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FIDENTUM GMBH

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Böse Überraschungen für Anleger der Fidentum GmbH: Das Emissionshaus ist insolvent, die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG muss ihr unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft einstellen.

Böse Überraschungen in der Vorweihnachtszeit erlebten die Anleger der Fidentum GmbH. Das Emissionshaus aus Hamburg ist insolvent. Aber nicht nur das: Nach einem Bescheid der Finanzaufsicht BaFin muss die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihr unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft einstellen und die Darlehensverträge abwickeln.

Lauf BaFin habe die Lombardium Hamburg mit der Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien ein Kreditgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben.

Die Fidentum GmbH und die Lombardium Hamburg arbeiten eng zusammen. Das Emissionshaus legte die Fonds SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2 und LombardClassic 3 auf. Über die Fonds konnten die Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG erwerben. Zweck dieser Gesellschaften war, Darlehen an die Lombardium Hamburg zu geben. Dadurch sind die Anleger indirekt am Pfandgeschäft der Lombardium Hamburg beteiligt.

Am 4. Dezember erfolgte sowohl der BaFin-Bescheid an die Lombardium Hamburg als auch der Insolvenzantrag der Fidentum GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde am 17. Dezember am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 473/15). Angesichts dieser aktuellen Entwicklungen müssen die Anleger um ihr investiertes Geld fürchten. Zu Unregelmäßigkeiten bei den Auszahlungen soll es zuletzt ohnehin schon gekommen sein.

Die Lombardium Hamburg hat zwar Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid angekündigt. Dennoch drängt sich den Anlegern die Frage auf, ob das Pfandhaus überhaupt über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen oder ob möglicherweise sogar die Insolvenz droht. Nach Medienberichten wird offenbar schon über Alternativen für die Anleger, z.B. in Form einer Auffanggesellschaft nachgedacht.

„Anleger sollten nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, sollten sie jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei können sowohl der vorzeitige Ausstieg aus der Beteiligung als auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Unternehmensverantwortlichen und ggfs. auch gegen die Anlageberater geprüft werden, falls diese im Beratungsgespräch die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt haben.

Böse Überraschungen in der Vorweihnachtszeit erlebten die Anleger der Fidentum GmbH. Das Emissionshaus aus Hamburg ist insolvent. Aber nicht nur das: Nach einem Bescheid der Finanzaufsicht BaFin muss die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihr unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft einstellen und die Darlehensverträge abwickeln.

Lauf BaFin habe die Lombardium Hamburg mit der Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien ein Kreditgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben.

Die Fidentum GmbH und die Lombardium Hamburg arbeiten eng zusammen. Das Emissionshaus legte die Fonds SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2 und LombardClassic 3 auf. Über die Fonds konnten die Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG erwerben. Zweck dieser Gesellschaften war, Darlehen an die Lombardium Hamburg zu geben. Dadurch sind die Anleger indirekt am Pfandgeschäft der Lombardium Hamburg beteiligt.

Am 4. Dezember erfolgte sowohl der BaFin-Bescheid an die Lombardium Hamburg als auch der Insolvenzantrag der Fidentum GmbH. Das Insolvenzverfahren wurde am 17. Dezember am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 473/15). Angesichts dieser aktuellen Entwicklungen müssen die Anleger um ihr investiertes Geld fürchten. Zu Unregelmäßigkeiten bei den Auszahlungen soll es zuletzt ohnehin schon gekommen sein.

Die Lombardium Hamburg hat zwar Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid angekündigt. Dennoch drängt sich den Anlegern die Frage auf, ob das Pfandhaus überhaupt über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen oder ob möglicherweise sogar die Insolvenz droht. Nach Medienberichten wird offenbar schon über Alternativen für die Anleger, z.B. in Form einer Auffanggesellschaft nachgedacht.

„Anleger sollten nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, sollten sie jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel SeifertBrüllmann Rechtsanwälte. Dabei können sowohl der vorzeitige Ausstieg aus der Beteiligung als auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Unternehmensverantwortlichen und ggfs. auch gegen die Anlageberater geprüft werden, falls diese im Beratungsgespräch die Anleger nicht ausreichend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt haben.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.

Mit Urteil vom 20. Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine von Sparkassen verwendete Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend ist (Az. XI ZR 22/24). Kunden der Sparkasse können nun ggf. eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

Ein Kreditkarteninhaber wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Nach dem ersten Schreck kann das Opfer aufatmen. Denn das Amtsgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2024, dass das Kreditkartenunternehmen für den Schaden aufkommen muss (Az. 1 C 2385/24).

Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten  Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zu der ebenfalls insolventen Deutschland Invest Immobilien AG.

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne.