Es war schon fast eine Pleite mit Ansage: Am 5. Juli 2016, einen Tag bevor die Zinsen in Höhe von ca. 18 Millionen Euro für die Mittelstandsanleihe Biowertpapier II spätestens fällig gewesen wären, stellte die KTG Agrar SE Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt.
Treibt die KTG Agrar SE nicht noch kurzfristig das Geld für die ausstehende Zinszahlung auf, können die Anleihe-Anleger von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Laut Vertragsbedingungen sind sie zur Kündigung berechtigt, wenn die Zinsen nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit gezahlt werden. Die Fälligkeit war am 6. Juni.
Banken und Sparkassen hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld erheben dürfen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden (Az.: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass Negativzinsen im Widerspruch zum Vertragszweck ständen.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. Januar 2025 einen Warnhinweis zur Gepsenix 1 Energy GmbH veröffentlicht. Demnach hat die BaFin einen hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Geldanlagen in Form von Inhaberschuldverschreibungen öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben.
Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sind insolvent. Für beide Gesellschaften ist Insolvenztrag gestellt worden. Darüber hinaus seien Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung, teilte der DEGAG-Vorstand am 28. Januar 2025 mit. Anleger müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.
Die DEGAG (Deutsche Grundbesitz Holding AG) und ihre Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 28. Januar 2025 Insolvenz angemeldet, wie das Handelsblatt berichtet. Demnach seien auch zwei weitere Insolvenzverträge für verbundene Gesellschaften in Vorbereitung. Gut möglich, dass es sich bei den Gesellschaften um die Degag Kapital GmbH und die Degag Wi8 GmbH handelt. Für die Anleger ist damit klar, dass sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.
Über die My House AG und die MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH hat das Amtsgericht Hamburg im Dezember 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67g IN 388/24 bzw. 67g IN 387/24). Die Insolvenz könnte auch für die Anleger des Fonds MHREF Wohnen 1 und der Anleihe My House 1 Folgen haben.
Banken und Sparkassen müssen „klar und verständlich“ über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Erfolgt die Aufklärung nicht transparent genug und der Darlehensnehmer gewinnt fälschlicherweise den Eindruck, dass sich die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an der „Restlaufzeit des Darlehens“ orientiert, verliert die Bank nach einem Urteil des BGH vom 3. Dezember 2024 ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (Az.: XI ZR 75/23).