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GLOBAL REAL ESTATE AG (GRE)

GLOBAL REAL ESTATE AG (GRE)

ERNEUTER ERFOLG FÜR KANZLEI BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE

Stuttgart 18.05.2011

Mit Urteil vom 02.05.2011 (noch nicht rechtskräftig) hat das Amtsgericht Gummersbach die Klage der Global Real Estate AG (GRE) gegen eine Anlegerin auf Zahlung einer Abgangsentschädigung abgewiesen.

Die beklagte Anlegerin hatte im Jahr 2005 als vermeintlich sichere Anlage eine sog. atypisch stille Beteiligung an der GRE erworben. Vereinbart wurde dabei, dass die Einlage von der Anlegerin in monatlichen Raten erbracht wird. Da ihr bereits kurze Zeit nach dem Vertragsschluss Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Beteiligung kamen stellte die Anlegerin noch im Jahr 2005 die vereinbarten Ratenzahlungen ein. Hieraufhin kündigte die GRE im Jahr 2009 die Beteiligung und verlangte von der Anlegerin eine sog. Abgangsentschädigung.

Die entsprechende Klage wurde nunmehr abgewiesen. Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hatte in dem Verfahren geltend gemacht, dass der Beklagten ihrerseits Schadensersatzansprüche gegen die GRE zustehen, welche mit der Forderung der GRE aufgerechnet werden konnten. Dies wurde vom Amtsgericht Gummersbach ebenso gesehen und die Klage der GRE daher als unbegründet abgewiesen.

„Diese Entscheidung sollte alle Anlegern, die weiterhin monatlich Geld in Anlagen stecken, obwohl sie eigentlich das Vertrauen in ihre Anlagen verloren haben, Mut machen. In jedem Fall sollte es diese Anleger ermutigen sich mit ihrem Fall an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt zu wenden um prüfen zu lassen, ob auch in ihrem Fall die Möglichkeit eines Ausstiegs aus der Beteiligung besteht“, so Rechtsanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

GLOBAL REAL ESTATE (GRE)

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BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE ERSTREITEN VOR DEM LG ROSTOCK ZWEI URTEILE AUF SCHADENSERSATZ FÜR ANLEGER

Stuttgart 12.05.2009

Die Zinsen für die Art Invest 2006 Anleger, die eigentlich am 25.01.2008 hätten überwiesen werden sollen, sollen nun erst mit mehreren Monaten Verspätung ausbezahlt werden, so jedenfalls die aktuelle Ankündigung der EECH Group AG in einem Rundschreiben an die Art Invest Anleger vom 29.02.2008.

Bereits in einer E-Mail vom 24.01.2008 sind die Anleger vertröstet worden; darin wurde seitens der EECH Group AG behauptet, dass sich die Zinszahlung wegen „Umstrukturierungsmaßnahmen“ verzögern würde, eine Zahlung aber im Februar erfolge.

In dem Rundschreiben vom 29.02.2008 heißt es jetzt, dass die Zinsen „vermutlich erst im Juni 2008“ geleistet werden können. Als Grund gibt die EECH an, dass es beim Verkauf von Anlagevermögen des Konzerns „erhebliche Verzögerungen“ gibt.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wir begrüßen die Entscheidungen des Landgericht Rostock. Es stellt richtigerweise darauf ab, ob ein Prospekt übergeben wurde oder nicht.

Der einfache Hinweis im Zeichnungsschein auf ein Risiko kann u. E. in keinem Fall für eine ordnungsgemäße Aufklärung ausreichen. Denn vor der Anlageentscheidung müssen die mit jeder Anlage einhergehenden Risiken bewertet werden können; dies kann der Anleger nur dann, wenn er sämtliche Faktoren kennt – und die stehen im Prospekt.“

Auch die Fachzeitschrift kapital- markt intern (k-mi) hatte vor dem Angebot der GRE bereits in Ihrer Beilage zur Ausgabe 14/02 vom 04.04.2002 gewarnt. K-mi kam zu dem Fazit, dass nicht zuletzt wegen der veralteten Prospektunterlagen zur äußersten Vorsicht geraten werden müsse.

Zurecht hob k-mi dabei darauf ab, dass vor dem Hintergrund der möglichen Probleme im Baubereich umfassend über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert werden müsste, damit die Risiken eine Engagements vernünftig abgeschätzt werden können.

