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INSOLVENZ DER LIGNUM SACHWERT EDELHOLZ AG: SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

18.05.2016

Schwarznuss, Robinie oder Maulbeeren – solche Edelhölzer aus Bulgarien sollten den Anlegern der Lignum Sachwert Edelholz AG satte Renditen einbringen. Daraus wurde nichts. Das Unternehmen ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 28. April 2016 eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16).

Betroffen von der Insolvenz sind rund 5000 Anleger, die nach Unternehmensangaben etwa 65 Millionen Euro in Wälder und Plantagen investiert haben sollen. Das Geld dürfte nach der Insolvenz verloren sein. „Es muss jetzt zunächst ermittelt werden wie werthaltig die Wälder und Plantagen in Bulgarien sind und welche Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Erst dann wird entschieden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und die Anleger ihre Forderungen anmelden können. Selbst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, erhalten Anleger im Durchschnitt lediglich 5 % ihrer Anlage zurück“, erklärt Rechtsanwalt Frederick Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Anleger sollten nach Einschätzung des Anwalts daher unbedingt prüfen lassen, ob rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommen.

„Vor allem Dingen muss geprüft werden, warum die Lignum Sachwert Edelholz AG nicht die von der BaFin geforderten Emissionsprospekte für die Vermögensanlagen Nobilis-Rent, NobilisPriva, NobilisVita vorgelegt hat. Da die Lignum Sachwert Edelholz AG der Aufforderung der Finanzaufsicht nicht nachkommen ist, war die BaFin schließlich gezwungen das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen zu untersagen. Das Verbot der Finanzaufsicht kam daher keineswegs überraschend; die drohende Insolvenz wirkt hausgemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius. Die Emissionsprospekte müssen u.a. alle wesentlichen Angaben zu den Anlageprodukten enthalten. Dazu zählen auch die Renditeerwartungen und vor allem auch die Risiken. „Möglicherweise wurden die Anleger bei den Vermögensanlagen mit unrealistischen Renditeerwartungen geködert. Daher sollten Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geprüft werden.

Forderungen können aber ggf. auch gegen die Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius. „Dies insbesondere schon deshalb, da auch die Vermittler in aller Regel die notwendigen Informationen über eine Kapitalanlage aus den Emissionsprospekten beziehen. Ohne solche Prospekte liegen auch den Vermittlern diese unentbehrlichen Informationen nicht vor. Es steht daher zu befürchten, dass den Anlegern quasi ins Blaue hinein zu den Produkten der Sachwert Edelholz AG geraten wurde“, so Rechtsanwalt Gisevius. „Der Vorteil eines solchen Schadensersatzanspruches besteht darin, dass dieser unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens ist und sich direkt gegen den jeweiligen Berater richtet. In solch einem Fall können sich die Anleger beim jeweiligen Berater schadlos halten“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

In diesem Licht erscheint es dubios, dass den Anleger von einer Gruppe von Vertriebspartner der Lignum Sachwert Edelholz AG mitgeteilt wurde, sie hätten eine Interessenvertretung gegründet, mit dem Ziel, die Interessen der Anleger zu schützen. Insoweit wurde auch schon eine Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover beauftragt, welche bereits mit den Anlegern Kontakt aufgenommen hat. „Anleger sollten dieses Anschreiben mit Vorsicht genießen. Es stellt sich doch die Frage, welche Interessen hier tatsächlich geschützt werden sollen. Die der Anleger, oder aber die Interessen der Berater, die sich so aus der Schusslinie bringen wollen“, gibt Rechtsanwalt Gisevius zu bedenken. Auch die Ankündigung ein tragfähiges Zukunftskonzept mit den Verantwortlichen der Lignum-Gruppe zu entwickeln, müsse mit Skepsis betrachtet werden. Rechtsanwalt Gisevius: „Es wurde auch schon in anderen Fällen der Bock zum Gärtner gemacht.“

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.