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KS-INDEX-IMMOFONDS GDBR / CAPITALPLAN GMBH

KS-INDEX-IMMOFONDS GDBR / CAPITALPLAN GMBH

OBERLANDESGERICHT STUTTGART BESTÄTIGT SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGENÜBER DER CAPITALPLAN GMBH

Stuttgart 08.06.2009

Von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte wurde jetzt auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit Versäumnisurteil vom 26.03.2009 eine Entscheidung gegen die Capitalplan GmbH erstritten, in welchem einem Anleger der KS-Index-Immofonds GdbR Schadensersatz zugesprochen wurde (noch nicht rechtskräftig).

Das OLG kam in der Urteilsbegründung zu der Auffassung, dass die Capitalplan GmbH, welche auch für den Vertrieb der KS-Index-Immofonds Beteiligungen verantwortlich war, für den eingetretenen Schaden haftet. Dem Anleger wurde dementsprechend Schadensersatz in Höhe aller von ihm geleisteten Zahlungen zugesprochen.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, wonach die Capitalplan GmbH neben dem Berater haftet, weil dieser einen Prospekt übergeben hat, in welchem die Capitalplan als „Ihr Ansprechpartner“ angegeben war.

Daraus schloss das Oberlandesgericht Suttgart, dass allein die äußeren Umstände erkennen lassen, dass die eigentliche Anlagevermittlerin die Capitalplan GmbH ist.“ Bereits im Jahr 2005 hat die Fachzeitschrift k-mi den Prospekt zum Anlass genommen, vor den Angebot der KS-Index-Immofonds GdbR zu warnen.

In der Ausgabe vom 05.05.1995 (Beilage zu Nr. 18/95) kommt k-mi zu dem Ergebnis, dass „die Prospektierung dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert (…) wir (gehen) davon aus, dass diese Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“. Das Fazit von k-mi lautete daher folgerichtig: „Vorsicht ist geboten“.

Ungeachtet dessen wurden sämtliche Anleger der KS-Index-Immofonds GdbR erneut vom Geschäftsführer des Fonds, Herrn Karl Siegle, mit Schreiben vom 12.05.2009 angeschrieben. Darin werden die Anleger hinsichtlich der Auszahlung ihrer Einlage abermals vertröstet.

Es heißt, dass die Liquidation der Gesellschaft in der vorgesehenen Frist nicht gelungen sei. Schuld daran sei, dass Kredite zur Finanzierung der Immobilienverkäufe nicht hätten beschafft werden können; zudem sei auch die kritische Berichterstattung im Internet kontraproduktiv und beschleunige die Liquidation in keiner Weise.

Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Wieder einmal ein Schreiben, in welchem die Schuld den anderen zugeschoben wird. Unserer Ansicht nach handelt es sich um den weiteren Versuch, Anleger davon abzuhalten, ihre Beteiligung zurück zu fordern und von unbequemen Prozessen abzuhalten.

Der Vorschlag von Herrn Siegle, dass er sich bereit erklärt, ein  Schuldanerkenntnis gegenüber den Anlegern abzugeben, in der er seine persönliche Haftung bestätigt, halten wir für ungenügend“.  

Fazit

Verschiedene Urteile bestätigen die guten Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen gegen verschiedene Verantwortliche im Fall KS-Index-Immofonds. Betroffenen Anlegern ist daher zu empfehlen, sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt Rat einzuholen.

ERNEUTER ERFOLG FÜR EINEN MANDANTEN DER KANZLEI BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE

ERNEUTER ERFOLG FÜR EINEN MANDANTEN DER KANZLEI BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE

VERMITTLER ZUM SCHADENSERSATZ VERURTEILT

Stuttgart 07.10.2008

Erneut wurde jetzt ein Anlagevermittler einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Ravensburg sprach mit Teil-Versäumnis- und Endurteil vom 29.09.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig).

er Vermittler muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft gezahlt hat, sondern auch den entgangenen Gewinn in Höhe von mehreren tausend Euro.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Dies ist jetzt innerhalb der letzten vier Wochen bereits der zweite Erfolg im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR. Dass die Vermittlung dieser Art von Beteiligungen ‚haftungsrelevante Folgen’ haben könnte, erkannte bereits der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern im Jahr 1995“. 