Fazit

Anleger, die ebenfalls nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß über die mit einer atypisch stillen Beteiligung einhergehenden Risiken aufgeklärt wurden, sollten daher ihre Ansprüche von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Da unter Umständen mit der Verjährung der Ansprüche zu rechnen ist, sollte damit nicht allzu lange gewartet werden.  

GLOBAL REAL ESTATE (GRE)

GLOBAL REAL ESTATE (GRE)

ANLEGER KLAGEN AUF SCHADENSERSATZ GEGEN DIE GESELLSCHAFT

Stuttgart 31.10.2008

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat für zahlreiche Mandanten bei verschiedenen Gerichten in Deutschland Klage gegen die Global Real AG (GRE) aus Steinpleis eingereicht.
Die im Jahr 2000 gegründete GRE bietet für Kleinanleger atypisch stille Beteiligungen an.

Unternehmensgegenstand der GRE ist u.a. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Grundbesitz, Immobilien aller Art, Vermögenswerte aller Art im eigenen Namen, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen.

„Dabei, so Rechtsanwalt Marcel Seifert, von BRÜLLMANN Rechtsanwälte „ist die von den atypisch still Beteiligten gezeichnete Einlage bilanztechnisch als Eigenkapital zu verbuchen“. „Hierin liegt“, so Rechtsanwalt Seifert weiter, „zugleich auch das enorme Risiko solcher Beteiligungen:

Im Insolvenzfall besteht für die atypisch still Beteiligten nicht nur das Risiko, dass sie das bislang eingezahlte Geld vollständig verlieren; vielmehr sind sie grundsätzlich dazu verpflichtet, soweit die von ihnen gezeichnete Einlage noch nicht voll erbracht wurde - beispielsweise bei vereinbarter Rateneinlage - weiter zu zahlen.“ Daneben besteht, wie bei allen atypisch stillen Beteiligungen auch ein Totalverlustrisiko.

Grundsätzlich sind Anlagefirmen aus dem jeweiligen Kapitalanlagevertrag verpflichtet, den Anleger über alle für den Anlageentschluss maßgeblichen Umstände umfassend aufzuklären. Hierzu zählen insbesondere die mit der Beteiligung verbundenen Risiken.

Wird ein Anleger vor dem Erwerb der Beteiligung nicht über die Risiken aufgeklärt - sei es durch die rechtzeitige Übergabe eines Prospektes oder durch den Vermittler im Rahmen der Beratung - so können ihm dadurch grundsätzlich Schadensersatzansprüche zustehen.

„Zahlreiche unserer Mandanten haben nach eigenen Angaben weder den Emissionsprospekt erhalten, noch wurden sie von dem jeweiligen Vermittler auf die Risiken der Beteiligungen an der GRE hingewiesen“ so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

„Wir haben aufgrund dessen für diese Mandanten Klagen auf Schadensersatz gegen die GRE eingereicht. Da als zuständiges Gericht nicht nur das Gericht am Firmensitz in Betracht kommt, sondern auch das Gericht, in dessen Bezirk die jeweilige Beratung stattfand, haben wir neben dem Landgericht Zwickau auch Klagen bei den Landgerichten Frankfurt (Oder), Nürnberg-Fürth, Essen, Rostock, Schwerin, Kiel und dem Landgericht Hildesheim eingereicht.“

Es zeichnet sich inzwischen ab, dass vor allem die Frage der möglichen Verjährung von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt wird. „Das Problem rührt daher, dass der Gesetzgeber für die Verjährung Kenntnis beim Anleger von der fehlerhaften Aufklärung voraussetzt“ erklärt Rechtsanwalt Seifert.

„Dieses Kriterium überlässt den Gerichten einen weiten Auslegungsspielraum. So gehen manche Gerichte davon aus, dass der Anleger bereits mit der Übergabe des Emissionsprospektes Kenntnis von der fehlerhaften Beratung hat - oder hätte haben können - während andere Gerichte diese Kenntnis erst mit der Beratung durch einen Anwalt als gegeben sehen“.

Da die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres beträgt, in welcher die Kenntnis von den Anspruchsbegründenden Umständen erlangt wurde, könnten - je nach Auffassung des jeweiligen Gerichts - zum 31.12.2008 Ansprüche verjähren; falls nämlich die Beteiligungen im Jahr 2005 erworben wurde und das Gericht der Auffassung ist, dass mit Übergabe des Prospekts ausreichende Kenntnis vorliegt.

