Rückrufservice

MPC IMMOBILIENFONDS HOLLAND 53

HOFFNUNGSVOLLE ANLEGER

Der Fonds des Initiators MPC Capital kämpft derzeit ums Überleben. Zwei der drei Immobilien des MPC Immobilienfonds Holland 53 stehen leer und nur das kleinste Objekt in Delft ist noch vermietet. 78 Prozent der Gesamtfläche sind somit nicht vermietet; eine Anschlussvermietung dieser Objekte ist aufgrund des schwierigen Büromarktes in Rotterdam unwahrscheinlich.

Die Fondsobjekte wurden mit über 56,25 % fremdfinanziert. Da die Mieteinnahmen nicht mehr ausreichen, die Kreditverbindlichkeiten zu bedienen, haben die Banken weitere Forderungen gestellt. Den Anlegern wurde ein Sanierungskonzept vorgestellt, nach welchem fünf bis sieben Millionen Euro Neukapital in den Fonds einzubringen sind.

Das ursprünglich eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von 35 Millionen Euro (Altkapital) ist höchstwahrscheinlich verloren. Die Anleger wurden daher aufgefordert, einen Großteil der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Neben den schlechten Nachrichten gibt es jedoch auch begründete Hoffung für die Anleger: 

Betroffenen Anlegern, die sich beim Erwerb solcher Fonds der erheblichen Risiken für ihr investiertes Vermögen gar nicht bewusst waren, rät Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, ihren Fall von einer auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei prüfen zu lassen:

„Wir bekommen immer wieder von Anlegern mitgeteilt, dass ihnen die enormen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bei Zeichnung der Beteiligung nicht vor Augen geführt wurden. Die tatsächlich bestehende Gefahr, dass ein großer Teil oder schlimmstenfalls sogar das gesamte des von den Anlegern investierten Kapitals verloren gehen kann, hören viele Anleger von uns zum ersten Mal.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte, welche seit Jahren deutschlandweit Anleger gegen Banken und Gesellschaften vertritt, konnte bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die verschiedensten Vertriebe vorgehen und zahlreiche Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger erstreiten; häufig gelingt es auch schon außergerichtlich mit den jeweiligen Gegnern einen Vergleich auszuhandeln.  

Wir erstellen gerne für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.
02.04.2024

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe.
27.03.2024

Die Mitunterzeichnung eines Darlehensvertrags oder die Bürgschaft für ein Darlehen kann mit erheblichen Risiken verbunden sein. Das musste auch ein Rentner-Ehepaar erleben, das Kreditverträge seines Sohnes mitunterschrieben hatte. Nach dessen Tod nahm die Bank die Eltern in Anspruch. Das Landgericht Potsdam entschied jedoch mit Urteil vom 12. Juli 2023, dass die Bürgschaft sittenwidrig und damit unwirksam sei (Az.: 8 O 181/22).