URTEIL DES LANDGERICHTS HAMBURG MACHT MUT
URTEIL DES LANDGERICHTS HAMBURG MACHT MUT
Stuttgart/Hamburg 23.06.2009
Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse zu Schadensersatz an einen Lehman Geschädigten.
Mit Urteil vom 23.06.2009 (noch nicht rechtskräftig) sprach das Landgericht Hamburg einem Inhaber von Lehman-Zertifikaten wegen Beratungsverschuldens Schadensersatz in Höhe von € 10.000,00 gegen die Hamburger Sparkasse (HaSpa) zu.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank den klagenden Anleger beim Erwerb der Zertifikate im Jahr 2006 nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe ihrer Gewinnmarge aufgeklärt hatte. Auch habe die HaSpa, die in größerem Umfang Lehman-Zertifikate erworben hatte und diese nur gegen einen Abschlag an Lehman Brothers hätte zurück geben dürfen, ein eigenes Interesse gerade dieses Produkt zu empfehlen.
Diese Interessenlage, so das Landgericht, begründete in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht der Bank; damit wendet das Landgericht die jüngste Kick-Back-Rechtsprechung des BGH auch auf Bankmargen an.
Nach Auffassung des Gerichts hat die HaSpa ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung durch die unterlassenen Hinweise schuldhaft verletzt und hierdurch einen Schaden des Klägers kausal verursacht.
Hierfür haftet die HaSpa und wurde dazu verurteilt, dem Anleger seine gesamte Investition zu ersetzen.
„Dieses Urteil ist unserer Meinung ein wichtiges Signal an alle Banken und wird hoffentlich deren Blockadehaltung in Sachen Lehman-Zertifikate beenden“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
„In jedem Fall aber stärkt es die Position der Anleger vor Gericht ganz erheblich“. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg bezeichnet auf ihrer Homepage das Verfahren als „wichtiges Pilotverfahren“. Sie geht außerdem davon aus, dass „die Entscheidung (...) Rückenwind für alle, die durch die ‚Lehman’-Pleite mit Zertifikaten dieser Bank Geld verloren haben (bedeutet)“.
Angesichts der kurzen Verjährungsfrist von nur 3 Jahren ab Zeichnung, sollten sich Anleger, die beim Erwerb ihrer Zertifikate ebenfalls nicht umfassend beraten wurden, möglichst umgehend von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät allen betroffenen, sich „erneut an ihre Bank oder Sparkasse zu wenden und auf Entschädigung zu pochen“
ANLEGER VON BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE VOM LG LÜBECK € 32.696,00 SCHADENSERSATZ WEGEN FALSCHBERATUNG ZUGESPROCHEN
ANLEGER VON BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE VOM LG LÜBECK € 32.696,00 SCHADENSERSATZ WEGEN FALSCHBERATUNG ZUGESPROCHEN
Stuttgart/Lübeck 17.12.2008
Einem von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenem Anleger wurde mit Urteil des Landgerichts Lübeck vom 11.11.2008 (Az.: 9 O 269/07) Schadensersatz wegen Falschberatung in Höhe von € 32.696,52 zuzüglich Zinsen zugesprochen (noch nicht rechtskräftig).
Der aus Lübeck stammende Anleger hatte im Dezember 2000 eine Beteiligung an der Altenwohn- und Pflegeheim Arnoldstraße GmbH & Co. Dresden KG erworben und kurz darauf im Januar 2001 eine weitere Beteiligung an der Seed and Start up Fonds I GmbH & Co. KG. Diesbezüglich beraten wurde er von der aus Bad Schwartau stammenden Agentur Bogenschneider & Partner GbR.
Als Anlageziel hat der Kläger damals angegeben, dass er eine sichere und für die zusätzliche Altersvorsorge geeignete Vermögensanlage wünscht. Die Beteiligung an der Altenwohn- und Pflegeheim Dresden KG wurde auf Empfehlung der Anlageberaterin über ein Darlehen finanziert.
Da der Anleger in Anlagefragen unerfahren war, musste er sich auf die Angaben der Anlageberaterin von der Agentur Bogenschneider verlassen. Die Anlageberaterin hatte in ihrer Vernehmung vor dem Landgericht Lübeck zwar ausgesagt, dass sie dem Kläger ausdrücklich auf das jeweilige Totalverlustrisiko der beiden Anlagen hingewiesen habe.
Sie habe gesagt, dass es „Hopp oder Topp“ laufen könne. Zudem – so argumentierte die Beklagten - habe der Kläger in der Beitrittserklärung auch unterschrieben, dass er von den Risikohinweisen Kenntnis genommen und einen Emissionsprospekt ausgehändigt bekommen habe.
Das Gericht schenkte der Aussage der Beraterin jedoch keinen Glauben. Vielmehr stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest, dass es lediglich einen allgemeinen Hinweis gegeben habe, dass hohe Renditen auch mit einem gewissen Risiko verbunden seien.
Schließlich musste die Beraterin auch zugeben, dass sie kein Risikoprofil für den Kläger unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse erstellt hat. Folgerichtig kam das Landgericht Lübeck zu der Überzeugung, dass die Beratung unzureichend war – mit der Folge, dass dem Kläger in der geltend gemachten Höhe Schadensersatz zuzusprechen war.
Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Nach unserer Ansicht hat das Urteil auch Bedeutung für die Lehman-Geschädigten. Das Urteil bestätigt nämlich unsere Rechtsauffassung, dass trotz warnender Hinweise in den Vertragsunterlagen in der Beratung nicht diametral entgegengesetzte Angaben gemacht werden dürfen.
Sofern dem jeweiligen Anleger der Beweis gelingt, dass ihm eine Kapitalanlage, welche grundsätzlich auch einem Totalverlustrisiko unterliegt, als sicher empfohlen wurde, so stehen seine Chancen in einem etwaigen Schadensersatzprozess nicht schlecht.
Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil für die von uns vertretenen ca. 175 Lehman-Anleger richtungweisend ist. Denn schließlich macht es in rechtlicher Hinsicht keinen Unterschied, ob ein Anleger von eine Bank oder einem Finanzagentur falsch beraten wird. Die Aufklärungspflichten sind hier wie da die selben.“
Auch in punkto der Verjährung von Schadensersatzansprüchen kommt das Landgericht Lübeck zu einem für Anleger erfreulichem Ergebnis:
So hatten zuletzt Gerichte häufig entschieden, dass die dreijährige Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen bereits mit der Zeichnung, bzw. dem Erwerb der Kapitalanlage beginnt. Auch in diesem Punkt ist das Landgericht Lübeck der Ansicht von BRÜLLMANN Rechtsanwälte gefolgt.
Zutreffend kam es zu dem Ergebnis, dass die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche aufgrund eines Erwerbs in den Jahren 2000 und 2001 noch nicht verjährt sind.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger vor dem Jahr 2004 keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von seinem Schadensersatzanspruch erlangt hat. Dass die Ausschüttungen von Beginn an ausgeblieben sind, durfte sich der Kläger – so das LG Lübeck in der Urteilsbegründung - nämlich zunächst mit Anlaufschwierigkeiten erklären.
Das Gericht hielt es demnach für zutreffend, dass er erst im Jahr 2004 misstrauisch geworden war und der Anspruch somit frühstens zum 31.12.2007 verjährt wäre. Die zuvor eingereichte Klage war damit noch rechtzeitig.
LEHMANN BROTHERS ZERTIFIKATE
LEHMANN BROTHERS ZERTIFIKATE
Stuttgart 09.10.2008
Seit beinahe zwei Wochen jagt eine Hiobsbotschaft von den internationalen Finanzmärkten die nächste und immer weitere Kreise zieht die Krise, die ihren Anfang mit der Pleite der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers nahm.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Ausgabe vom 2. Oktober 2008 berichtet, sind seit bekannt werden der Insolvenz die etwas mehr als 100 Zertifikate des Emittenten Lehmann Brothers vom Handel ausgesetzt worden. Es gibt bisher keine Anzeichen, dass eine andere Bank die Zertifikate übernimmt und weiterführt.
Die Finanzkrise ist damit längst auch bei deutschen Sparern angekommen. Fakt ist, dass tausende deutscher Anleger um ihre Ersparnisse fürchten müssen. „Im schlimmsten Fall werden die Zertifikate komplett wertlos“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
„Nach unseren Erfahrungen“, so Rechtsanwalt Seifert weiter, „wurden viele Anleger von ihren Bankberatern überhaupt nicht oder zumindest nicht ausreichend über die Risiken, die mit dieser Anlage verbunden sind, aufgeklärt. In vielen Fällen erschöpfte sich die Beratung darauf, dass der Anleger auf das ‚Emittentenrisiko’ hingewiesen wurde, ohne auch nur ansatzweise erläutert bekommen zu haben, was genau darunter zu verstehen ist, nämlich, dass bei einer solchen Geldanlage durchaus ein Totalverlustrisiko besteht“.
Vielfach wurde es von den Beratern unterlassen auf - in jüngster Zeit vorhandene - deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehmann Brothers zu unterrichten.
Nach einem aktuellen Bericht von SPIEGEL-ONLINE drängt sich beispielsweise der Verdacht auf, dass die Dresdner Bank ihren Kunden, denen sie zuvor Lehman-Zertifikate verkauft hatte, „bewusst Informationen über die desaströse Lage bei der US-Bank vorenthielt“.
Die betroffenen Anleger sollten nun dringend prüfen lassen, in wiefern ihnen Schadensersatzansprüche gegen ihre Bank oder Dritte zustehen. Diese Rat gab auch das ehemalige Vorstandmitglied der Dresdner Bank Gerd Häusler in der ARD:
In der Sendung ANNE WILL vom 5. Oktober 2008 wies Häusler darauf hin, dass in manchen Fällen den betroffenen Anlegern ein Urteil des Bundesgerichtshof weiterhelfen kann, wenn eine Bank die Tatsache verschwiegen hat, dass sie für die Vermittlung eine zum Teil sehr happige Provision erhalten hat. Herr Häusler empfahl den betroffenen sich mit Anwälten zu besprechen.
Dazu ergänzt Rechtsanwalt Looser:
„Alle Anleger die von der Pleite der Investmentbank Lehmann Brother betroffen sind, sollten überprüfen lassen, inwieweit in ihrem Fall eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat und auch ob nach bekannt werden der finanziellen Schwierigkeiten der Investmentbank ihre Hausbank relevante Informationen weitergegeben hat.