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EVENTUS EG STELLT INSOLVENZANTRAG

19.09.2017

Jetzt geht es Schlag auf Schlag bei der Eventus eG. Noch einen Tag vor der geplanten außerordentlichen Generalversammlung wurde am 15. September 2017 Insolvenzantrag gestellt und das vorläufige Insolvenzverfahren über die Wohnungsgenossenschaft am Amtsgericht Stuttgart eröffnet (Az.: 5 IN 780/17).

„Für die Anleger ist das der nächste Tiefschlag. Sie müssen immer mehr befürchten, dass ihr investiertes Geld oder Teile davon verloren sind“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte in Stuttgart.

Befürchtungen, dass die Gelder der Anleger bzw. Genossen nicht wie geplant in Immobilien investiert wurden, sind nicht neu. Ende August wies die Eventus eG noch selbst darauf hin, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende pflichtwidrig verhalten haben könnten und dass sowohl die Finanzaufsicht BaFin als auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeschaltet worden sei. Durch den Insolvenzantrag scheint sich nun immer mehr zu bewahrheiten, dass Anlegergelder verschwunden sind.

Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Anleger immerhin ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings kann sich ein Insolvenzverfahren in die Länge ziehen und erfahrungsgemäß reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Forderungen der Gläubiger auch nur annähernd zu befriedigen. „Dennoch muss das Geld der Anleger noch nicht verloren sein. Sie müssen nicht das Insolvenzverfahren abwarten, sondern können schon jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ansprüche können nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch gegen die Anlageberater und Vermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken bei einer Beteiligung aufklären und insbesondere über das Totalverlustrisiko informieren müssen. Sind sie dieser Pflicht nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche entstanden sein.

Aktuelles

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.