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OFFENBAR PROBLEME BEI RÜCKZAHLUNG DER NACHRANGDARLEHEN

Stuttgart 02.02.2007

Die Euranova Wohnungsgenossenschaft eG aus Bielefeld bot, ebenso wie beispielsweise die Tereno Wohnungsgenossenschaft eG, Anlegern Genossenschaftsbeteiligungen an, die häufig über ein Darlehen bei der mittlerweile insolventen Privatbank Reithinger finanziert wurden.

Den Anlegern wurde erklärt, dass die Beteiligung an einer Genossenschaft vom Finanzamt mit der Eigenheimzulage gefördert wird. Mit der an die Bank abgetretenen Eigenheimzulage - so wurde es den Anlegern vermittelt - könne das Darlehen abbezahlt werden. 

Doch leider haben die Anleger die Rechnung ohne die Finanzämter gemacht. Diese fordern derzeit die geleistete Eigenheimzulage zurück, weil die Genossenschaften nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt haben.

Die Anleger haben sich - wie  die ZEIT in ihrer Ausgabe vom 22.04.2004 titelt - sprichwörtlich  „in die Falle fördern lassen“. Sie müssen jetzt den jeweiligen Finanzämtern die Eigenheimzulage zurückzahlen.

Doch damit nicht genug: Die Anleger sind grundsätzlich auch weiterhin den Banken gegenüber aus dem Darlehensvertrag verpflichtet und müssen - jetzt mit eigenen Mitteln - den Kredit zurückzahlen. Viele Anleger sind dadurch in eine ernsthafte finanzielle Notlage geraten.

Allerdings ist die Lage für die Anleger nicht völlig aussichtslos, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die höchstrichterliche Rechtsprechung gibt Anlass zur Hoffnung, dass die Verträge unter bestimmten Voraussetzungen rückabgewickelt werden können, so Rechtsanwalt Seifert weiter.

Betroffenen Anlegern ist - insbesondere bevor sie mit der Bank einen neuen Darlehensvertrag abschließen, das Darlehen ablösen oder ein Schuldanerkenntnis unterschreiben - dringend zu empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Wie die BaFin nun mitteilte, hat sie der ASM Projekt AG mit Sitz in Feusisberg in der Schweiz bereits am 5. März 2025 aufgegeben, ihr in Deutschland unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.

Der Schock war für einen Kunden der DKB – Deutsche Kreditbank – groß: Über 118.000 Euro hatten Betrüger von seinem Girokonto abgebucht. Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 12. November 2024 (Az.: 4 U 122/24) dürfte ihm ein Stein vom Herzen gefallen sein, denn das Gericht entschied, dass die Bank den Schaden ersetzen muss.

Anleger, die in die Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH investiert haben, müssen mit erheblichen Verlusten rechnen. Die BaFin veröffentlichte am 5. Mai 2025 entsprechende nahezu gleichlautende Mitteilungen der Gesellschaften. Demnach werden die Anleger weniger als 5 Prozent ihres investierten Kapitals zurückerhalten.

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Wohnwelt Invest GmbH aufgegeben, ihr Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln. Damit ist die Wohnwelt Invest GmbH verpflichtet, die von den Anlegern angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Beschluss vom 11. Februar 2025 seine verbraucherfreundliche Linie bei der Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen bestätigt und konkretisiert (Az.: XI ZR 32/24). Die Entscheidung betrifft einen zentralen Punkt in der Praxis von Immobiliendarlehen: den Tausch von Sicherheiten bei geplanter Verwertung der Immobilie. Der BGH stellt klar, dass Banken dies nicht willkürlich ablehnen dürfen.

Das Amtsgericht München hat am 31. März 2025 das Insolvenzverfahren über die HPI AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 1501 IN 12207/24). Die Gläubiger und Anleger der Anleihen können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 16. Mai 2025 anmelden.