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FIRST REAL ESTATE (FRE)

ANLEGER VON BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE WURDE SCHADENSERSATZ ZUGESPROCHEN

Stuttgart/Düsseldorf 17.11.2008

Mit Datum vom 23.10.2008 hat das Landgericht Düsseldorf in einem Sammeltermin gleich mehrere Urteile zugunsten geschädigter Anleger gegen die ehemalige Geschäftsführerin der First Real Estate Grundbesitz GmbH (FRE) erlassen.

Über das Vermögen der FRE wurde im Februar 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ca. 8.000 Anleger hatten bei der First Real Estate GmbH etwa € 60.000.000,00 in Form von Inhaberschuldverschreibungen angelegt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen die FRE wegen Betrugsverdacht; das Aktenzeichen lautet 130 Js 44/05.

In den jetzt entschiedenen Verfahren wurden gegenüber der damaligen Geschäftsführerin, Frau Anna Cmok, Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart:

„In unserem Fall war es so, dass unser Mandant, bevor er die Inhaberschuldverschreibungen zeichnete, um eine schriftliche Bestätigung von der Geschäftsleitung bat, dass die Anlage auch wirklich sicher sei. Ihm wurde daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass die Rückzahlung zu 100 % garantiert sei.

Diese Garantie war jedoch das Papier nicht wert auf dem sie abgegeben wurde. 

Nach unserer Rechtsauffassung war daher nicht nur die FRE in die Verantwortung zu ziehen, sondern auch deren Geschäftsführerin. Diese haftet nach unserem Vortrag auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. beispielsweise Beschluss des BGH vom 26.06.2006, Az.: II ZR 153/05) kann ein Anleger auch von einem unternehmensverantwortlichen persönlich Schadensersatz verlangen, wenn dieser vorsätzlich falsche (beschönigte) Unternehmenszahlen veröffentlicht und der Anleger, der auf die Richtigkeit beim Erwerb vertraut, daraufhin investiert.“

Genau so lag es hier. Die Geschäftsführerin hat u.E. nämlich bewusst wahrheitswidrige Angaben zur Sicherheit der Inhaberschuldverschreibungen gemacht. Sie wusste, dass eine Rückzahlung zu 100 % gar nicht garantiert werden konnte.

„Wenn sie die Garantie jedoch nicht abgegeben hätte, dann hätte unser Mandant“, so Rechtsanwalt Seifert, „sein Geld sicherlich nicht in dieses Unternehmen investiert.“ Dieser Auffassung ist das Landgericht Düsseldorf mit Versäumnisurteil vom 23.10.2008 nunmehr gefolgt.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.