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GEWERBEDARLEHEN: UNTERNEHMER KÖNNEN NACH BGH-URTEIL BEARBEITUNGSGEBÜHREN ZURÜCKFORDERN

10.07.2017

„Für Unternehmer und Gewerbetreibende kann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bares Geld wert sein“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der BGH hat mit Urteilen vom 4. Juli 2017 entschieden, dass Banken keine vorformulierten Klauseln zur Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei der Vergabe von Unternehmerkrediten verlangen dürfen. Derartige Klauseln sind unwirksam, urteilte der BGH (Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

Bereits 2014 hatte der BGH entschieden, dass bei Verbraucherkrediten vorformulierten Klauseln zur Erhebung von Bearbeitungsgebühren unwirksam sind und Verbraucher dementsprechend diese Gebühren von ihrer Bank oder Sparkasse zurückverlangen können. Strittig war, ob sich diese Rechtsprechung auch bei Gewerbedarlehen anwenden lässt. Diese Frage hat der BGH nun eindeutig mit „ja“ beantwortet.

Für die Karlsruher Richter gab es keinen ersichtlichen Grund, warum Unternehmer und Gewerbetreibende anders behandelt werden sollten als Verbraucher. Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren seien eine Preisnebenabrede, die der Inhaltskontrolle nicht standhalte. Der Kreditnehmer werde dadurch unangemessen benachteiligt. Das gelte auch für Unternehmer. Sie seien nicht weniger schutzbedürftig, nur weil sie im Geschäftsleben stehen oder eventuell die Bearbeitungsgebühren steuerlich absetzen können, so der BGH. Die Klagen zweier Unternehmer, die die erhobenen Bearbeitungsgebühren für unzulässig hielten, hatten damit in letzter Instanz Erfolg.

„Bei gewerblichen Darlehen können die Bearbeitungsgebühren je nach der Kredithöhe schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Geld, das sich viele Unternehmer jetzt wieder zurückholen können“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. So ging es in den beiden Fällen, die der BGH aktuell entschieden hat, immerhin um Bearbeitungsgebühren in Höhe von insgesamt 30.000 bzw. 13.500 Euro.

Allerdings können unzulässige Bearbeitungsgebühren nicht endlos zurückgefordert werden. Der BGH legte eine dreijährige Verjährungsfrist fest. „Das heißt, dass bei Krediten, die seit 2014 geschlossen wurden, unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Bei Krediten, die in 2014 geschlossen wurden, tritt schon Ende 2017 die Verjährung ein. Unternehmer sollten also handeln, wenn sie ihre Forderungen rechtzeitig geltend machen wollen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Anleger der Swiss Gold Treuhand AG haben mit ihren Gold-Investments viel Geld verloren. Die Gesellschaft mit Sitz in Zug in der Schweiz wurde 2023 aufgelöst; das im Juni 2024 eröffnete Konkursverfahren wurde Ende 2025 mangels Aktiven wieder eingestellt. Auch die SGB Vault AG, die sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand (SGT) angeboten hatte, befindet sich seit Juni 2025 in Konkurs. 

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.