In der Ausgabe vom 05.05.1995 (Beilage zu Nr. 18/95) heißt es, dass „die Prospektierung dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert [...] wir (gehen) davon aus, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“. Das Fazit von k-mi lautete daher: „Vorsicht ist geboten“.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Anlageberater seinen Kunden gegenüber verpflichtet, diesen negative Presseberichte (Fachpresse) zumindest zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt er dies, so resultieren hieraus Schadensersatzansprüche (vgl. dazu bspw. Bundesgerichtshof (BGH), Az.: II ZR 197/04 vom 18.04.2005, OLG Celle, Az.: 11 U 291/01 vom 15.08.2002 und LG Köln, Az.: 2 O 405/04 vom 19.05.2005).

Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Da nach unseren Erkenntnissen viele Ansprüche zum Jahresende verjähren könnten, sollten Betroffene nicht allzu lange warten.  

KS INDEX IMMOFONDS GDBR

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RUNDSCHREIBEN DER GESELLSCHAFT WIRFT MEHR FRAGEN AUF, ALS ES ANTWORTEN LIEFERT ANLEGER SOLLTEN VORSORGLICH EINSPRUCH EINLEGEN

Stuttgart 09.09.2008

Die Anleger der KS Index Immofonds GdbR aus Konstanz wurden jetzt per Rundschreiben vom 15.08.2008 über den angeblichen Liquidationsverlust der Gesellschaft informiert.

Das maschinell erstellte Rundschreiben gibt jedoch keine Auskunft darüber, wie es zu den darin genannten Zahlen kommt. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„In den letzten Tagen häufen sich bei uns die Anfragen verunsicherter Anleger der KS Index Immofonds GdbR. Diesen stellt sich die Frage, wie sie auf das Schreiben reagieren sollen. Da die Zahlen nicht nachvollziehbar sind, raten wir unseren Mandanten, vorsorglich Einspruch einzulegen.“

„In vielen uns bekannten Fällen wurden die Beteiligungen an der KS Index Immofonds GdbR zum angeblich sicheren Vermögensaufbau erworben“, ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

„In diesem Fall bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen den Berater geltend zu machen. So konnten wir erst kürzlich einem von uns vor dem Landgericht Konstanz vertretenen Anleger dazu verhelfen, dass er vom Berater seine gesamte geleitstet Einlage zurück erhalten wird.“  

Betroffenen Anlegern raten wir daher, sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.  

KS INDEX IMMOFONDS GDBR

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ANLEGER MÜSSEN JETZT HANDELN! IN VIELEN FÄLLEN DROHT VERJÄHRUNG

Stuttgart 05.07.2008

Anleger, die sich an der KS Index Immofonds GdbR beteiligt haben und bislang noch nichts unternommen haben, müssen – wenn die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches vorliegen – jetzt handeln.

Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte betreut derzeit ca. 40 Anleger, die sich an der KS Index Immofonds als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben. Überwiegend wurden die Beteiligungsverträge in den Jahren 1993 bis 1995 abgeschlossen und hatten eine Laufzeit von 10 Jahren.

Nach Ablauf der Beteiligungsdauer kündigten die Anleger – wie im Beteiligungsvertrag vorgesehen – ihre Beteiligung. Gemäß Gesellschaftsvertrag hätte dann nach Ablauf von einem weiteren Jahr das so genannte Abfindungsguthaben an die Anleger überwiesen werden sollen. Dies ist jedoch in keinem einzigen von uns betreuten Fall der Fall gewesen.

Rechtsanwalt und Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Für eine Vielzahl unserer Mandanten haben wir bereits Schadensersatzklagen gegen die damaligen Berater eingelegt, weil diese unsere Mandanten nicht in dem erforderlichen Maß über die Risiken der Anlage, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufgeklärt haben. Dabei ist immer ein besonderes Augenmerk auf die Verjährung solcher Ansprüche zu richten. 

Nach neuem Recht verjähren Schadensersatzansprüche nämlich innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis - oder grob fahrlässiger Unkenntnis - von der Person des Schädigers und dem Schaden.

Die Kenntnis vom Schaden könnte im Fall der KS Index Immofonds GdbR von den Gerichten ab dem Zeitpunkt angenommen werden, ab dem das an sich fällige Abfindungsguthaben nicht zurückbezahlt wurde.

Spätestens dann zeichnet sich nämlich ab, dass die Kapitalanlage nicht so verläuft, wie es eigentlich prognostiziert war.“   „Nach unserer Erfahrung warten jedoch immer noch sehr viele Anleger einfach ab, ob sich nicht doch noch alles zum Besten wendet und sie ihr Geld zurückerhalten“, ergänzt Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

„Derzeit ist jedoch nicht davon auszugehen, dass sich alles noch ‚zum Besten’ wendet, auch wenn dies in Rundschreiben der KS Index Immofonds so suggeriert werden soll. Fakt ist vielmehr, dass es sehr schwer sein wird, die zum Fonds gehörenden Immobilien zu verkaufen. Wegen der gefallenen Immobilienpreise werden Verluste – bis hin zum Totalverlust nach unserer Ansicht nicht auszuschließen sein“

Anleger, die bislang gezögert haben etwas zu unternehmen, sollten, um nicht auch noch in die „Falle der Verjährung zu laufen“, möglichst bald umfassenden Rat bei einem auf das Anlegerrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.  

KS INDEX IMMOFONDS GDBR

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KLAGE GEGEN BERATER EINGEREICHT!

Stuttgart 21.09.2007

Wie wir zuletzt berichteten, hat die KS Index Immofonds GdbR beschlossen, die Gesellschaft zu liquidieren. Die Anleger, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben, befürchten nun, dass die Versprechen, die ihnen vor etwa zehn Jahren gemacht wurden, zerplatzen und nicht mehr viel übrig bleiben wird von dem bereits eingezahlten Geld.

„Die Sorgen der Anleger sind nicht ganz unberechtigt“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Schließlich ist bei der Gesellschaft in den letzten Jahren einiges nicht so gelaufen, wie es der Gesellschaftsvertrag eigentlich vorsieht. 

Die Geschäftsberichte wurden nicht oder viel zu spät erstellt und besorgte Anleger wurden mit den Antworten auf ihre Fragen hingehalten. 

Wenn die zum Fondsvermögen gehörenden Immobilien im Rahmen der Liquidation nicht zu einem angemessenen Preis verkauft werden können, dann sind Verluste vorprogrammiert.“

Den betroffenen Anlegern ist jetzt zu raten, prüfen zu lassen, ob sie den drohenden Schaden noch abwenden können. Sind sie beispielsweise beim Abschluss der Verträge nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer atypisch stillen Beteiligung aufgeklärt worden, dann steht ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen den Berater zu.

Dies sollten die Betroffenen wegen der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen möglichst bald von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen.  

KS INDEX IMMOFONDS GDBR

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BESCHLUSS ÜBER LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT GEFASST!

Stuttgart 21.07.2007

In einem Rundschreiben an alle Gesellschafter der KS Index Immofonds GdbR ist diesen mitgeteilt worden, dass die Gesellschaft liquidiert werden soll; dies ist das Ergebnis der zuletzt durchgeführten schriftlichen Abstimmung. Die GdbR Gesellschafter wollen sich diesem Mehrheitsbeschluss offensichtlich anschließen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass das vorhandene Gesellschaftsvermögen verkauft wird. Die dabei erzielten Erlöse müssten dann anteilig unter den Gesellschaftern verteilt werden.

Zunächst sollen die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Immobilien geschätzt werden; anschließend soll mit der Suche nach potentiellen Kaufinteressenten begonnen werden. In dem Rundschreiben der Gesellschaft heißt es weiter, dass mit der Ergebnisverteilung ca. Ende März 2008 zu rechnen ist. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wir halten den von der Gesellschaft angegebenen Zeitplan für äußerst optimistisch. Unserer Meinung nach dürfte es schwer sein, innerhalb so kurzer Zeit geeignete Käufer zu finden“.

In den letzten Wochen haben sich zahlreiche verunsicherte Gesellschafter zur Interessengemeinsacht „KS Index Immofonds“ angemeldet, da sie sich von der Gesellschaft hingehalten fühlen und fürchten, dass von dem Geld, das sie als Einlage über viele Jahre an die Gesellschaft einbezahlt haben, nicht mehr viel übrig sein wird. Dies wäre für viele Anleger ein finanzielles Fiasko.

Rechtsanwalt Seifert weiter: „Die meisten Anleger, die von uns vertreten werden, geben an, dass ihnen die Beteiligung beispielsweise zur zusätzlichen Altersvorsorge, oder zur Ansparung von „Baugeld“ empfohlen wurde; hierzu sind solche Beteiligungen mit Totalverlustrisiko aber überhaupt nicht geeignet.

Ein Anlageberater oder –vermittler, der den Kunden eine solche Beteiligung empfiehlt, ohne auf die speziellen Risiken hinzuweisen, macht sich schadensersatzpflichtig“. Bereits in ihrer Ausgabe vom 05.05.1995 hat die Fachzeitschrift kapital-markt intern über die KS Index Immofonds GdbR geurteilt:

„Da die Prospektierung absolut dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert, gehen wir davon aus, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“.  

Anleger haben daher gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen; sie sollten sich dabei von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. 

Aktuelles
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.