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RAZZIA BEI DER INSOLVENTEN GENO EG – FORDERUNGSANMELDUNG UND SCHADENSERSATZ

17.09.2018

Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG kam es am 12. September 2018 zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dabei durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Baden-Württemberg sowohl Geschäftsräume der insolventen Genossenschaft als auch drei Privatwohnungen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden sechs Wohn- und Geschäftsobjekte wegen des Verdachts der Untreue, der Insolvenzverschleppung und des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs durchsucht. Der Verdacht richte sich gegen zwei ehemalige und einen amtierenden Vorstand der Geno Wohnbaugenossenschaft, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

„Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, kann das Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche der ausgeschiedenen und aktuellen Mitglieder der Genossenschaft haben. Die Schadensersatzforderungen können dann im Insolvenzverfahren angemeldet werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Zunächst geht es für die ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieder aber darum, ihren Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bis zum 24. September beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, sollten die Forderungen unbedingt angemeldet werden, da sie ansonsten im Insolvenzverfahren überhaupt nicht berücksichtigt werden können.

Die Kehrseite des Insolvenzverfahren ist, dass auch Forderungen auf die Genossenschaftsmitglieder zukommen können. Es ist davon auszugehen, dass sie aufgefordert werden, weiterhin ihre Einlage an die Geno eG zu erbringen, obwohl das Geld mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verloren ist. Dennoch wird die Genossenschaft oder der Insolvenzverwalter vermutlich darauf drängen, dass die vertraglichen Pflichten erfüllt und die Beiträge weiter eingezahlt werden. „Das macht die Sache für die betroffenen Genossenschaftsmitglieder natürlich besonders bitter. Obwohl sie schon durch die Insolvenz der Geno wahrscheinlich Geld verloren haben, sollen sie ihre Beiträge weiter leisten und ihren Schaden noch erhöhen. Auch gegen derartige Zahlungsaufforderungen können rechtliche Schritte ergriffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren können die Genossenschaftsmitglieder auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater prüfen lassen. Diese hätten über die bestehenden Risiken bei einem Beitritt zur Geno Genossenschaft aufklären müssen. Wurde diese Pflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein. Solche Ansprüche können natürlich auch gegenüber Unternehmensverantwortlichen bestehen. Insbesondere, wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft auf Betrug oder Insolvenzverschleppung bestätigt.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelle News


Das Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Geno Wohnbaugenossenschafte zu einer Haftstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Nach jahrelangen Ermittlungen im Fall der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Genossenschaft erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug und Untreue vor, teilte die Staatsanwaltschaft am 5. März 2020 mit.
Aktuelles

Die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Fall der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft dauern nach wie vor an. Inzwischen hat es Ende November 2019 eine erste Festnahme gegeben. Ein ehemaliger Manager der Genossenschaft wurde bei einer Razzia festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Gegen weitere Personen wird noch ermittelt.

Die Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG beschäftigt auch die Staatsanwalt Stuttgart. Schon im September 2018 kam es im Rahmen der Ermittlungen zu umfangreichen Durchsuchungen. Nun bittet die Staatsanwaltschaft auch die Mitglieder der Geno als Zeugen um Hilfe. Ihre Aussagen sollen dazu beitragen, die möglicherweisen illegalen Vorgänge hinter der Kulissen aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs, der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und der Untreue gegen ehemalige Vorstände der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG.

Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG kam es am 12. September 2018 zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dabei durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Baden-Württemberg sowohl Geschäftsräume der insolventen Genossenschaft als auch drei Privatwohnungen.  

Mit der Pleite der Geno Wohnbaugenossenschaft eG müssen die Mitglieder der Genossenschaft auch ihren Traum vom kostengünstigen Eigenheim zu den Akten legen. Schlimmer noch: Nach der Insolvenzeröffnung müssen viele befürchten, dass ihr investiertes Geld verloren ist. Das gilt für die aktuellen Mitglieder der Geno eG genauso wir für die bereits ausgeschiedenen Mitglieder, die auf die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens warten.  
Aktuelles

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.