Anleger die ihre Beteiligung bereits 2005 erworben haben sollten daher auf Nummer sicher gehen und sich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt auch bezüglich der Möglichkeit verjährungshemmender Maßnahmen beraten lassen.  

GLOBAL REAL ESTATE AG / R + W VERMÖGENSMANAGEMENT AG

GLOBAL REAL ESTATE AG / R + W VERMÖGENSMANAGEMENT AG

Stuttgart/München 24.04.2008

Wie wir Ende Februar 2008 berichteten, wurde gegen den Vorstandsvorsitzenden der Global Real Estate AG aus Steinpleis, Herrn Prof. Dr. h. c. (Univ. del Golfo) Frank André Audilet, im Zusammenhang mit der Insolvenz der   R + W Vermögensmanagement AG wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt (Az.:  314 JS 33909/07). Das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Audilet wurde per Verfügung vom 08.04.2008 mittlerweile eingestellt.

GLOBAL REAL ESTATE AG (GRE) – BEUNRUHIGENDE NACHRICHTEN FÜR ANLEGER!

GLOBAL REAL ESTATE AG (GRE) – BEUNRUHIGENDE NACHRICHTEN FÜR ANLEGER!

Stuttgart 29.02.2008

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I wird gegen den Vorstandsvorsitzenden der GRE AG aus Steinpleis, Herrn Prof. Dr. h. c. (Univ. del Golfo) Frank André Audilet, im Zusammenhang mit der Insolvenz der   R + W Vermögensmanagement AG ermittelt (Az.:  314 JS 33909/07).

Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft München I gegenüber Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei ist zwar unmittelbar kein Zusammenhang zur GRE zu sehen. Dennoch macht sich bei vielen GRE-Anlegern ein ungutes Gefühl breit.

Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Seit die Information im Internet über das Ermittlungsverfahren publik wurde, haben sich bereits dutzende besorgte Anleger bei uns gemeldet und nachgefragt, was sie tun können. Die langjährigen Verträge, durch die sich die Anleger atypisch still an der GRE beteiligt haben, sehen zunächst kein vertragliches Kündigungsrecht vor. 

Unter bestimmten Voraussetzungen, die individuell zu prüfen sind, können Anleger ihren Beteiligungsvertrag jedoch auch vorzeitig kündigen.

Dies ist nach der aktuellen Rechtsprechung insbesondere dann der Fall, wenn der jeweilige Anleger anlässlich der Beratung nicht auf die Risiken der Anlage hingewiesen wurde.“  Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Marcel Seifert „wurden die Verträge den Anlegern in vielen Fällen als eine Art der zusätzlichen Altersvorsorge – ähnlich wie eine Lebensversicherung – empfohlen.

Zur Altersvorsorge sind mitunternehmerische Beteiligungen mit Totalverlustrisiko jedoch nach unserer Auffassung und der vieler Zivilgerichte nicht geeignet. Für eine Vielzahl von Mandanten, die u.E. nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, haben wir daher gegen die GRE bereits Klagen eingereicht.“

GLOBAL REAL ESTATE AG

GLOBAL REAL ESTATE AG

UNTERNEHMENSBETEILIGUNG MIT TOTALVERLUSTRISIKO!

Stuttgart 24.09.2007

Die Global Real Estate AG (GRE) aus Werdau, Schloss Steinpleis wurde im Jahr 2000 gegründet. Sie bietet für Kleinanleger so genannte atypisch stille Beteiligungen an. Die Anleger können dabei wählen, ob sie eine Einmalanlage ab € 1.000,00 oder eine Rateneinlage ab € 50,00 pro Monat mit einer Nominaleinlage von mindestens € 6.000,00 abschließen.

Das Gesamtemissionsvolumen der GRE beträgt gemäß Prospekt € 50.000.000,00. Unternehmensgegenstand ist u.a. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Grundbesitz, Immobilien aller Art, Vermögenswerte aller Art im eigenen Namen, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen.

Als Renditeziel gibt die Global Real Estate AG 7 % - 12 % p.a. der eingezahlten Nominaleinlage jahresdurchschnittlich auf die Beteiligungsdauer an. Als Abschlussgebühr fällt ein Agio in Höhe von 6 % an, die Emissions- bzw. Emissionsplatzierungskosten belaufen sich gemäß Prospekt auf ca. 15 % des Gesamtemissionsvolumens von € 50.000.000,00, folglich auf € 7.500.000,00.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Angesichts dieser hohen Weichkosten erschließt sich uns nicht, wie die Global Real Estate AG eine Rendite von 7 % bis 12 % erwirtschaften möchte.

