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MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG – ZAHLUNGSUNFÄHIG?

WAS BETROFFENE ANLEGER JETZT WISSEN MÜSSEN

Dem börsennotierten Emissionshaus MPC Capital mit Sitz in Hamburg stehen schwere Zeiten bevor. Der aktuelle Geschäftsbericht schreibt roten Zahlen. Eine Hiobsbotschaft folgt der nächsten. Im Zusammenhang mit der Emission des Containerschiffsfonds Beteiligungsgesellschaft Nordamerika-Schiffe 2 mbH & Co. KG (CPO Nordamerika 2) nahm das Fondshaus Darlehen in Höhe von rund $ 11 Mio. auf.

Das Geld sollte die Fertigstellung der fünf Vollcontainerschiffe: MS CPO New York, MS CPO Baltimore, MS CPO Norfolk, MS CPO Miami und MS CPO Savannah sichern. Nun stellt sich jedoch heraus, dass das Emissionshaus nicht genügend Vermögensmasse hat, diese Kredite zurück bezahlen zu können.

Die betroffenen Anleger wurden über die fehlende Leistungsfähigkeit der MPC durch Rundschreiben der Geschäftsführung informiert und zeitgleich zum Forderungsverzicht in Millionenhöhe aufgerufen. Ebenfalls von der drohenden Insolvenz betroffen sind die Flotten- und Schifffonds MPC Flottenfonds 3 Starflotte und MPC Santa P – Schiffe TR 2005 und des Immobilienfonds MPC Österreich.

Vor ähnlich gelagerten Problemen stehen die Anleger die in den MPC Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus 1 und MPC Leben Plus 2, Rendite-Leben plus VII GmbH & Co. KG und Rendite-Fonds Leben plus spezial VI GmbH & Co. KG ihr Geld investiert haben. Auch diese Anleger sollen auf Millionenforderungen verzichten.

Schließlich wurde bekannt, dass das Emissionshaus MPC durch erteilte Platzierungsgarantieren, Vorfinanzierungen und übernommene Bürgschaften bei mehreren Fonds mit über € 700 Mio. belastet ist. Für den Fall, dass diese Forderungen aufleben würden, dürfte das Fondshaus MPC die Zahlungsunfähigkeit anmelden. 

Viele Fonds befinden sich jetzt schon in wirtschaftlicher Schieflage. Den Anlegern droht somit der Totalverlust Ihrer Einlage. Nach der Rechtsprechung der letzten Jahre stehen die Anleger jedoch nicht hilflos da. Zwar dürfte das Vorgehen gegen die MPC Capital für Anleger durch die drohende Insolvenz des Emissionshauses überschattet sein.

Erfolgversprechend ist jedenfalls das Verfolgen von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Beratungsunternehmen, welche MPC Fonds vermittelt haben. Nach den BRÜLLMANN Rechtsanwälten vorliegenden Informationen wurden die Anleger in vielen Fällen in Schadensersatz begründenden Weise nicht richtig über die unternehmerischen Risiken der Beteiligungen aufgeklärt.

Bei bankgebundenen Beratern wurden die Anleger erfahrungsgemäß entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zudem nicht über geflossene Innenprovisionen aufgeklärt.

Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Überprüfung möglicher Ansprüche zu wenden.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu, die zu einer vollständigen Rückabwicklung der Anlage führen können. Inhaber einer „Not leidenden“ Fondsbeteiligung sollten daher von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über die Preos Global Office Real Estate & Technology AG am 2. Dezember 2024 regulär eröffnet (Az.: 405 IN 1216/24). Die Anleger der Anleihe 2019/2024 können ihre Forderungen nun bis zum 17. Januar 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Die Miller Forest Investment AG mit Sitz in Schlier bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an Waldinvestments in Paraguay zu beteiligen. Anleger sollten aufmerksam sein, denn wie die BaFin am 29.11.2024 mitteilte, gibt es Anhaltspunkte, dass die Miller Forest Investment AG für die Angebote Pacht – Nutzholz NP18 und Kauf Nutzholz NK18 nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt hat.

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).