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KGAL PROPERTY CLASS ASIA PLUS: MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

04.11.2015

Medien berichten wiederholt, dass die Wirtschaft in Asien schwächelt. Das kann sich auch nachteilig auf den 2009 von KGAL aufgelegten Private Equity Fonds Property Class Asia Plus (Asian Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG) auswirken.

Die Fondsgesellschaft ist mit Beteiligungszusagen von knapp 41 Millionen Euro an zwei Real Estate Private Equity Fonds beteiligt, die mittelbar oder unmittelbar in Immobilien und Immobilienprojekte in Asien investieren. Die angespannte Wirtschaftssituation in Asien kann sich dabei auch nachteilig auf die Immobilienmärkte in Asien auswirken. Die Folgen können beispielsweise sinkende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände sein, die wiederum die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft beeinträchtigen.

Zwar wurden den Anlegern Ausschüttungen in mindestens der Höhe der Kapitaleinlagen in Aussicht gestellt. Ob sich diese Erwartungen erfüllen können, ist angesichts der aktuellen konjunkturellen Entwicklung auf den asiatischen Märkten allerdings ungewiss. Denn die Entwicklung der Fondsgesellschaft hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung Asiens und insbesondere der dortigen Immobilienmärkte ab.

Zuletzt zeigte die Kursentwicklung auf dem Zweitmarkt für den KGAL Property Class Asia Plus nach unten. Angesichts der wirtschaftlichen Probleme in Asien könnte sich dieser Trend fortsetzen. Anlegern könnten angesichts dieser Entwicklung finanzielle Verluste drohen. Um den Schaden vorzubeugen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Insbesondere kann neben vorzeitigen Ausstiegsmöglichkeiten auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.“

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So hätten die Anlageberater auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. „Neben der Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung in Asien sind dies auch die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Zudem hätten die Berater auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus können auch die Angaben in den Verkaufsprospekten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Bei fehlerhaften Angaben können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.