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RAZZIA BEI DER INSOLVENTEN GENO EG – FORDERUNGSANMELDUNG UND SCHADENSERSATZ

17.09.2018

Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG kam es am 12. September 2018 zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dabei durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Baden-Württemberg sowohl Geschäftsräume der insolventen Genossenschaft als auch drei Privatwohnungen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden sechs Wohn- und Geschäftsobjekte wegen des Verdachts der Untreue, der Insolvenzverschleppung und des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs durchsucht. Der Verdacht richte sich gegen zwei ehemalige und einen amtierenden Vorstand der Geno Wohnbaugenossenschaft, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

„Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, kann das Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche der ausgeschiedenen und aktuellen Mitglieder der Genossenschaft haben. Die Schadensersatzforderungen können dann im Insolvenzverfahren angemeldet werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Zunächst geht es für die ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieder aber darum, ihren Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bis zum 24. September beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, sollten die Forderungen unbedingt angemeldet werden, da sie ansonsten im Insolvenzverfahren überhaupt nicht berücksichtigt werden können.

Die Kehrseite des Insolvenzverfahren ist, dass auch Forderungen auf die Genossenschaftsmitglieder zukommen können. Es ist davon auszugehen, dass sie aufgefordert werden, weiterhin ihre Einlage an die Geno eG zu erbringen, obwohl das Geld mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verloren ist. Dennoch wird die Genossenschaft oder der Insolvenzverwalter vermutlich darauf drängen, dass die vertraglichen Pflichten erfüllt und die Beiträge weiter eingezahlt werden. „Das macht die Sache für die betroffenen Genossenschaftsmitglieder natürlich besonders bitter. Obwohl sie schon durch die Insolvenz der Geno wahrscheinlich Geld verloren haben, sollen sie ihre Beiträge weiter leisten und ihren Schaden noch erhöhen. Auch gegen derartige Zahlungsaufforderungen können rechtliche Schritte ergriffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren können die Genossenschaftsmitglieder auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater prüfen lassen. Diese hätten über die bestehenden Risiken bei einem Beitritt zur Geno Genossenschaft aufklären müssen. Wurde diese Pflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein. Solche Ansprüche können natürlich auch gegenüber Unternehmensverantwortlichen bestehen. Insbesondere, wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft auf Betrug oder Insolvenzverschleppung bestätigt.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelle News


Das Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Geno Wohnbaugenossenschafte zu einer Haftstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Nach jahrelangen Ermittlungen im Fall der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Genossenschaft erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug und Untreue vor, teilte die Staatsanwaltschaft am 5. März 2020 mit.
Aktuelles

Die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Fall der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft dauern nach wie vor an. Inzwischen hat es Ende November 2019 eine erste Festnahme gegeben. Ein ehemaliger Manager der Genossenschaft wurde bei einer Razzia festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Gegen weitere Personen wird noch ermittelt.

Die Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG beschäftigt auch die Staatsanwalt Stuttgart. Schon im September 2018 kam es im Rahmen der Ermittlungen zu umfangreichen Durchsuchungen. Nun bittet die Staatsanwaltschaft auch die Mitglieder der Geno als Zeugen um Hilfe. Ihre Aussagen sollen dazu beitragen, die möglicherweisen illegalen Vorgänge hinter der Kulissen aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs, der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und der Untreue gegen ehemalige Vorstände der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG.

Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG kam es am 12. September 2018 zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dabei durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Baden-Württemberg sowohl Geschäftsräume der insolventen Genossenschaft als auch drei Privatwohnungen.  

Mit der Pleite der Geno Wohnbaugenossenschaft eG müssen die Mitglieder der Genossenschaft auch ihren Traum vom kostengünstigen Eigenheim zu den Akten legen. Schlimmer noch: Nach der Insolvenzeröffnung müssen viele befürchten, dass ihr investiertes Geld verloren ist. Das gilt für die aktuellen Mitglieder der Geno eG genauso wir für die bereits ausgeschiedenen Mitglieder, die auf die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens warten.  
Aktuelles

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.

Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.