Unserer Ansicht nach ist der Prospekt der GRE (Stand Juni 2004) auch nicht dazu geeignet, diese Frage befriedigend zu beantworten. Wir vermissen eine diesbezüglich notwendige Prognoserechnung, anhand der schlüssig nachvollzogen werden kann, wie die geplanten Gewinne erwirtschaftet werden sollen. Klar und deutlich geht aus dem Prospekt hingegen hervor, was an weiteren Kosten anfällt:

Das Vorstandsgremium erhält jährlich € 150.000,00 (!), der Mittelverwendungskontrolleur € 2.500,00 (!) und für Personalkosten werden jährlich € 345.777,00 (!) veranschlagt. Insgesamt fallen somit neben den Emissionsplatzierungskosten jährlich weitere Kosten in Höhe von € 498.277,00 an!“

Im Emissionsprospekt hebt die GRE hervor, dass die Eigenkapitalquote, die bei Unternehmen in Deutschland bei durchschnittlich 10 % liegt, bei ihr über 60 % beträgt. „Das liegt jedoch lediglich daran“, so Rechtsanwalt Seifert weiter, „dass die von den atypisch still Beteiligten gezeichnete Einlage bilanztechnisch als Eigenkapital zu verbuchen ist. Hierin liegt zugleich auch das enorme Risiko solcher Beteiligungen:

Im Insolvenzfall besteht für die atypisch still Beteiligten nicht nur das Risiko, dass sie das bislang eingezahlte Geld vollständig verlieren; vielmehr sind sie grundsätzlich dazu verpflichtet, soweit die von ihnen gezeichnete Einlage noch nicht voll erbracht wurde - beispielsweise bei vereinbarter Rateneinlage - weiter zu zahlen.“

Wegen der Risiken, insbesondere dem Totalverlustrisiko bei atypisch stillen Beteiligungen, sind diese u. E. nicht für den sicheren Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge geeignet. Dennoch, so die Erfahrung von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, werden diese Beteiligungen von den Beratern immer wieder als zur zusätzlichen Altersvorsorge geeignet empfohlen.

Im Rahmen der Beratung ist ein Anlageberater gegenüber dem Anleger jedoch verpflichtet, diesen über alle für den Anlageentschluss maßgeblichen Umstände umfassend aufzuklären. Zudem muss der Berater gewährleisten, dass die von ihm empfohlene Kapitalanlage dem individuellen Anlageziel des Anlegers entspricht. 

Daher verstößt beispielsweise ein Anlageberater gegen die ihm aus dem Beratungsvertrag obliegende Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung in der Regel dann, wenn er eine atypisch stille Beteiligung als für die Altersvorsorge geeignet empfiehlt. Der Anleger hat dann gute Chancen, Schadensersatz zu bekommen.

Den hieraus resultierenden Schadensersatzanspruch kann der Anleger auch gegenüber der Beteiligungsgesellschaft selbst geltend machen, da der Anlageberater grundsätzlich als deren „Erfüllungsgehilfe“ anzusehen ist. Die jeweilige Beteiligungsgesellschaft haftet nämlich für das Fehlverhalten ihres Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB.

Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der Geschädigte Kenntnis davon hat, dass ihm ein Schadensersatzanspruch zusteht. Ist der Anspruch einmal verjährt, kann er nicht mehr geltend gemacht werden.

„Gerade die Frage der Verjährung kann in vielen Prozessen Schwierigkeiten bereiten“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert weiter. „Nach unserer Auffassung beginnt die Verjährung zwar erst dann, wenn der Anleger positive Kenntnis vom Schadensersatzanspruch hat, also in der Regel erst nach einer anwaltlichen Beratung.

Einige Gerichte argumentieren jedoch, dass der Schadensersatzanspruch auch dann verjährt sein kann, wenn der Anleger wegen grober Fahrlässigkeit nicht bemerkt hat, dass er falsch beraten wurde und ihm daher ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.“

Bei Zweifeln sollten Anleger daher nicht allzu lange zögern, einen Anwalt mit der Prüfung von Ansprüchen zu beauftragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass zwar ein Anspruch gegeben ist, dieser aber wegen Verjährungseintritt nicht mehr durchsetzbar ist.  

Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.