Rückrufservice

MPC IMMOBILIENFONDS HOLLAND 53

HOFFNUNGSVOLLE ANLEGER

Der Fonds des Initiators MPC Capital kämpft derzeit ums Überleben. Zwei der drei Immobilien des MPC Immobilienfonds Holland 53 stehen leer und nur das kleinste Objekt in Delft ist noch vermietet. 78 Prozent der Gesamtfläche sind somit nicht vermietet; eine Anschlussvermietung dieser Objekte ist aufgrund des schwierigen Büromarktes in Rotterdam unwahrscheinlich.

Die Fondsobjekte wurden mit über 56,25 % fremdfinanziert. Da die Mieteinnahmen nicht mehr ausreichen, die Kreditverbindlichkeiten zu bedienen, haben die Banken weitere Forderungen gestellt. Den Anlegern wurde ein Sanierungskonzept vorgestellt, nach welchem fünf bis sieben Millionen Euro Neukapital in den Fonds einzubringen sind.

Das ursprünglich eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von 35 Millionen Euro (Altkapital) ist höchstwahrscheinlich verloren. Die Anleger wurden daher aufgefordert, einen Großteil der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Neben den schlechten Nachrichten gibt es jedoch auch begründete Hoffung für die Anleger: 

Betroffenen Anlegern, die sich beim Erwerb solcher Fonds der erheblichen Risiken für ihr investiertes Vermögen gar nicht bewusst waren, rät Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, ihren Fall von einer auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei prüfen zu lassen:

„Wir bekommen immer wieder von Anlegern mitgeteilt, dass ihnen die enormen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bei Zeichnung der Beteiligung nicht vor Augen geführt wurden. Die tatsächlich bestehende Gefahr, dass ein großer Teil oder schlimmstenfalls sogar das gesamte des von den Anlegern investierten Kapitals verloren gehen kann, hören viele Anleger von uns zum ersten Mal.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte, welche seit Jahren deutschlandweit Anleger gegen Banken und Gesellschaften vertritt, konnte bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die verschiedensten Vertriebe vorgehen und zahlreiche Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger erstreiten; häufig gelingt es auch schon außergerichtlich mit den jeweiligen Gegnern einen Vergleich auszuhandeln.  

Wir erstellen gerne für Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hoffnung für Anleger der insolventen Ikarus Design Verwaltungs GmbH: Eine vertraglich vereinbarte Nachrangabrede ist intransparent und damit unwirksam. Das hat das Landgericht Hanau mit Urteil vom 8. Januar 2026 entschieden - Az. 1 O 418/25 (noch nicht rechtskräftig). „Unser Mandant kann nun seine Forderungen über 20.000 Euro plus Zinsen zur Insolvenztabelle anmelden und muss im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.