden. „Das Gericht sah sowohl die fehlerhafte Anlageberatung als auch die Verletzung der Auskunftspflicht durch den Wirtschaftsprüfer letztlich als kausal für die Anlageentscheidung und den daraus resultierenden Schaden für unsere Mandantin an“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die den Schadensersatzanspruch durchsetzte.

Im Anlageskandal um die EN Storage GmbH rückt ein neuer Beschuldigter ins Rampenlicht – ein ehemaliger Wirtschaftsprüfer des Pleite-Unternehmens. Er soll der EN Storage GmbH glänzende Zahlen bescheinigt und dafür Geld angenommen haben.

Ein Kapitel im Anlageskandal rund um die insolvente EN Storage GmbH ist geschlossen: Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen der beiden Geschäftsführer der Betrugsfirma zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten.  
Aktuelles

Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.