Rückrufservice

EUROTEMPUS GMBH: BAFIN ORDNET ABWICKLUNG DES EINLAGENGESCHÄFTS AN

22.01.2016

Die Eurotempus GmbH mit Sitz in Köln muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 15. Dezember 2015 angeordnet.

Laut BaFin habe die Eurotempus GmbH auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit habe sie ein Einlagengeschäft ohne die dafür notwendige Erlaubnis betrieben.

Die Eurotempus GmbH muss ihre Bankgeschäfte nun abwickeln und die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen. Ein Abwickler wurde bereits bestellt. Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Das Unternehmen kann noch Rechtsmittel gegen die Abwicklungsanordnung anlegen.

Sobald der Bescheid rechtskräftig wird, müssen die Anlegergelder unverzüglich zurückgezahlt werden. „In diesen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, ob das betroffene Unternehmen dazu überhaupt in der Lage ist. Sollte die Liquidität nicht ausreichen, um das Geld an die Anleger zurückzuzahlen, kann auch die Insolvenz die Folge sein. Das war in der Vergangenheit schon häufiger zu beobachten. Für die Anleger würde eine Insolvenz bedeuten, dass sie finanzielle Verluste befürchten müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Soweit muss es bei der Eurortempus GmbH natürlich nicht kommen. Dennoch sollten sich die Anleger für den Fall der Fälle vorbereiten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Da die Eurotempus GmbH laut BaFin ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben hat, dürfte ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen. Dann stehen die Unternehmensverantwortlichen persönlich in der Haftung“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise aber auch gegen die Vermittler richten, wenn diese in den Beratungsgesprächen nicht umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage informiert haben.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.