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KGAL PROPERTY CLASS ASIA PLUS: MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

04.11.2015

Medien berichten wiederholt, dass die Wirtschaft in Asien schwächelt. Das kann sich auch nachteilig auf den 2009 von KGAL aufgelegten Private Equity Fonds Property Class Asia Plus (Asian Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG) auswirken.

Die Fondsgesellschaft ist mit Beteiligungszusagen von knapp 41 Millionen Euro an zwei Real Estate Private Equity Fonds beteiligt, die mittelbar oder unmittelbar in Immobilien und Immobilienprojekte in Asien investieren. Die angespannte Wirtschaftssituation in Asien kann sich dabei auch nachteilig auf die Immobilienmärkte in Asien auswirken. Die Folgen können beispielsweise sinkende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände sein, die wiederum die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft beeinträchtigen.

Zwar wurden den Anlegern Ausschüttungen in mindestens der Höhe der Kapitaleinlagen in Aussicht gestellt. Ob sich diese Erwartungen erfüllen können, ist angesichts der aktuellen konjunkturellen Entwicklung auf den asiatischen Märkten allerdings ungewiss. Denn die Entwicklung der Fondsgesellschaft hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung Asiens und insbesondere der dortigen Immobilienmärkte ab.

Zuletzt zeigte die Kursentwicklung auf dem Zweitmarkt für den KGAL Property Class Asia Plus nach unten. Angesichts der wirtschaftlichen Probleme in Asien könnte sich dieser Trend fortsetzen. Anlegern könnten angesichts dieser Entwicklung finanzielle Verluste drohen. Um den Schaden vorzubeugen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Insbesondere kann neben vorzeitigen Ausstiegsmöglichkeiten auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.“

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So hätten die Anlageberater auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. „Neben der Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung in Asien sind dies auch die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Zudem hätten die Berater auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus können auch die Angaben in den Verkaufsprospekten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Bei fehlerhaften Angaben können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.