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OFFENBAR PROBLEME BEI RÜCKZAHLUNG DER NACHRANGDARLEHEN

Stuttgart 02.02.2007

Die Euranova Wohnungsgenossenschaft eG aus Bielefeld bot, ebenso wie beispielsweise die Tereno Wohnungsgenossenschaft eG, Anlegern Genossenschaftsbeteiligungen an, die häufig über ein Darlehen bei der mittlerweile insolventen Privatbank Reithinger finanziert wurden.

Den Anlegern wurde erklärt, dass die Beteiligung an einer Genossenschaft vom Finanzamt mit der Eigenheimzulage gefördert wird. Mit der an die Bank abgetretenen Eigenheimzulage - so wurde es den Anlegern vermittelt - könne das Darlehen abbezahlt werden. 

Doch leider haben die Anleger die Rechnung ohne die Finanzämter gemacht. Diese fordern derzeit die geleistete Eigenheimzulage zurück, weil die Genossenschaften nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt haben.

Die Anleger haben sich - wie  die ZEIT in ihrer Ausgabe vom 22.04.2004 titelt - sprichwörtlich  „in die Falle fördern lassen“. Sie müssen jetzt den jeweiligen Finanzämtern die Eigenheimzulage zurückzahlen.

Doch damit nicht genug: Die Anleger sind grundsätzlich auch weiterhin den Banken gegenüber aus dem Darlehensvertrag verpflichtet und müssen - jetzt mit eigenen Mitteln - den Kredit zurückzahlen. Viele Anleger sind dadurch in eine ernsthafte finanzielle Notlage geraten.

Allerdings ist die Lage für die Anleger nicht völlig aussichtslos, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die höchstrichterliche Rechtsprechung gibt Anlass zur Hoffnung, dass die Verträge unter bestimmten Voraussetzungen rückabgewickelt werden können, so Rechtsanwalt Seifert weiter.

Betroffenen Anlegern ist - insbesondere bevor sie mit der Bank einen neuen Darlehensvertrag abschließen, das Darlehen ablösen oder ein Schuldanerkenntnis unterschreiben - dringend zu empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG muss einem Anleger sein Abfindungsguthaben in Höhe von rund 8.400 Euro auszahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit aktuellem Urteil entschieden (Az. 5 U 57/25). „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG die Zahlung an unseren Mandanten nicht verweigern darf und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.