Rückrufservice

IMMOBILIEN SCHUTZ UND SERVICE AG (ISS AG)

RISKANTE ANLEIHE

Die Immobilien Schutz und Service AG aus Mönchengladbach (ISS AG) hat in erheblichen Umfang Anlegergelder über Inhaberteilschuldverschreibungen „eingesammelt“. Dabei verspricht sie den Anlegern eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung, die sie aus dem Ankauf und Wiederverkauf von Immobilien erwirtschaften möchte.

„Doch das Konzept, mit dem die ISS AG letztendlich Gewinn erwirtschaften möchte, ist nach unserer Einschätzung nicht ganz ohne Risiko“, kommentiert Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte das Anlagekonzept. „Der Plan, aus Zwangsversteigerungen Immobilien günstig und weit unter dem Verkehrswert einzukaufen, klingt zunächst plausibel.

Dabei muss sich die ISS AG jedoch kritisch fragen lassen, weshalb eine Immobilie, die aus einer Zwangsversteigerung günstig erworben werden konnte, später wieder mit Gewinn verkauft werden können soll.

Denn ein günstiger Kaufpreis ist doch nur deswegen erzielt worden, weil es keine anderen Interessenten gab, die (mehr) Geld zahlen wollten. Warum das anders sein soll, wenn die ISS AG dann später als Verkäufer auftritt, ist uns ein Rätsel.“

Auch die Stiftung Finanztest hat sich bereits kritisch mit dem Angebot der ISS AG auseinandergesetzt und vor dem Angebot gewarnt:

In der Ausgabe FINANZtest 04/2004 heißt es: „Auch die Kosten sind hoch. Anleger zahlen ein Agio (Aufschlag) in Höhe von 6 Prozent der Anlagesumme bei zehnjähriger Laufzeit und von 4,5 Prozent bei sechsjähriger Laufzeit. Außerdem zieht die ISS AG noch bis zu 8 Prozent Konzeptions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten vom Anleihekapital ab.“  

„Die Warnungen der Verbraucherschützer und Medien scheinen nicht ganz unberechtigt zu sein“, ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser; „so musste die ISS AG Ende letzten Jahres zumindest schon Zahlungsschwierigkeiten einräumen: sie konnte nämlich den Anlegern die fälligen Zinsen nicht pünktlich auszahlen.

Eine Entwicklung, die wir bereits bei zahlreichen anderen Emittenten beobachten mussten.Dabei hat sich meistens gezeigt, dass Anleger, welche sich frühzeitig mit anwaltlicher Hilfe gegen die nicht oder verspätet erfolgte Zahlung von Zinsen zur Wehr setzten, letztendlich besser standen, als andere, die untätig geblieben sind“.

Betroffenen Anlegern raten wir daher, ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.