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RAZZIA BEI DER INSOLVENTEN GENO EG – FORDERUNGSANMELDUNG UND SCHADENSERSATZ

17.09.2018

Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG kam es am 12. September 2018 zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dabei durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Baden-Württemberg sowohl Geschäftsräume der insolventen Genossenschaft als auch drei Privatwohnungen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden sechs Wohn- und Geschäftsobjekte wegen des Verdachts der Untreue, der Insolvenzverschleppung und des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs durchsucht. Der Verdacht richte sich gegen zwei ehemalige und einen amtierenden Vorstand der Geno Wohnbaugenossenschaft, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

„Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, kann das Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche der ausgeschiedenen und aktuellen Mitglieder der Genossenschaft haben. Die Schadensersatzforderungen können dann im Insolvenzverfahren angemeldet werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Zunächst geht es für die ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieder aber darum, ihren Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bis zum 24. September beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, sollten die Forderungen unbedingt angemeldet werden, da sie ansonsten im Insolvenzverfahren überhaupt nicht berücksichtigt werden können.

Die Kehrseite des Insolvenzverfahren ist, dass auch Forderungen auf die Genossenschaftsmitglieder zukommen können. Es ist davon auszugehen, dass sie aufgefordert werden, weiterhin ihre Einlage an die Geno eG zu erbringen, obwohl das Geld mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verloren ist. Dennoch wird die Genossenschaft oder der Insolvenzverwalter vermutlich darauf drängen, dass die vertraglichen Pflichten erfüllt und die Beiträge weiter eingezahlt werden. „Das macht die Sache für die betroffenen Genossenschaftsmitglieder natürlich besonders bitter. Obwohl sie schon durch die Insolvenz der Geno wahrscheinlich Geld verloren haben, sollen sie ihre Beiträge weiter leisten und ihren Schaden noch erhöhen. Auch gegen derartige Zahlungsaufforderungen können rechtliche Schritte ergriffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren können die Genossenschaftsmitglieder auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater prüfen lassen. Diese hätten über die bestehenden Risiken bei einem Beitritt zur Geno Genossenschaft aufklären müssen. Wurde diese Pflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein. Solche Ansprüche können natürlich auch gegenüber Unternehmensverantwortlichen bestehen. Insbesondere, wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft auf Betrug oder Insolvenzverschleppung bestätigt.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelle News


Das Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Geno Wohnbaugenossenschafte zu einer Haftstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Nach jahrelangen Ermittlungen im Fall der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Genossenschaft erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug und Untreue vor, teilte die Staatsanwaltschaft am 5. März 2020 mit.
Aktuelles

Die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Fall der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft dauern nach wie vor an. Inzwischen hat es Ende November 2019 eine erste Festnahme gegeben. Ein ehemaliger Manager der Genossenschaft wurde bei einer Razzia festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Gegen weitere Personen wird noch ermittelt.

Die Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG beschäftigt auch die Staatsanwalt Stuttgart. Schon im September 2018 kam es im Rahmen der Ermittlungen zu umfangreichen Durchsuchungen. Nun bittet die Staatsanwaltschaft auch die Mitglieder der Geno als Zeugen um Hilfe. Ihre Aussagen sollen dazu beitragen, die möglicherweisen illegalen Vorgänge hinter der Kulissen aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs, der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und der Untreue gegen ehemalige Vorstände der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG.

Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG kam es am 12. September 2018 zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dabei durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Baden-Württemberg sowohl Geschäftsräume der insolventen Genossenschaft als auch drei Privatwohnungen.  

Mit der Pleite der Geno Wohnbaugenossenschaft eG müssen die Mitglieder der Genossenschaft auch ihren Traum vom kostengünstigen Eigenheim zu den Akten legen. Schlimmer noch: Nach der Insolvenzeröffnung müssen viele befürchten, dass ihr investiertes Geld verloren ist. Das gilt für die aktuellen Mitglieder der Geno eG genauso wir für die bereits ausgeschiedenen Mitglieder, die auf die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens warten.  
Aktuelles

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.

Kriminelle hatten nach einer Phishing-Attacke das Konto eines Sparkassen-Kunden um rund 42.000 Euro erleichtert. Die gute Nachricht für das Opfer: Die Sparkasse muss ihm den Schaden ersetzen. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 2 O 312/22).

Für Anleger der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft wird die Situation immer bedrohlicher. Nachdem die deutsche Finanzaufsicht BaFin erst vor wenigen Tagen veröffentlicht hat, dass die Genossenschaft Vermögensanlagen ohne den nötigen Verkaufsprospekt vorgelegt hat, warnt nun auch die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA vor der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft.