Rückrufservice

EUROTEMPUS GMBH: BAFIN ORDNET ABWICKLUNG DES EINLAGENGESCHÄFTS AN

22.01.2016

Die Eurotempus GmbH mit Sitz in Köln muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 15. Dezember 2015 angeordnet.

Laut BaFin habe die Eurotempus GmbH auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit habe sie ein Einlagengeschäft ohne die dafür notwendige Erlaubnis betrieben.

Die Eurotempus GmbH muss ihre Bankgeschäfte nun abwickeln und die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen. Ein Abwickler wurde bereits bestellt. Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Das Unternehmen kann noch Rechtsmittel gegen die Abwicklungsanordnung anlegen.

Sobald der Bescheid rechtskräftig wird, müssen die Anlegergelder unverzüglich zurückgezahlt werden. „In diesen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, ob das betroffene Unternehmen dazu überhaupt in der Lage ist. Sollte die Liquidität nicht ausreichen, um das Geld an die Anleger zurückzuzahlen, kann auch die Insolvenz die Folge sein. Das war in der Vergangenheit schon häufiger zu beobachten. Für die Anleger würde eine Insolvenz bedeuten, dass sie finanzielle Verluste befürchten müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Soweit muss es bei der Eurortempus GmbH natürlich nicht kommen. Dennoch sollten sich die Anleger für den Fall der Fälle vorbereiten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Da die Eurotempus GmbH laut BaFin ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben hat, dürfte ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen. Dann stehen die Unternehmensverantwortlichen persönlich in der Haftung“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise aber auch gegen die Vermittler richten, wenn diese in den Beratungsgesprächen nicht umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage informiert haben.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Kunden der Targobank geraten derzeit wieder ins Visier von Cyber-Kriminellen. In vermeintlichen Mails der Bank werden sie aufgefordert, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Die Mail ist nichts anderes als ein Betrugsversuch, um an die sensiblen Bankdaten der Opfer heranzukommen.

Die insolventen Degag-Gesellschaften befinden sich offenbar tief in den roten Zahlen. Für die Anleger schwinden die Hoffnungen auf eine ordentliche Insolvenzquote.

Kurs der Worldline-Aktie bricht nach Medienveröffentlichungen ein. Staatsanwaltschaft ermittelt in Belgien wegen Verdachts der Geldwäsche. Ansprüche der Anleger.

Die el origen food GmbH möchte die Anleihebedingungen ändern. So soll die Laufzeit um vier Jahre verlängert und ein Nachrang vereinbart werden. Anleger sollen bei einer Abstimmung ohne Versammlung vom 8. bis 10. Juli 2025 über die geplanten Änderungen entscheiden.

Turbo-Zertifikate sind riskante Geldanlagen. Die BaFin plant daher den Handel mit Turbo-Zertifikaten für Kleinanleger zu beschränken. Das gab die Finanzaufsicht am 21. Mai 2025 bekannt. Demnach soll die Vermarktung, der Vertrieb und Verkauf von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger in Deutschland nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.