Rückrufservice

MPC IMMOBILIENFONDS HOLLAND 53

HOFFNUNGSVOLLE ANLEGER

Der Fonds des Initiators MPC Capital kämpft derzeit ums Überleben. Zwei der drei Immobilien des MPC Immobilienfonds Holland 53 stehen leer und nur das kleinste Objekt in Delft ist noch vermietet. 78 Prozent der Gesamtfläche sind somit nicht vermietet; eine Anschlussvermietung dieser Objekte ist aufgrund des schwierigen Büromarktes in Rotterdam unwahrscheinlich.

Die Fondsobjekte wurden mit über 56,25 % fremdfinanziert. Da die Mieteinnahmen nicht mehr ausreichen, die Kreditverbindlichkeiten zu bedienen, haben die Banken weitere Forderungen gestellt. Den Anlegern wurde ein Sanierungskonzept vorgestellt, nach welchem fünf bis sieben Millionen Euro Neukapital in den Fonds einzubringen sind.

Das ursprünglich eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von 35 Millionen Euro (Altkapital) ist höchstwahrscheinlich verloren. Die Anleger wurden daher aufgefordert, einen Großteil der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Neben den schlechten Nachrichten gibt es jedoch auch begründete Hoffung für die Anleger: 

Betroffenen Anlegern, die sich beim Erwerb solcher Fonds der erheblichen Risiken für ihr investiertes Vermögen gar nicht bewusst waren, rät Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, ihren Fall von einer auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei prüfen zu lassen:

„Wir bekommen immer wieder von Anlegern mitgeteilt, dass ihnen die enormen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bei Zeichnung der Beteiligung nicht vor Augen geführt wurden. Die tatsächlich bestehende Gefahr, dass ein großer Teil oder schlimmstenfalls sogar das gesamte des von den Anlegern investierten Kapitals verloren gehen kann, hören viele Anleger von uns zum ersten Mal.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte, welche seit Jahren deutschlandweit Anleger gegen Banken und Gesellschaften vertritt, konnte bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die verschiedensten Vertriebe vorgehen und zahlreiche Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger erstreiten; häufig gelingt es auch schon außergerichtlich mit den jeweiligen Gegnern einen Vergleich auszuhandeln.  

Wir erstellen gerne für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.