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MBB CLEAN ENERGY AG STELLT INSOLVENZANTRAG

Stuttgart 08.07.2015

Zwei Jahre hintereinander erhielten die Anleger der MBB Clean Energy AG Anleihe keine Zinszahlungen. Jetzt folgte auch noch der Insolvenzantrag des Unternehmens. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 6. Juli 2015 eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15).  

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Klaus E. Breithaupt aus München bestellt. „Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Das ist allerdings nur ein Schritt sein, den die Anleger tun sollten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Denn noch ist völlig ungewiss, wie viel Insolvenzmasse überhaupt vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Die Anleger müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen. Die Beteiligung an der Unternehmensanleihe erwies sich für die Anleger ohnehin als Fiasko.

Die MBB Clean Energy AG hatte die Unternehmensanleihe erst 2013 begeben (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P). Bei einer Laufzeit bis 2019 wurden den Anlegern Zinsen in Höhe von 6,25 Prozent p.a. versprochen.

Rund 72 Millionen Euro wurden so bei den Anlegern eingesammelt. Zinsen sind jedoch nie geflossen. Sowohl die Zinszahlungen 2014 als auch 2015 fielen ins Wasser. Die Begründungen muteten seltsam an. Zuletzt hatte die MBB Clean Energy AG die Globalurkunde für unwirksam erklärt. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen sind aber bis heute nicht abgeschlossen.  

„Angesichts dieser Umstände ist es fraglich, ob die Anleger überhaupt einen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben. Darüber hinaus können möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern oder einer fehlerhaften Anlageberatung geprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

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Aktuelles

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Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).