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MBB CLEAN ENERGY AG STELLT INSOLVENZANTRAG

Stuttgart 08.07.2015

Zwei Jahre hintereinander erhielten die Anleger der MBB Clean Energy AG Anleihe keine Zinszahlungen. Jetzt folgte auch noch der Insolvenzantrag des Unternehmens. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 6. Juli 2015 eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15).  

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Klaus E. Breithaupt aus München bestellt. „Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Das ist allerdings nur ein Schritt sein, den die Anleger tun sollten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Denn noch ist völlig ungewiss, wie viel Insolvenzmasse überhaupt vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Die Anleger müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen. Die Beteiligung an der Unternehmensanleihe erwies sich für die Anleger ohnehin als Fiasko.

Die MBB Clean Energy AG hatte die Unternehmensanleihe erst 2013 begeben (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P). Bei einer Laufzeit bis 2019 wurden den Anlegern Zinsen in Höhe von 6,25 Prozent p.a. versprochen.

Rund 72 Millionen Euro wurden so bei den Anlegern eingesammelt. Zinsen sind jedoch nie geflossen. Sowohl die Zinszahlungen 2014 als auch 2015 fielen ins Wasser. Die Begründungen muteten seltsam an. Zuletzt hatte die MBB Clean Energy AG die Globalurkunde für unwirksam erklärt. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen sind aber bis heute nicht abgeschlossen.  

„Angesichts dieser Umstände ist es fraglich, ob die Anleger überhaupt einen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben. Darüber hinaus können möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern oder einer fehlerhaften Anlageberatung geprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen hier eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.