Es war schon fast eine Pleite mit Ansage: Am 5. Juli 2016, einen Tag bevor die Zinsen in Höhe von ca. 18 Millionen Euro für die Mittelstandsanleihe Biowertpapier II spätestens fällig gewesen wären, stellte die KTG Agrar SE Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt.
Treibt die KTG Agrar SE nicht noch kurzfristig das Geld für die ausstehende Zinszahlung auf, können die Anleihe-Anleger von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Laut Vertragsbedingungen sind sie zur Kündigung berechtigt, wenn die Zinsen nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit gezahlt werden. Die Fälligkeit war am 6. Juni.
Die angeschlagene Adler-Group liefert weiter Schlagzeilen, die die Anleihe-Anleger und Aktionäre beunruhigen dürfte. So haben die Wirtschaftsprüfer von KPMG die Zusammenarbeit aufgekündigt. udem ist auch die Tochtergesellschaft Consus Real Estate in wirtschaftliche Schieflage geraten.
Schlechte Nachrichten für Anleger der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG: Die Gesellschaft hat Antrag auf Insolvenz gestellt. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie mit dem Ausfall ihrer Forderungen rechnen müssen.
Die Gesellschaften te Solar Sprint II und te Solar Sprint III sind insolvent. Das Amtsgericht Leipzig hat die Insolvenzverfahren am 26. April 2022 eröffnet (Az.: 401 IN 2361/21 bzw. 401 IN 2365/21). Anleger der te Solar Sprint II können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 14. Juni 2022 anmelden, Anleger der te Solar Sprint III haben Zeit bis zum 24. Juni 2022.
Als ob die Aktionäre der insolventen Wirecard AG nicht schon genug gestraft wären, könnte jetzt noch weiterer Ärger auf sie zukommen. Nachdem das Landgericht München am 5. Mai 2022 die Jahresabschlüsse des Konzerns 2017 und 2018 für ungültig erklärt hat, könnte der Insolvenzverwalter ausgeschüttete Dividenden von den Aktionären zurückfordern.
Das Amtsgericht Oldenburg hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG am 1. Mai 2022 offiziell eröffnet (Az.: 69 IN 7/72). Am gleichen Tag wurden auch die Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft (Az.: 16 IN 14/22) und die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft (Az.: 33 IN 15/22) eröffnet. Anleger können ihre Forderungen ab sofort beim Insolvenzverwalter anmelden.