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LHI TECHNOLOGIEPARK KÖLN INSOLVENT

Stuttgart 22.07.2015

Der geschlossene Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln ist insolvent. Das Amtsgericht München hat am 13. Mai 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die LHI Immobilienfonds GmbH & Co. Technologiepark Köln Beteiligungs-KG eröffnet (Az.: 1542 IN 1407/15).

Außerdem wurden die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Objektgesellschaft Narat GmbH & Co KG (Az.: 1542 IN 1375/15) und die persönlich haftende Gesellschafterin Astum Beteiligungs GmbH eröffnet (Az.: 1542 IN 1408/15).

Das Emissionshaus LHI Leasing hatte den geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln im Jahr 2005 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in sieben Immobilien in Köln. Das Investitionsvolumen betrug insgesamt rund 240 Millionen Euro.

Zur Finanzierung wurde nicht nur Geld bei den Anlegern eingesammelt, sondern auch Fremdkapital in Höhe von ca. 155 Millionen Euro aufgenommen. Darunter auch ein Kredit in Schweizer Franken über umgerechnet rund 75 Millionen Euro. Dieser Kredit wurde dem Fonds nun zum Verhängnis.

Denn durch die Entkoppelung des Schweizer Franken vom Euro setzte die Schweizer Währung zum Höhenflug an. Gleichzeitig wuchs der Schuldenberg des LHI Technologieparks dadurch quasi über Nacht dramatisch an.

Schon zuvor wurden die im Kreditvertrag festgeschriebenen Beleihungsgrenzen überschritten, was zu Problemen mit der Bank führte. Da auch noch der Mehrheitsgesellschafter SHB Altersvorsorgefonds offenbar die Zustimmung zu einem Finanzierungskonzept verweigerte, blieb letztlich nur noch der Insolvenzantrag.

Für die Anleger steht ihre Einlage auf dem Spiel, ihnen kann der Totalverlust des investierten Geldes drohen. Um den finanziellen Schaden abzuwenden, haben sie allerdings die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Grundlage für diese Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt neben anderen Faktoren auch das Risiko von Wechselkursverlusten.

Erfahrungsgemäß wurden in Beratungsgesprächen die Risiken häufig nur unzureichend dargelegt. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Wurden die Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, bestehen gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Die Insolvenz des LHI Technologieparks Köln trifft auch den SHB Altersvorsorgefonds als Mehrheitsgesellschafter. Auch hier können Schadensersatzansprüche geprüft werden.   Anleger, die angesichts dieser Entwicklung um ihr Geld fürchten, können den Ausstieg aus der Beteiligung prüfen lassen.

„In Betracht kommen Schadensersatzansatzsprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospektfehlern. Denn die Anleger hätten über die Risiken ihrer Geldanlage auch umfassend aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Seifert.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
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Aktuelles

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG muss einem Anleger sein Abfindungsguthaben in Höhe von rund 8.400 Euro auszahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit aktuellem Urteil entschieden (Az. 5 U 57/25). „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG die Zahlung an unseren Mandanten nicht verweigern darf und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.