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IVG EUROSELECT 14 - "THE GHERKIN"

Aktuelles

In zwei weiteren Fällen hat die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Brüllmann erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank AG durchgesetzt. Die jeweiligen Anlegerinnen können nun die komplette Rückabwicklung der fehlgeschlagenen Anlage in den IVG EuroSelect 14 von der Commerzbank AG einfordern.  

Schon vor einem guten Jahr wurde die Büroimmobilie „The Gherkin“ aus dem geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14zu einem höheren Preis als erwartet verkauft. Die Anleger werden davon wahrscheinlich nicht profitieren können. Nach der bevorstehenden Auflösung des Fonds bleiben unterm Strich voraussichtlich Verluste in Höhe von ca. 80 Prozent des eingesetzten Kapitals, berichtet „Fonds professionell online“ unter Berufung auf ein aktuelles Schreiben des Managements an die Anleger.  

Stuttgart/Berlin 2. April 2015. Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil – bislang nicht rechtskräftig – einer Anlegerin, vertreten durch BRÜLLMANN Rechtsanwälte, vollumfänglich den Schaden aus der Beteiligung an dem IVG 14, auch „The Gherkin“ genannt, zugesprochen.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte  hat für zwei Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“ Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung durchgesetzt. Sowohl das Landgericht Berlin (Az.: 10 O 338/13) als auch das Landgericht Frankfurt a.M. (Az.: 2-10 O 45/14) erkannten Beratungsfehler bei der vermittelnden Bank. In beiden Fällen muss die Anlage nun komplett rückabgewickelt werden, d.h. die Anleger erhalten ihr Geld Zug-um-Zug gegen Abtretung der Anteile zurück.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte  hat für zwei Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“ Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung durchgesetzt. Sowohl das Landgericht Berlin (Az.: 10 O 338/13) als auch das Landgericht Frankfurt a.M. (Az.: 2-10 O 45/14) erkannten Beratungsfehler bei der vermittelnden Bank. In beiden Fällen muss die Anlage nun komplett rückabgewickelt werden, d.h. die Anleger erhalten ihr Geld Zug-um-Zug gegen Abtretung der Anteile zurück.
Aktuelles

Verschiedene offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Beispielhaft seien der UniImmo Wohnen ZBI oder der Leading Cities Invest genannt. Beide Fondsgesellschaften mussten ihren Immobilienbestand massiv abwerten. So hat der UniImmo Wohnen ZBI im Sommer 2024 rund 17 Prozent an Wert verloren, der Leading Cities Invest von KanAm wurde in mehreren Schritten sogar um rund 28 Prozent abgewertet. Für die Anleger bedeutet das erhebliche Verluste. „Das Geld muss jedoch nicht endgültig verloren sein.

Anlegern der Namensschuldverschreibung ProReal Europa 10 drohen Verluste in Höhe von rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. Nun macht ein Urteil des Landgerichts Stuttgart Hoffnung auf Schadenersatz. Das Gericht stellte einen Prospektfehler bei der Schuldverschreibung ProReal Europa 10 fest und verurteilte deshalb einen ehemaligen Geschäftsführer und Prospektverantwortlichen zur Zahlung von Schadenersatz, wie das Handelsblatt am 9. Dezember 2025 online berichtete.

Der Anteilspreis beim offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm musste zum 26. November 2025 erneut um 3,63 Euro je Anteil reduziert werden. Es ist nicht die erste Abwertung. Inzwischen ist der Anteilspreis auf rund 66 Euro gefallen. Anleger haben durch die Abwertungen viel Geld verloren.

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet.