Rückrufservice

ESP EUROPEAN SUNPOWER

OFFENBAR PROBLEME BEI RÜCKZAHLUNG DER NACHRANGDARLEHEN

Stuttgart 02.02.2007

Die Euranova Wohnungsgenossenschaft eG aus Bielefeld bot, ebenso wie beispielsweise die Tereno Wohnungsgenossenschaft eG, Anlegern Genossenschaftsbeteiligungen an, die häufig über ein Darlehen bei der mittlerweile insolventen Privatbank Reithinger finanziert wurden.

Den Anlegern wurde erklärt, dass die Beteiligung an einer Genossenschaft vom Finanzamt mit der Eigenheimzulage gefördert wird. Mit der an die Bank abgetretenen Eigenheimzulage - so wurde es den Anlegern vermittelt - könne das Darlehen abbezahlt werden. 

Doch leider haben die Anleger die Rechnung ohne die Finanzämter gemacht. Diese fordern derzeit die geleistete Eigenheimzulage zurück, weil die Genossenschaften nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt haben.

Die Anleger haben sich - wie  die ZEIT in ihrer Ausgabe vom 22.04.2004 titelt - sprichwörtlich  „in die Falle fördern lassen“. Sie müssen jetzt den jeweiligen Finanzämtern die Eigenheimzulage zurückzahlen.

Doch damit nicht genug: Die Anleger sind grundsätzlich auch weiterhin den Banken gegenüber aus dem Darlehensvertrag verpflichtet und müssen - jetzt mit eigenen Mitteln - den Kredit zurückzahlen. Viele Anleger sind dadurch in eine ernsthafte finanzielle Notlage geraten.

Allerdings ist die Lage für die Anleger nicht völlig aussichtslos, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die höchstrichterliche Rechtsprechung gibt Anlass zur Hoffnung, dass die Verträge unter bestimmten Voraussetzungen rückabgewickelt werden können, so Rechtsanwalt Seifert weiter.

Betroffenen Anlegern ist - insbesondere bevor sie mit der Bank einen neuen Darlehensvertrag abschließen, das Darlehen ablösen oder ein Schuldanerkenntnis unterschreiben - dringend zu empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.