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EURO GRUNDINVEST (EGI) EURO GRUNDINVEST: DROHENDE ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT - MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

30.11.2015

Anleger von Genussrechten der Euro Grundinvest AG werden in einem Schreiben vom 18.11.2015 vom neuen Vorstand Sven Donhuysen zur Rückzahlung erhaltener „Vorabauszahlungen“ aufgefordert, die den Anlegern allerdings als Zinsen dargestellt wurden. Offen wird in den Anschreiben davon gesprochen, dass bei der Euro Grundinvest AG von einer „drohenden Zahlungsunfähigkeit“ auszugehen sei.

Um eine Insolvenz zu verhindern, sollen die Anleger nun im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen erhaltene Zinsen zurückzahlen. Die wirtschaftliche Lage habe Ausschüttungen aus Gewinnen nie zugelassen. Ebenfalls sehr offen wird die Schuld an der wirtschaftlichen Misere den Unterzeichnern der Emissionsprospekte sowie Malte Hartwieg, dem Geschäftsführer und ehemaligem Inhaber der Vermittlungsplattform dima24, gegeben.

„Die Anleger werden nicht nur aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, sondern dies auch noch innerhalb einer kurzen Frist bis zum 30. November. Nach Einschätzung der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte sollten sich die Anleger jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Möglicherweise ist die Rückforderung der Ausschüttungen gar nicht gerechtfertigt. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine derartige Rückforderung nur möglich, wenn dies in den Genussrechtsbedingungen eindeutig und verständlich geregelt ist. Wurden die Ausschüttungen als Zinsen bezeichnet, dann bestehen gute Möglichkeiten, der Zahlungsaufforderung zu begegnen, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte.

Die Rückzahlung der Ausschüttungen ist aber nicht die einzige Sorge der Anleger. Sollte tatsächlich die Insolvenz eintreten, droht ihnen der Totalverlust ihrer Kapitalanlage.

Nach Ansicht der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte kommen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und Unternehmens- und Prospektverantwortlichen in Betracht. Malte Hartwieg ist kein unbeschriebenes Blatt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn und stellte bereits umfangreiche Vermögenswerte sicher“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Erst Anfang des Jahres führte die Spur verschwundener Anlegergelder nach Liechtenstein. Dort wurden Depots mit rund zehn Millionen Euro in Gold und Schweizer Franken eingefroren.

„Es besteht der Verdacht, dass es sich dabei um Anlegergelder aus den Euro Grundinvest Fonds handeln könnte“, so Rechtsanwalt Seifert.

Betroffene Anleger sollten sich vor diesem Hintergrund von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen, um ihre Forderungen zu sichern und durchzusetzen.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.