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KGAL PROPERTY CLASS ASIA PLUS: MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

04.11.2015

Medien berichten wiederholt, dass die Wirtschaft in Asien schwächelt. Das kann sich auch nachteilig auf den 2009 von KGAL aufgelegten Private Equity Fonds Property Class Asia Plus (Asian Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG) auswirken.

Die Fondsgesellschaft ist mit Beteiligungszusagen von knapp 41 Millionen Euro an zwei Real Estate Private Equity Fonds beteiligt, die mittelbar oder unmittelbar in Immobilien und Immobilienprojekte in Asien investieren. Die angespannte Wirtschaftssituation in Asien kann sich dabei auch nachteilig auf die Immobilienmärkte in Asien auswirken. Die Folgen können beispielsweise sinkende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände sein, die wiederum die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft beeinträchtigen.

Zwar wurden den Anlegern Ausschüttungen in mindestens der Höhe der Kapitaleinlagen in Aussicht gestellt. Ob sich diese Erwartungen erfüllen können, ist angesichts der aktuellen konjunkturellen Entwicklung auf den asiatischen Märkten allerdings ungewiss. Denn die Entwicklung der Fondsgesellschaft hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung Asiens und insbesondere der dortigen Immobilienmärkte ab.

Zuletzt zeigte die Kursentwicklung auf dem Zweitmarkt für den KGAL Property Class Asia Plus nach unten. Angesichts der wirtschaftlichen Probleme in Asien könnte sich dieser Trend fortsetzen. Anlegern könnten angesichts dieser Entwicklung finanzielle Verluste drohen. Um den Schaden vorzubeugen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Insbesondere kann neben vorzeitigen Ausstiegsmöglichkeiten auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.“

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So hätten die Anlageberater auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. „Neben der Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung in Asien sind dies auch die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Zudem hätten die Berater auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus können auch die Angaben in den Verkaufsprospekten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Bei fehlerhaften Angaben können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.