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K+S AKTIE VERLIERT AN WERT – MÖGLICHKEITEN DER AKTIONÄRE

03.03.2016

Im vergangenen Sommer war der kanadische Konzern Potash noch an der Übernahme des deutschen Düngemittelherstellers Kali + Salz interessiert. Damals boten die Kanadier einen Preis von 41 Euro pro Aktie. Das Management lehnte ab. Heute ist die K+S Aktie nicht einmal die Hälfte wert. Am 23. Februar notierte sie zwischenzeitlich noch leicht über 19 Euro.

Nachdem Potash das Interesse an einer Übernahme von K+S verloren hatte, gab der Kurs der Aktie nach. Inzwischen ist er unter die 20-Euro-Marke gefallen. Es könnte noch schlimmer kommen. Analysten erwarten, dass der Düngemittelhersteller am Monatsende aus dem Dax absteigen könnte. „So ein Imageverlust kann zu weiteren Kursverlusten führen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Für die K+S-Aktionäre, die in den vergangenen Monaten ohnehin schon viel Geld verloren haben, wäre dies ein weiterer Schlag.

Allerdings sieht Rechtsanwalt Looser durchaus Chancen für die Aktionäre, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Das Angebot der Kanadier von 41 Euro je Aktie lag deutlich über dem durchschnittlichen Kurs der Aktie in den zwölf Monaten zuvor. Die Bedingungen auf dem globalen Kali-Markt sind für viele Unternehmen zuletzt nicht leichter geworden. „Es stellt sich die Frage, ob der K+S-Vorstand die nötige Weitsicht fehlen ließ, als er das Angebot von Potash ablehnte und damit auch zum Nachteil der Aktionäre gehandelt hat“, so Rechtsanwalt Looser. Daher könnten durchaus rechtliche Schritte gegen den Vorstand geprüft werden.

In Betracht kämen dabei auch Klagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren). Vergleichbar mit Sammelklagen in den USA werden dabei Klagen in einem Musterverfahren gebündelt und in einem Musterverfahren verbindlich entschieden. Für die Kläger stellt das KapMuG-Verfahren ein geringeres Prozess-Risiko sowie eine Zeit- und Kostenersparnis dar.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.