Rückrufservice

MPC IMMOBILIENFONDS HOLLAND 53

HOFFNUNGSVOLLE ANLEGER

Der Fonds des Initiators MPC Capital kämpft derzeit ums Überleben. Zwei der drei Immobilien des MPC Immobilienfonds Holland 53 stehen leer und nur das kleinste Objekt in Delft ist noch vermietet. 78 Prozent der Gesamtfläche sind somit nicht vermietet; eine Anschlussvermietung dieser Objekte ist aufgrund des schwierigen Büromarktes in Rotterdam unwahrscheinlich.

Die Fondsobjekte wurden mit über 56,25 % fremdfinanziert. Da die Mieteinnahmen nicht mehr ausreichen, die Kreditverbindlichkeiten zu bedienen, haben die Banken weitere Forderungen gestellt. Den Anlegern wurde ein Sanierungskonzept vorgestellt, nach welchem fünf bis sieben Millionen Euro Neukapital in den Fonds einzubringen sind.

Das ursprünglich eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von 35 Millionen Euro (Altkapital) ist höchstwahrscheinlich verloren. Die Anleger wurden daher aufgefordert, einen Großteil der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Neben den schlechten Nachrichten gibt es jedoch auch begründete Hoffung für die Anleger: 

Betroffenen Anlegern, die sich beim Erwerb solcher Fonds der erheblichen Risiken für ihr investiertes Vermögen gar nicht bewusst waren, rät Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, ihren Fall von einer auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei prüfen zu lassen:

„Wir bekommen immer wieder von Anlegern mitgeteilt, dass ihnen die enormen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bei Zeichnung der Beteiligung nicht vor Augen geführt wurden. Die tatsächlich bestehende Gefahr, dass ein großer Teil oder schlimmstenfalls sogar das gesamte des von den Anlegern investierten Kapitals verloren gehen kann, hören viele Anleger von uns zum ersten Mal.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte, welche seit Jahren deutschlandweit Anleger gegen Banken und Gesellschaften vertritt, konnte bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die verschiedensten Vertriebe vorgehen und zahlreiche Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger erstreiten; häufig gelingt es auch schon außergerichtlich mit den jeweiligen Gegnern einen Vergleich auszuhandeln.  

Wir erstellen gerne für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Das Amtsgericht München hat am 31. März 2025 das Insolvenzverfahren über die HPI AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 1501 IN 12207/24). Die Gläubiger und Anleger der Anleihen können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 16. Mai 2025 anmelden.

Die Schufa muss einen Negativeintrag sofort löschen, wenn der Schuldner die Forderung beglichen hat und die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen ist. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 10. April 2025 entschieden (Az.: 15 U 249/24).

Verstößt eine Bank gegen ihre Informationspflicht, kann sie ihren Anspruch auf Zinsen und Kosten verlieren. Das hat der EuGH mit Urteil vom 13. Februar 2025 entschieden (Az.: C-472/23). Demnach muss die Bank den effektiven Jahreszins, seine Berechnung und Änderungen an der Vertragsdurchführung für den Verbraucher klar und verständlich angeben.

Mit der ADAC-Kreditkarte gibt es Probleme. Cyberkriminelle haben sich offenbar Zugang zu den sensiblen Kundendaten verschafft und Geld von den Konten ihrer Opfer abgebucht. Der ADAC spricht von Betrugsfällen im oberen dreistelligen Bereich.

Fast 50.000 Euro hatten Cyber-Kriminelle von einem Geschäftskonto abgebucht. Das geschädigte Unternehmen kam jedoch mit dem Schrecken davon, denn das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 24. August 2024, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss (Az.: 37 O 120/22).

Der DWS wird Greenwashing vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat deshalb nun nach dreijähriger Ermittlungszeit eine Geldbuße in Höhe von 25 Millionen Euro gegen die Fondstocher der Deutschen Bank verhängt. Die DWS hat das Bußgeld akzeptiert, wie sie am 2. April 2025 mitteilte.