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MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG – ZAHLUNGSUNFÄHIG?

WAS BETROFFENE ANLEGER JETZT WISSEN MÜSSEN

Dem börsennotierten Emissionshaus MPC Capital mit Sitz in Hamburg stehen schwere Zeiten bevor. Der aktuelle Geschäftsbericht schreibt roten Zahlen. Eine Hiobsbotschaft folgt der nächsten. Im Zusammenhang mit der Emission des Containerschiffsfonds Beteiligungsgesellschaft Nordamerika-Schiffe 2 mbH & Co. KG (CPO Nordamerika 2) nahm das Fondshaus Darlehen in Höhe von rund $ 11 Mio. auf.

Das Geld sollte die Fertigstellung der fünf Vollcontainerschiffe: MS CPO New York, MS CPO Baltimore, MS CPO Norfolk, MS CPO Miami und MS CPO Savannah sichern. Nun stellt sich jedoch heraus, dass das Emissionshaus nicht genügend Vermögensmasse hat, diese Kredite zurück bezahlen zu können.

Die betroffenen Anleger wurden über die fehlende Leistungsfähigkeit der MPC durch Rundschreiben der Geschäftsführung informiert und zeitgleich zum Forderungsverzicht in Millionenhöhe aufgerufen. Ebenfalls von der drohenden Insolvenz betroffen sind die Flotten- und Schifffonds MPC Flottenfonds 3 Starflotte und MPC Santa P – Schiffe TR 2005 und des Immobilienfonds MPC Österreich.

Vor ähnlich gelagerten Problemen stehen die Anleger die in den MPC Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus 1 und MPC Leben Plus 2, Rendite-Leben plus VII GmbH & Co. KG und Rendite-Fonds Leben plus spezial VI GmbH & Co. KG ihr Geld investiert haben. Auch diese Anleger sollen auf Millionenforderungen verzichten.

Schließlich wurde bekannt, dass das Emissionshaus MPC durch erteilte Platzierungsgarantieren, Vorfinanzierungen und übernommene Bürgschaften bei mehreren Fonds mit über € 700 Mio. belastet ist. Für den Fall, dass diese Forderungen aufleben würden, dürfte das Fondshaus MPC die Zahlungsunfähigkeit anmelden. 

Viele Fonds befinden sich jetzt schon in wirtschaftlicher Schieflage. Den Anlegern droht somit der Totalverlust Ihrer Einlage. Nach der Rechtsprechung der letzten Jahre stehen die Anleger jedoch nicht hilflos da. Zwar dürfte das Vorgehen gegen die MPC Capital für Anleger durch die drohende Insolvenz des Emissionshauses überschattet sein.

Erfolgversprechend ist jedenfalls das Verfolgen von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Beratungsunternehmen, welche MPC Fonds vermittelt haben. Nach den BRÜLLMANN Rechtsanwälten vorliegenden Informationen wurden die Anleger in vielen Fällen in Schadensersatz begründenden Weise nicht richtig über die unternehmerischen Risiken der Beteiligungen aufgeklärt.

Bei bankgebundenen Beratern wurden die Anleger erfahrungsgemäß entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zudem nicht über geflossene Innenprovisionen aufgeklärt.

Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Überprüfung möglicher Ansprüche zu wenden.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu, die zu einer vollständigen Rückabwicklung der Anlage führen können. Inhaber einer „Not leidenden“ Fondsbeteiligung sollten daher von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles

Nach der Swiss Gold Treuhand AG (SGT AG) befindet sich seit dem 3. Juni 2025 auch die SGB Vault AG in Konkurs. Die Gesellschaft bot sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand als neuer Vertragspartner an. Die Verträge sollten zu ähnlichen Konditionen bei der SGB Vault AG geführt werden.

Mit Urteil vom 20. Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine von Sparkassen verwendete Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend ist (Az. XI ZR 22/24). Kunden der Sparkasse können nun ggf. eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

Ein Kreditkarteninhaber wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Nach dem ersten Schreck kann das Opfer aufatmen. Denn das Amtsgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2024, dass das Kreditkartenunternehmen für den Schaden aufkommen muss (Az. 1 C 2385/24).

Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten  Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zu der ebenfalls insolventen Deutschland Invest Immobilien AG.

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne.