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IK (IDEENKAPITAL) FONDS MIT HOHEN WERTVERLUSTEN – WAS ANLEGER TUN KÖNNEN!

04.02.2016

Das Unternehmen:

Das Emissionshaus Ideenkapital ist ein Tochterunternehmen der Ergo-Versicherungsgruppe. Der Fondsanbieter legte seit 1994 diverse geschlossene Fonds auf. Mehr als 70.000 Anleger beteiligten sich so an verschiedenen Immobilienfonds.

Die Fonds:

Das Emissionshaus Ideenkapital, brachte in den letzten Jahren insbesondere folgende Immobilienfonds auf den Markt:

Metropolen Europa

Einkaufsmärkte Deutschland

US Professional Portfolio Invest 2

US Properties

US Properties Value Added

IK Australia Core

Entwicklung: 

Von der Wirtschaftskrise im Jahre 2008 sind auch die Ideenkapital Fonds nicht verschont geblieben. Die Finanzmarktkrise hat im US-Gewerbeimmobilienmarkt für einen Preisrückgang der Objekte gesorgt. Auswirkungen machten sich auch auf dem australischen Markt bemerkbar. Aufgrund der finanziellen Lage blieben häufig die prognostizierten Ausschüttungen aus. Die Beteiligung Australia Core + wird derzeit auf dem Zweitmarkt nur noch mit 12% gehandelt.

Hilfe für Anleger

Bei den oben genannten Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die mit erheblichen Risiken für das angelegte Kapital einhergehen. Über diese Risiken wurden Anleger oftmals nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. In vielen Fällen wurden weder die Risiken des Ausbleibens von Ausschüttungen, noch eine mögliche Erstattungspflicht bezüglich bereits erhaltener Ausschüttungen, ebenso wenig wie das Teil- bis Totalverlustrisiko, als auch das Risiko einer negativen steuerlichen Bewertung besprochen. Stattdessen wurde die Beteiligung an einem Ideenkapital-Fonds häufig als sichere Anlage, beispielsweise zur Altersvorsorge verkauft. Ist dies der Fall, stehen dem Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche zu.

Im Rahmen der Beratung wurde nach der Erfahrung von BRÜLLMANN Rechtsanwälte meist auf die Vorteile hingewiesen und Risiken ausgespart. So wurde die Beteiligung meist als eine sichere Investition in langfristig vermietete Top-Immobilien in Europa, den USA oder Australien empfohlen. Es wurde sowohl die Sicherheit des investierten Kapitals beteuert, als auch hohe Renditen in Aussicht gestellt. „Ihr Kapital hat gute Anlagen“ – so wirbt auch das Emissionshaus selbst für seine Fonds.

Unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei vertritt seit vielen Jahren zahlreiche Anleger der Ideenkapital-Fonds und hat auch die Emissionsprospekte der Fonds geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass auch gute Aussichten bestehen, Ansprüche auf der Grundlage der Prospekthaftung geltend zu machen.

Betroffene Anleger sollten deshalb den Sachverhalt zum Erwerb ihrer Beteiligung von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem vermittelnden Unternehmen bzw. der vermittelnden Bank geltend gemacht werden können. Gerne bieten wir jedem Anleger an, seinen individuellen Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung dahingehend zu prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und setzen diese dann konsequent für Sie durch.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.

Erneut haben Täter Schließfächer in einer Sparkasse aufgebrochen. Rund sieben Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen, war Ende Juli eine Filiale der Sparkasse Mönchengladbach das Ziel der Bankräuber. Dort haben sie in einer halben Stunde 29 Schließfächer aufgebrochen.

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.