Rückrufservice

IMMOBILIEN SCHUTZ UND SERVICE AG (ISS AG)

RISKANTE ANLEIHE

Die Immobilien Schutz und Service AG aus Mönchengladbach (ISS AG) hat in erheblichen Umfang Anlegergelder über Inhaberteilschuldverschreibungen „eingesammelt“. Dabei verspricht sie den Anlegern eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung, die sie aus dem Ankauf und Wiederverkauf von Immobilien erwirtschaften möchte.

„Doch das Konzept, mit dem die ISS AG letztendlich Gewinn erwirtschaften möchte, ist nach unserer Einschätzung nicht ganz ohne Risiko“, kommentiert Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte das Anlagekonzept. „Der Plan, aus Zwangsversteigerungen Immobilien günstig und weit unter dem Verkehrswert einzukaufen, klingt zunächst plausibel.

Dabei muss sich die ISS AG jedoch kritisch fragen lassen, weshalb eine Immobilie, die aus einer Zwangsversteigerung günstig erworben werden konnte, später wieder mit Gewinn verkauft werden können soll.

Denn ein günstiger Kaufpreis ist doch nur deswegen erzielt worden, weil es keine anderen Interessenten gab, die (mehr) Geld zahlen wollten. Warum das anders sein soll, wenn die ISS AG dann später als Verkäufer auftritt, ist uns ein Rätsel.“

Auch die Stiftung Finanztest hat sich bereits kritisch mit dem Angebot der ISS AG auseinandergesetzt und vor dem Angebot gewarnt:

In der Ausgabe FINANZtest 04/2004 heißt es: „Auch die Kosten sind hoch. Anleger zahlen ein Agio (Aufschlag) in Höhe von 6 Prozent der Anlagesumme bei zehnjähriger Laufzeit und von 4,5 Prozent bei sechsjähriger Laufzeit. Außerdem zieht die ISS AG noch bis zu 8 Prozent Konzeptions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten vom Anleihekapital ab.“  

„Die Warnungen der Verbraucherschützer und Medien scheinen nicht ganz unberechtigt zu sein“, ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser; „so musste die ISS AG Ende letzten Jahres zumindest schon Zahlungsschwierigkeiten einräumen: sie konnte nämlich den Anlegern die fälligen Zinsen nicht pünktlich auszahlen.

Eine Entwicklung, die wir bereits bei zahlreichen anderen Emittenten beobachten mussten.Dabei hat sich meistens gezeigt, dass Anleger, welche sich frühzeitig mit anwaltlicher Hilfe gegen die nicht oder verspätet erfolgte Zahlung von Zinsen zur Wehr setzten, letztendlich besser standen, als andere, die untätig geblieben sind“.

Betroffenen Anlegern raten wir daher, ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.