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GSI TRIEBWERKSFONDS 3: ANLEGER KÖNNEN NOCH DIE REISSLEINE ZIEHE

20.06.2016

Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 müssen sich teilweise vorgekommen sein, wie Passagiere in einem Flugzeug mit stotternden Motoren. Verlief der Start noch reibungslos und verheißungsvoll, ging mit zunehmender Flugdauer langsam der „Sprit“ aus.

 

Um im Bild zu bleiben: Beim „Einchecken“ waren die Anleger des GSI Triebwerksfonds 3 noch guter Dinge. Hohe Renditen bei vergleichsweise kurzen Laufzeiten wurden ihnen in Aussicht gestellt. Mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar konnten sie sich seit 2008 an dem Fonds, der in einen Pool von marktgängigen Ersatztriebwerken für Flugzeuge investierte, beteiligen. Dafür sollten sie am Wachstumsmarkt Luftverkehr partizipieren.

 

Doch die Aussichten verfinsterten sich schnell, die Turbulenzen nahmen zu. Die prognostizierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden, die Ausschüttungen blieben teilweise aus. Den Anlegern wurde mehr und mehr klar, dass sie mit ihrer Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 eine finanzielle Bruchlandung erleben könnten. „Daher ist es Zeit, die Reißleine zu ziehen und die drohenden Verluste abzuwenden“, sagt Rechtsanwältin Melanie Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Ihrer Meinung nach haben die Anleger gute Aussichten, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Denn so erfolgversprechend wie in den Anlageberatungsgesprächen sei die Beteiligung an dem GSI Triebwerksfonds 3 nie gewesen. So sei der Fonds u.a. als wertstabile Geldanlage mit guten Weiterverkaufsmöglichkeiten angepriesen worden. Zuletzt notierte der Kurs bei der Handelsplattform zweitmarkt.de allerdings nur noch bei 1,5 Prozent (Stand 10. August 2015).

 

„Den Anlegern hätte in den Beratungsgesprächen nicht nur das Blaue vom Himmel versprochen werden dürfen. Vielmehr hätten ihnen auch die Risiken der Beteiligung klar aufgezeigt werden müssen. Dazu zählt insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger“, erklärt Rechtsanwältin Hohl. Wie sie aus Gesprächen mit Mandanten weiß, ist diese Aufklärung häufig nicht erfolgt oder die Risiken wurden nur unzureichend dargestellt. „Das entspricht nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung und kann Schadensersatzansprüche begründen“, so Rechtsanwältin Hohl. Dies umso mehr, wenn den Anlegern noch nicht einmal der vollständige Emissionsprospekt, sondern nur eine Kurzinformation übergeben wurde.

Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.