DR. PETERS FLUGZEUGFONDS IV IM SINKFLUG? – SCHLECHTE NACHRICHTEN FÜR ANLEGER
Setzt der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV zum Sinkflug an? „Angesichts der aktuellen Entwicklung ist das zu befürchten und träfe besonders die Anleger“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters emittierte den DS-Fonds Nr. 129 im Jahr 2008. Die Fondsgesellschaft beteiligte sich an einem Airbus 380. Das gesamte Emissionsvolumen betrug mehr als 200 Millionen US-Dollar, wovon rund 94 Millionen US-Dollar von den Anlegern stammen, die mit einer Mindestbeteiligung von 20.000 US-Dollar einsteigen konnten. Doch auch über den Wolken können Renditeträume platzen. Denn die Singapore Airlines, die den A380 für zehn Jahre geleast hatte, wird den auslaufenden Leasingvertrag nicht verlängern, wie u.a. das Manager Magazin berichtet.
Das kann Folgen für den Dr. Peters Flugzeugfonds haben. Wird nicht in relativ kurzer Zeit ein Nachfolger für die asiatische Fluglinie oder ein Käufer für den A380 gefunden, könnte die Fondsgesellschaft in wirtschaftliche Schieflage geraten und Ausschüttungen ausbleiben. In diesem Zusammenhang kommt erschwerend hinzu, dass der A380 wohl mehr oder weniger ein Auslaufmodell ist. Bisher sind etwa 60 Prozent der Einlage an die Anleger zurückgeflossen. „Ändert sich die Situation nicht, kommt nicht mehr viel hinzu und die Beteiligung wird zum Verlustgeschäft“, so Rechtsanwalt Looser, der die Sorgen der Anleger von Flugzeugsfonds aus vielen Gesprächen kennt und ihre Interessen vertritt.
Die Schwierigkeiten beim DS-Fonds Nr. 129 sind möglicherweise nicht die letzten, die auf Dr. Peters Flugzeugfonds zukommen. Insgesamt legte das Emissionshaus neun Fonds mit dem A380 auf. Auch hier stehen die Leasingverträge demnächst zur Verlängerung an. Bei drei Fonds ist Singapore Airlines der Verhandlungspartner.
Auf Anleger von Flugzeugsfonds könnten demnach bittere Zeiten zukommen. Allerdings können sie auch ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Rechtsanwalt Looser: „Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung verpflichtet. Wurde diese Pflicht vernachlässigt, z.B., weil die Anleger nicht über die Risiken ihrer Beteiligung aufgeklärt wurden, können Schadensersatzansprüche entstanden sein.“
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