Rückrufservice

MBB CLEAN ENERGY AG STELLT INSOLVENZANTRAG

Stuttgart 08.07.2015

Zwei Jahre hintereinander erhielten die Anleger der MBB Clean Energy AG Anleihe keine Zinszahlungen. Jetzt folgte auch noch der Insolvenzantrag des Unternehmens. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 6. Juli 2015 eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15).  

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Klaus E. Breithaupt aus München bestellt. „Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Das ist allerdings nur ein Schritt sein, den die Anleger tun sollten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Denn noch ist völlig ungewiss, wie viel Insolvenzmasse überhaupt vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Die Anleger müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen. Die Beteiligung an der Unternehmensanleihe erwies sich für die Anleger ohnehin als Fiasko.

Die MBB Clean Energy AG hatte die Unternehmensanleihe erst 2013 begeben (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P). Bei einer Laufzeit bis 2019 wurden den Anlegern Zinsen in Höhe von 6,25 Prozent p.a. versprochen.

Rund 72 Millionen Euro wurden so bei den Anlegern eingesammelt. Zinsen sind jedoch nie geflossen. Sowohl die Zinszahlungen 2014 als auch 2015 fielen ins Wasser. Die Begründungen muteten seltsam an. Zuletzt hatte die MBB Clean Energy AG die Globalurkunde für unwirksam erklärt. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen sind aber bis heute nicht abgeschlossen.  

„Angesichts dieser Umstände ist es fraglich, ob die Anleger überhaupt einen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben. Darüber hinaus können möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern oder einer fehlerhaften Anlageberatung geprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.