Rückrufservice

DR. PETERS FLUGZEUGFONDS IV IM SINKFLUG? – SCHLECHTE NACHRICHTEN FÜR ANLEGER

16.09.2016

Setzt der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 129 Flugzeugfonds IV zum Sinkflug an? „Angesichts der aktuellen Entwicklung ist das zu befürchten und träfe besonders die Anleger“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters emittierte den DS-Fonds Nr. 129 im Jahr 2008. Die Fondsgesellschaft beteiligte sich an einem Airbus 380. Das gesamte Emissionsvolumen betrug mehr als 200 Millionen US-Dollar, wovon rund 94 Millionen US-Dollar von den Anlegern stammen, die mit einer Mindestbeteiligung von 20.000 US-Dollar einsteigen konnten. Doch auch über den Wolken können Renditeträume platzen. Denn die Singapore Airlines, die den A380 für zehn Jahre geleast hatte, wird den auslaufenden Leasingvertrag nicht verlängern, wie u.a. das Manager Magazin berichtet.

Das kann Folgen für den Dr. Peters Flugzeugfonds haben. Wird nicht in relativ kurzer Zeit ein Nachfolger für die asiatische Fluglinie oder ein Käufer für den A380 gefunden, könnte die Fondsgesellschaft in wirtschaftliche Schieflage geraten und Ausschüttungen ausbleiben. In diesem Zusammenhang kommt erschwerend hinzu, dass der A380 wohl mehr oder weniger ein Auslaufmodell ist. Bisher sind etwa 60 Prozent der Einlage an die Anleger zurückgeflossen. „Ändert sich die Situation nicht, kommt nicht mehr viel hinzu und die Beteiligung wird zum Verlustgeschäft“, so Rechtsanwalt Looser, der die Sorgen der Anleger von Flugzeugsfonds aus vielen Gesprächen kennt und ihre Interessen vertritt.

Die Schwierigkeiten beim DS-Fonds Nr. 129 sind möglicherweise nicht die letzten, die auf Dr. Peters Flugzeugfonds zukommen. Insgesamt legte das Emissionshaus neun Fonds mit dem A380 auf. Auch hier stehen die Leasingverträge demnächst zur Verlängerung an. Bei drei Fonds ist Singapore Airlines der Verhandlungspartner.

Auf Anleger von Flugzeugsfonds könnten demnach bittere Zeiten zukommen. Allerdings können sie auch ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Rechtsanwalt Looser: „Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung verpflichtet. Wurde diese Pflicht vernachlässigt, z.B., weil die Anleger nicht über die Risiken ihrer Beteiligung aufgeklärt wurden, können Schadensersatzansprüche entstanden sein.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.