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FIRST REAL ESTATE (FRE)

ANLEGER VON BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE WURDE SCHADENSERSATZ ZUGESPROCHEN

Stuttgart/Düsseldorf 17.11.2008

Mit Datum vom 23.10.2008 hat das Landgericht Düsseldorf in einem Sammeltermin gleich mehrere Urteile zugunsten geschädigter Anleger gegen die ehemalige Geschäftsführerin der First Real Estate Grundbesitz GmbH (FRE) erlassen.

Über das Vermögen der FRE wurde im Februar 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ca. 8.000 Anleger hatten bei der First Real Estate GmbH etwa € 60.000.000,00 in Form von Inhaberschuldverschreibungen angelegt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen die FRE wegen Betrugsverdacht; das Aktenzeichen lautet 130 Js 44/05.

In den jetzt entschiedenen Verfahren wurden gegenüber der damaligen Geschäftsführerin, Frau Anna Cmok, Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart:

„In unserem Fall war es so, dass unser Mandant, bevor er die Inhaberschuldverschreibungen zeichnete, um eine schriftliche Bestätigung von der Geschäftsleitung bat, dass die Anlage auch wirklich sicher sei. Ihm wurde daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass die Rückzahlung zu 100 % garantiert sei.

Diese Garantie war jedoch das Papier nicht wert auf dem sie abgegeben wurde. 

Nach unserer Rechtsauffassung war daher nicht nur die FRE in die Verantwortung zu ziehen, sondern auch deren Geschäftsführerin. Diese haftet nach unserem Vortrag auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. beispielsweise Beschluss des BGH vom 26.06.2006, Az.: II ZR 153/05) kann ein Anleger auch von einem unternehmensverantwortlichen persönlich Schadensersatz verlangen, wenn dieser vorsätzlich falsche (beschönigte) Unternehmenszahlen veröffentlicht und der Anleger, der auf die Richtigkeit beim Erwerb vertraut, daraufhin investiert.“

Genau so lag es hier. Die Geschäftsführerin hat u.E. nämlich bewusst wahrheitswidrige Angaben zur Sicherheit der Inhaberschuldverschreibungen gemacht. Sie wusste, dass eine Rückzahlung zu 100 % gar nicht garantiert werden konnte.

„Wenn sie die Garantie jedoch nicht abgegeben hätte, dann hätte unser Mandant“, so Rechtsanwalt Seifert, „sein Geld sicherlich nicht in dieses Unternehmen investiert.“ Dieser Auffassung ist das Landgericht Düsseldorf mit Versäumnisurteil vom 23.10.2008 nunmehr gefolgt.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
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E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.