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JC INDIAN SANDALWOOD 5 – TOTALVERLUSTRISIKO FÜR DIE ANLEGER

21.08.2018

Als „flüssiges Gold“ beschreibt der Emittent Jäderberg & Cie. indisches Sandelholz und bietet Anlegern Beteiligungen an indischen Sandelholz-Plantagen in Australien an. Anleger können sich in Form von nachrangigen partiarischen Darlehen z.B. am JC Indian Sandalwood 5 beteiligen. Mit dem Geld der Anleger erwirbt die Gesellschaft Anteile an verschiedenen indischen Sandelholz-Plantagen in Australien, die von der Quintis Ltd bewirtschaftet werden.

 

Die Partnerschaft mit Quintis erwies sich jedoch in diesem Jahr als problematisch. Das Unternehmen steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und hat sich in die „Voluntary Administration“ begeben. „Dabei handelt es sich um ein besonderes australisches insolvenzrechtliches Verfahren, das nicht die Liquidation des Unternehmens bedeutet. Im Rahmen eines Restrukturierungsprozesses wird versucht, das Unternehmen wieder auf wirtschaftlich tragfähige Füße zu stellen“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Restrukturierungsmaßnahmen wurden im Juni beschlossen und beinhalten u.a., dass eine neu gegründete Gesellschaft das Geschäft von Quintis übernimmt. Dazu zählen auch die Verträge mit den Plantagenpartnern, zu denen auch die JC Indian Sandalwood 5 gehört. Im August 2018 soll dann die insolvenzrechtliche Verwaltung abgeschlossen sein.

 

„Sollte die Restrukturierung doch noch scheitern, droht allerdings die Insolvenz. Alleine die Entwicklung in den vergangenen Monaten zeigt, dass sich die Anleger auf eine riskante Investition eingelassen haben, die am Ende auch zum Totalverlust des investierten Geldes führen kann“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Jäderberg & Cie. spricht zwar von einem „attraktiven Chancen-Risiko-Profil“ für die Anleger. „Genauerer Betrachtung hält diese Sichtweise aber nicht stand“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn im Fall einer Insolvenz werden die Beteiligungsdarlehen nachrangig behandelt, d.h. zuerst werden die Forderungen der anderen Gläubiger bedient. „Damit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Anleger in einem Insolvenzverfahren leer ausgehen und ihr Geld verloren ist“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Sollte es zu Problemen bei den turnusmäßigen Auszahlungen kommen, können die Anleger rechtliche Schritte einleiten. Neben der ordentlichen Kündigung des Darlehens, die nach einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren möglich ist, können auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. „Die Anlageberater und -vermittler hätten die Anleger über ihr hohes Risiko, das schon allein durch die Nachrangigkeit ihrer Forderungen entsteht, aufklären müssen. Wurden die Anleger über ihre Risiken im Unklaren gelassen, kommen Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Vermittler in Betracht“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.