MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG – ZAHLUNGSUNFÄHIG?
Dem börsennotierten Emissionshaus MPC Capital mit Sitz in Hamburg stehen schwere Zeiten bevor. Der aktuelle Geschäftsbericht schreibt roten Zahlen. Eine Hiobsbotschaft folgt der nächsten. Im Zusammenhang mit der Emission des Containerschiffsfonds Beteiligungsgesellschaft Nordamerika-Schiffe 2 mbH & Co. KG (CPO Nordamerika 2) nahm das Fondshaus Darlehen in Höhe von rund $ 11 Mio. auf.
Das Geld sollte die Fertigstellung der fünf Vollcontainerschiffe: MS CPO New York, MS CPO Baltimore, MS CPO Norfolk, MS CPO Miami und MS CPO Savannah sichern. Nun stellt sich jedoch heraus, dass das Emissionshaus nicht genügend Vermögensmasse hat, diese Kredite zurück bezahlen zu können.
Die betroffenen Anleger wurden über die fehlende Leistungsfähigkeit der MPC durch Rundschreiben der Geschäftsführung informiert und zeitgleich zum Forderungsverzicht in Millionenhöhe aufgerufen. Ebenfalls von der drohenden Insolvenz betroffen sind die Flotten- und Schifffonds MPC Flottenfonds 3 Starflotte und MPC Santa P – Schiffe TR 2005 und des Immobilienfonds MPC Österreich.
Vor ähnlich gelagerten Problemen stehen die Anleger die in den MPC Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus 1 und MPC Leben Plus 2, Rendite-Leben plus VII GmbH & Co. KG und Rendite-Fonds Leben plus spezial VI GmbH & Co. KG ihr Geld investiert haben. Auch diese Anleger sollen auf Millionenforderungen verzichten.
Schließlich wurde bekannt, dass das Emissionshaus MPC durch erteilte Platzierungsgarantieren, Vorfinanzierungen und übernommene Bürgschaften bei mehreren Fonds mit über € 700 Mio. belastet ist. Für den Fall, dass diese Forderungen aufleben würden, dürfte das Fondshaus MPC die Zahlungsunfähigkeit anmelden.
Viele Fonds befinden sich jetzt schon in wirtschaftlicher Schieflage. Den Anlegern droht somit der Totalverlust Ihrer Einlage. Nach der Rechtsprechung der letzten Jahre stehen die Anleger jedoch nicht hilflos da. Zwar dürfte das Vorgehen gegen die MPC Capital für Anleger durch die drohende Insolvenz des Emissionshauses überschattet sein.
Erfolgversprechend ist jedenfalls das Verfolgen von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Beratungsunternehmen, welche MPC Fonds vermittelt haben. Nach den BRÜLLMANN Rechtsanwälten vorliegenden Informationen wurden die Anleger in vielen Fällen in Schadensersatz begründenden Weise nicht richtig über die unternehmerischen Risiken der Beteiligungen aufgeklärt.
Bei bankgebundenen Beratern wurden die Anleger erfahrungsgemäß entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zudem nicht über geflossene Innenprovisionen aufgeklärt.
Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Überprüfung möglicher Ansprüche zu wenden.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu, die zu einer vollständigen Rückabwicklung der Anlage führen können. Inhaber einer „Not leidenden“ Fondsbeteiligung sollten daher von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.