IMMOBILIEN SCHUTZ UND SERVICE AG (ISS AG)
Die Immobilien Schutz und Service AG aus Mönchengladbach (ISS AG) hat in erheblichen Umfang Anlegergelder über Inhaberteilschuldverschreibungen „eingesammelt“. Dabei verspricht sie den Anlegern eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung, die sie aus dem Ankauf und Wiederverkauf von Immobilien erwirtschaften möchte.
„Doch das Konzept, mit dem die ISS AG letztendlich Gewinn erwirtschaften möchte, ist nach unserer Einschätzung nicht ganz ohne Risiko“, kommentiert Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte das Anlagekonzept. „Der Plan, aus Zwangsversteigerungen Immobilien günstig und weit unter dem Verkehrswert einzukaufen, klingt zunächst plausibel.
Dabei muss sich die ISS AG jedoch kritisch fragen lassen, weshalb eine Immobilie, die aus einer Zwangsversteigerung günstig erworben werden konnte, später wieder mit Gewinn verkauft werden können soll.
Denn ein günstiger Kaufpreis ist doch nur deswegen erzielt worden, weil es keine anderen Interessenten gab, die (mehr) Geld zahlen wollten. Warum das anders sein soll, wenn die ISS AG dann später als Verkäufer auftritt, ist uns ein Rätsel.“
Auch die Stiftung Finanztest hat sich bereits kritisch mit dem Angebot der ISS AG auseinandergesetzt und vor dem Angebot gewarnt:
In der Ausgabe FINANZtest 04/2004 heißt es: „Auch die Kosten sind hoch. Anleger zahlen ein Agio (Aufschlag) in Höhe von 6 Prozent der Anlagesumme bei zehnjähriger Laufzeit und von 4,5 Prozent bei sechsjähriger Laufzeit. Außerdem zieht die ISS AG noch bis zu 8 Prozent Konzeptions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten vom Anleihekapital ab.“
„Die Warnungen der Verbraucherschützer und Medien scheinen nicht ganz unberechtigt zu sein“, ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser; „so musste die ISS AG Ende letzten Jahres zumindest schon Zahlungsschwierigkeiten einräumen: sie konnte nämlich den Anlegern die fälligen Zinsen nicht pünktlich auszahlen.
Eine Entwicklung, die wir bereits bei zahlreichen anderen Emittenten beobachten mussten.Dabei hat sich meistens gezeigt, dass Anleger, welche sich frühzeitig mit anwaltlicher Hilfe gegen die nicht oder verspätet erfolgte Zahlung von Zinsen zur Wehr setzten, letztendlich besser standen, als andere, die untätig geblieben sind“.
Betroffenen Anlegern raten wir daher, ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.