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IK (IDEENKAPITAL) FONDS MIT HOHEN WERTVERLUSTEN – WAS ANLEGER TUN KÖNNEN!

04.02.2016

Das Unternehmen:

Das Emissionshaus Ideenkapital ist ein Tochterunternehmen der Ergo-Versicherungsgruppe. Der Fondsanbieter legte seit 1994 diverse geschlossene Fonds auf. Mehr als 70.000 Anleger beteiligten sich so an verschiedenen Immobilienfonds.

Die Fonds:

Das Emissionshaus Ideenkapital, brachte in den letzten Jahren insbesondere folgende Immobilienfonds auf den Markt:

Metropolen Europa

Einkaufsmärkte Deutschland

US Professional Portfolio Invest 2

US Properties

US Properties Value Added

IK Australia Core

Entwicklung: 

Von der Wirtschaftskrise im Jahre 2008 sind auch die Ideenkapital Fonds nicht verschont geblieben. Die Finanzmarktkrise hat im US-Gewerbeimmobilienmarkt für einen Preisrückgang der Objekte gesorgt. Auswirkungen machten sich auch auf dem australischen Markt bemerkbar. Aufgrund der finanziellen Lage blieben häufig die prognostizierten Ausschüttungen aus. Die Beteiligung Australia Core + wird derzeit auf dem Zweitmarkt nur noch mit 12% gehandelt.

Hilfe für Anleger

Bei den oben genannten Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die mit erheblichen Risiken für das angelegte Kapital einhergehen. Über diese Risiken wurden Anleger oftmals nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. In vielen Fällen wurden weder die Risiken des Ausbleibens von Ausschüttungen, noch eine mögliche Erstattungspflicht bezüglich bereits erhaltener Ausschüttungen, ebenso wenig wie das Teil- bis Totalverlustrisiko, als auch das Risiko einer negativen steuerlichen Bewertung besprochen. Stattdessen wurde die Beteiligung an einem Ideenkapital-Fonds häufig als sichere Anlage, beispielsweise zur Altersvorsorge verkauft. Ist dies der Fall, stehen dem Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche zu.

Im Rahmen der Beratung wurde nach der Erfahrung von BRÜLLMANN Rechtsanwälte meist auf die Vorteile hingewiesen und Risiken ausgespart. So wurde die Beteiligung meist als eine sichere Investition in langfristig vermietete Top-Immobilien in Europa, den USA oder Australien empfohlen. Es wurde sowohl die Sicherheit des investierten Kapitals beteuert, als auch hohe Renditen in Aussicht gestellt. „Ihr Kapital hat gute Anlagen“ – so wirbt auch das Emissionshaus selbst für seine Fonds.

Unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei vertritt seit vielen Jahren zahlreiche Anleger der Ideenkapital-Fonds und hat auch die Emissionsprospekte der Fonds geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass auch gute Aussichten bestehen, Ansprüche auf der Grundlage der Prospekthaftung geltend zu machen.

Betroffene Anleger sollten deshalb den Sachverhalt zum Erwerb ihrer Beteiligung von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem vermittelnden Unternehmen bzw. der vermittelnden Bank geltend gemacht werden können. Gerne bieten wir jedem Anleger an, seinen individuellen Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung dahingehend zu prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und setzen diese dann konsequent für Sie durch.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.