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FIDENTUM GMBH

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Böse Überraschungen für Anleger der Fidentum GmbH: Das Emissionshaus ist insolvent, die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG muss ihr unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft einstellen.

Böse Überraschungen in der Vorweihnachtszeit erlebten die Anleger der Fidentum GmbH. Das Emissionshaus aus Hamburg ist insolvent. Aber nicht nur das: Nach einem Bescheid der Finanzaufsicht BaFin muss die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihr unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft einstellen und die Darlehensverträge abwickeln.

Lauf BaFin habe die Lombardium Hamburg mit der Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien ein Kreditgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben.

Die Fidentum GmbH und die Lombardium Hamburg arbeiten eng zusammen. Das Emissionshaus legte die Fonds SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2 und LombardClassic 3 auf. Über die Fonds konnten die Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG erwerben. Zweck dieser Gesellschaften war, Darlehen an die Lombardium Hamburg zu geben. Dadurch sind die Anleger indirekt am Pfandgeschäft der Lombardium Hamburg beteiligt.

Am 4. Dezember erfolgte sowohl der BaFin-Bescheid an die Lombardium Hamburg als auch der Insolvenzantrag der Fidentum GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde am 17. Dezember am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 473/15). Angesichts dieser aktuellen Entwicklungen müssen die Anleger um ihr investiertes Geld fürchten. Zu Unregelmäßigkeiten bei den Auszahlungen soll es zuletzt ohnehin schon gekommen sein.

Die Lombardium Hamburg hat zwar Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid angekündigt. Dennoch drängt sich den Anlegern die Frage auf, ob das Pfandhaus überhaupt über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen oder ob möglicherweise sogar die Insolvenz droht. Nach Medienberichten wird offenbar schon über Alternativen für die Anleger, z.B. in Form einer Auffanggesellschaft nachgedacht.

„Anleger sollten nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, sollten sie jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei können sowohl der vorzeitige Ausstieg aus der Beteiligung als auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Unternehmensverantwortlichen und ggfs. auch gegen die Anlageberater geprüft werden, falls diese im Beratungsgespräch die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt haben.

Böse Überraschungen in der Vorweihnachtszeit erlebten die Anleger der Fidentum GmbH. Das Emissionshaus aus Hamburg ist insolvent. Aber nicht nur das: Nach einem Bescheid der Finanzaufsicht BaFin muss die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihr unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft einstellen und die Darlehensverträge abwickeln.

Lauf BaFin habe die Lombardium Hamburg mit der Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien ein Kreditgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben.

Die Fidentum GmbH und die Lombardium Hamburg arbeiten eng zusammen. Das Emissionshaus legte die Fonds SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2 und LombardClassic 3 auf. Über die Fonds konnten die Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG erwerben. Zweck dieser Gesellschaften war, Darlehen an die Lombardium Hamburg zu geben. Dadurch sind die Anleger indirekt am Pfandgeschäft der Lombardium Hamburg beteiligt.

Am 4. Dezember erfolgte sowohl der BaFin-Bescheid an die Lombardium Hamburg als auch der Insolvenzantrag der Fidentum GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde am 17. Dezember am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 473/15). Angesichts dieser aktuellen Entwicklungen müssen die Anleger um ihr investiertes Geld fürchten. Zu Unregelmäßigkeiten bei den Auszahlungen soll es zuletzt ohnehin schon gekommen sein.

Die Lombardium Hamburg hat zwar Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid angekündigt. Dennoch drängt sich den Anlegern die Frage auf, ob das Pfandhaus überhaupt über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen oder ob möglicherweise sogar die Insolvenz droht. Nach Medienberichten wird offenbar schon über Alternativen für die Anleger, z.B. in Form einer Auffanggesellschaft nachgedacht.

„Anleger sollten nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, sollten sie jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel SeifertBrüllmann Rechtsanwälte. Dabei können sowohl der vorzeitige Ausstieg aus der Beteiligung als auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Unternehmensverantwortlichen und ggfs. auch gegen die Anlageberater geprüft werden, falls diese im Beratungsgespräch die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt haben.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.