Rückrufservice

IMMOBILIEN SCHUTZ UND SERVICE AG (ISS AG)

RISKANTE ANLEIHE

Die Immobilien Schutz und Service AG aus Mönchengladbach (ISS AG) hat in erheblichen Umfang Anlegergelder über Inhaberteilschuldverschreibungen „eingesammelt“. Dabei verspricht sie den Anlegern eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung, die sie aus dem Ankauf und Wiederverkauf von Immobilien erwirtschaften möchte.

„Doch das Konzept, mit dem die ISS AG letztendlich Gewinn erwirtschaften möchte, ist nach unserer Einschätzung nicht ganz ohne Risiko“, kommentiert Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte das Anlagekonzept. „Der Plan, aus Zwangsversteigerungen Immobilien günstig und weit unter dem Verkehrswert einzukaufen, klingt zunächst plausibel.

Dabei muss sich die ISS AG jedoch kritisch fragen lassen, weshalb eine Immobilie, die aus einer Zwangsversteigerung günstig erworben werden konnte, später wieder mit Gewinn verkauft werden können soll.

Denn ein günstiger Kaufpreis ist doch nur deswegen erzielt worden, weil es keine anderen Interessenten gab, die (mehr) Geld zahlen wollten. Warum das anders sein soll, wenn die ISS AG dann später als Verkäufer auftritt, ist uns ein Rätsel.“

Auch die Stiftung Finanztest hat sich bereits kritisch mit dem Angebot der ISS AG auseinandergesetzt und vor dem Angebot gewarnt:

In der Ausgabe FINANZtest 04/2004 heißt es: „Auch die Kosten sind hoch. Anleger zahlen ein Agio (Aufschlag) in Höhe von 6 Prozent der Anlagesumme bei zehnjähriger Laufzeit und von 4,5 Prozent bei sechsjähriger Laufzeit. Außerdem zieht die ISS AG noch bis zu 8 Prozent Konzeptions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten vom Anleihekapital ab.“  

„Die Warnungen der Verbraucherschützer und Medien scheinen nicht ganz unberechtigt zu sein“, ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser; „so musste die ISS AG Ende letzten Jahres zumindest schon Zahlungsschwierigkeiten einräumen: sie konnte nämlich den Anlegern die fälligen Zinsen nicht pünktlich auszahlen.

Eine Entwicklung, die wir bereits bei zahlreichen anderen Emittenten beobachten mussten.Dabei hat sich meistens gezeigt, dass Anleger, welche sich frühzeitig mit anwaltlicher Hilfe gegen die nicht oder verspätet erfolgte Zahlung von Zinsen zur Wehr setzten, letztendlich besser standen, als andere, die untätig geblieben sind“.

Betroffenen Anlegern raten wir daher, ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Ende 2025 drangen Einbrecher in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen ein und knackten über 3.000 Schließfächer. Der Schock und der Schaden sind für viele Kunden enorm. Immerhin hat die Sparkasse Gelsenkirchen inzwischen mit den ersten Entschädigungszahlungen begonnen – aber nur bis zur Haftungsgrenze von 10.300 Euro pro Schließfach. „Das reicht in vielen Fällen nicht aus, um den Schaden der Kunden zu decken. Allerdings können ggf. auch Schadenersatzansprüche über die Entschädigungszahlung hinaus bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.